Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD fordert einen Notstandsplan zur Kältehilfe. Wenn man die Überschrift dieses Antrages liest, gewinnt man den Eindruck, dass die AfD-Fraktion tatsächlich ein Herz für Obdachlose hat. Wenn wir uns aber mal genau anschauen, was sie fordert, wird es gruselig, aber im Malen von Schreckensszenarien kennt sich die AfD bekanntlich aus. Auch hier enttäuscht sie uns nicht. Auch in diesem Antrag dürfen wir wieder von einer völligen Hilflosigkeit des Senats angesichts eines akuten Notstandes lesen. Schreckensszenarien, die nur beschworen werden, um ihre kurzsichtige und unmenschliche Politik durchzusetzen.
[Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und der LINKEN – Lachen bei Georg Pazderski (AfD) – Frank-Christian Hansel (AfD): Hören Sie doch mal auf damit!]
Das, was Sie mal wieder als alternative Lösung anbieten, ist auch jetzt im Kern nichts anderes als unmenschliche Politik.
Ihnen geht es nur darum, ein ganzes Paket an repressiven Maßnahmen gegen Obdachlose in ein soziales Gewand zu kleiden. Mit Ihrem Antrag wollen Sie nichts für, aber alles gegen Obdachlose tun. Das zeigt sich auch schon in Ihrem Menschenbild, das Sie hier vertreten.
Obdachlose Menschen werden in Ihrem Antrag als Störer im öffentlichen Straßenbild, im öffentlichen Raum bezeichnet, nicht als Menschen in einer Notlage, als Störer.
[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Frank-Christian Hansel (AfD): Hören Sie zu, dann verstehen Sie es!]
Diese Denke, die Sie hier im Parlament vertreten, finde ich, atmet den Geist der dunklen Zeiten in diesem Lande, als man sogenannte Asoziale und Landstreicher einfach weggesperrt hat.
[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Frank-Christian Hansel (AfD): Hören Sie doch auf, wenn nicht mal die Genossen mitklatschen! – Weitere Zurufe von der AfD]
Fakt ist auch – ich kann lauter als Sie –, dass diese Zwangsräumung durch die Polizei auch gegen den Willen der obdachlosen Menschen selbst geschehen soll. Dass sich insbesondere diese Menschen mit psychischen Problemen in diesen Einrichtungen unwohl fühlen, ist Ihnen egal. Dass die persönlichen Freiheitsrechte dieser Menschen damit mit Füßen getreten werden – auch das muss ich annehmen –, ist Ihnen egal.
Nein, Sie wollen Hilfsbedürftige gegen ihren Willen aus dem Stadtbild entfernen, und dabei ist Ihnen egal, wo sie zwangsweise untergebracht werden.
Warum sonst sollten Sie fordern, dass obdachlose Menschen in Zivilschutzpunkern untergebracht werden, Bunkern, die nachweislich in dieser Stadt seit zwölf Jahren nicht mehr genutzt werden, Bunkern, die teilweise unterirdisch sind. Wir reden hier von Tiefbunkern ohne Fester,
Der AfD-Fraktion geht es, wie Sie sehen, mitnichten in diesem Antrag um die Hilfe für obdachlose Menschen.
Dieser Partei geht es nur darum, die Polizeipräsenz zu erhöhen und die Freiheitsrechte dieser Menschen zu beschneiden, um sie so aus dem Stadtbild zu entfernen, egal wohin.
[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Frank-Christian Hansel (AfD): Das glauben Sie doch nicht wirklich?]
Wenn es Ihnen wirklich um die Obdachlosenhilfe gehen würde, würden Sie an Konzepten arbeiten, die sich an den Bedürfnissen dieser Menschen orientieren und ihnen nicht mit Zwangsmaßnahmen und mehr Polizei drohen. Wenn Sie diese unmenschliche Politik mit akuter Lebensgefahr rechtfertigen, möchte ich Ihnen sagen: Da, wo akute Lebensgefahr besteht, können und müssen wir alle bereits jetzt schon handeln. Wer hilfebedürftige Menschen, obdachlose Menschen sieht, muss den Notruf rufen. Sie können jetzt alle, wie Sie dort sitzen – ich habe sie mal mitgebracht –, die Nummer des Kältebusses in Ihrem Handy speichern. Hier noch mal für Sie zum Mitschreiben: Das ist die 0178/523 58 38.
[Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und der LINKEN – Carsten Schatz (LINKE): Noch mal! – Georg Pazderski (AfD): Linkslumpen!]
Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich bitte Sie in den letzten Minuten noch um Aufmerksamkeit! Der Geräuschpegel ist sehr hoch. Wir sind gleich durch. – Zu dem Antrag hat die antragstellende Fraktion die sofortige Abstimmung beantragt. Wer dem Antrag Drucksache 18/0106 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt gegen diesen Antrag? – Das sind alle anderen Fraktionen in diesem Haus. Damit ist der Antrag mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.
Jeder faire Wettbewerb basiert auf vorher festgelegten Regeln – die laufende Stromkonzessionsvergabe rechtssicher zu Ende führen und dabei die Fehler der Gaskonzessionsvergabe vermeiden!
Der Dringlichkeit hatten Sie bereits eingangs zugestimmt, eine Beratung ist jedoch nicht vorgesehen. Zu dem Antrag hat die antragstellende Fraktion die sofortige Abstimmung beantragt. Die Fraktionen der SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen beantragen dagegen die Überweisung an den Hauptausschuss federführend sowie mitberatend an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Betriebe und den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung. Hierüber lasse ich zuerst abstimmen. Wer der Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen! – Das sind die Fraktionen der Koalition, die FDP und die AfD. Wer stimmt gegen die Überweisung? – Das ist die Fraktion der CDU. Damit ist der Antrag an die genannten Ausschüsse überwiesen.
Meine Damen und Herren! Das war die heutige Tagesordnung. Die nächste Sitzung findet am Donnerstag, dem 16. Februar 2017 um 10 Uhr statt. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend. Auf Wiedersehen!
Vorbehaltlich von sich im Laufe der Plenarsitzung ergebenden Änderungen haben Ältestenrat und Geschäftsführer der Fraktionen vor der Sitzung empfohlen, nachstehende Tagesordnungspunkte ohne Aussprache wie folgt zu behandeln:
Wahl von Vertrauensleuten und Vertretern für den bei dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg zu bestellenden Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und ehrenamtlichen Richter
Nachträgliche Genehmigung der im Haushaltsjahr 2015 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die Hauptverwaltung und für die Bezirke