Aktuell gibt es gute Angebote, die auch die Bundeswehr nutzen könnte. Die Berliner Behörden und Firmen nutzen es. Es werden auch immer mehr. Ich kann nur wärmstens das neue Jobticket empfehlen. Wenn Wohnsitz und Kaserne in Berlin/Brandenburg liegen, kann das ja funktionieren.
Aber wenn Sie es wollen, Herr Friederici, dann sprechen wir darüber gerne noch einmal im Verkehrsausschuss. Wir werden ja sehen, ob Sie da Mehrheiten gewinnen können. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz und mitberatend an den Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien sowie an den Hauptausschuss empfohlen. Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung vom 9. September 2019 Drucksache 18/2184
Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Ar
tikel 1 bis 4 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. Widerspruch dazu höre ich nicht. Dann verfahren wir so. In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke. Es hat das Wort der Abgeordnete Schulze. – Bitte schön!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Noch vor 10 oder 15 Jahren, in denen Sparzeiten Berlins, galt die Charité als das große Sorgenkind. Einige Haushälter hier im Haus werden es noch wissen: Die kriegten häufiger mal Falten auf der Stirn, wenn das Wort Charité fiel. – Kürzungen beim Landeszuschusses und unsteuerbare Defizite haben unsere Universitätsmedizin damals immer wieder in Schieflage gebracht. Die vier Standorte der Charité standen zur Diskussion, und die CDU hatte damals übrigens sogar eine Teilprivatisierung ins Gespräch gebracht. Aber nicht nur auf Kosten der Investitionen wurde die Charité saniert, vor allem die Beschäftigten haben Lasten geschultert.
Heute haben wir eine ganz andere Zeit, und darüber sind wir sehr froh. Wir holen heute ausgesourcte Tochterfirmen ins Unternehmen zurück und nehmen Kurs auf den TVöD als Flächentarifvertrag für alle Bereiche der Charité. „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ist unser Motto auch für die Charité. Das ist ein wichtiges und gutes Motto.
Wer heute auf unsere Universitätsmedizin schaut, der sieht eine Einrichtung, die beim Personal, beim Umsatz und bei der wissenschaftlichen Qualität wächst. Wenn wir über die Zukunft der Charité sprechen, geht es um die Entwicklung der Medizin im 21. Jahrhundert. Es geht um individualisierte, genbasierte Therapien, es geht um akademisierte, forschungsbasierte Pflege, und es geht nicht zuletzt auch um die Digitalisierung von Forschung und Krankenversorgung. Die Charité ist heute eine der ersten Adressen weltweit, wenn herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einen Arbeitsort suchen. Ich glaube, darauf können wir gemeinsam mit allen 15 000 Beschäftigten unserer Universitätsmedizin stolz sein.
Warum braucht es eigentlich in dieser Situation ein neues Universitätsmedizingesetz? Zum einen können wir gerade deswegen die Strukturen der Charité modernisieren, weil die Zeiten des harten Sanierens vorbei sind, weil wir heute nicht mehr den Mangel verwalten, sondern das Wachstum und die Qualität gestalten wollen. Zum anderen hat uns das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Medizinische Hochschule Hannover klare Hausaufgaben als Gesetzgeber aufgegeben. Ich zitiere hier mal mit Erlaubnis der Präsidentin den Leitsatz 1 des Urteils:
Die mit Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG garantierte Mitwirkung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im wissenschaftsorganisatorischen Gesamtgefüge einer Hochschule erstreckt sich auf alle wissenschaftsrelevanten Entscheidungen.
Darunter auch auf die Krankenversorgung. Im Klartext: Karlsruhe hat dem Gesetzgeber den unmissverständlichen Auftrag erteilt, die akademische Selbstverwaltung gegenüber den Managementstrukturen deutlich zu stärken. Diesem Auftrag kommen wir mit diesem Gesetz nach.
Erstens: Der Fakultätsrat als gewähltes Gremium von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Studierenden bekommt deutlich mehr Kompetenzen. So wird er zukünftig zwei Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftler in den Aufsichtsrat entsenden können.
Zweitens: An der Charité wird nicht nur geforscht, sondern hier werden Ärztinnen und Ärzte ausgebildet. Mir hat ein Eingeweihter berichtet, dass es im Aufsichtsrat in den vergangenen zwei Jahren vielleicht zehn Minuten um das Thema Lehre ging. Wir haben uns entschieden, den Studierenden einen Sitz mit beratender Stimme im Aufsichtsrat einzuräumen, und ich wünsche den Studierenden viel Erfolg, das Thema Studium und Lehre dort mit lauter Stimme einzubringen.
Drittens: Ohne hochqualifiziertes pflegendes und therapeutisches Personal gibt es keine Universitätsmedizin. Wir schaffen einen neuen Vorstandsposten für Pflege und für die Gesundheitsberufe, und auch für die Personalentwicklung soll dieses neue Vorstandsmitglied zuständig sein. Denn nicht erst in Zeiten des Fachkräftemangels muss ein guter Arbeitgeber beste Bedingungen, Karriereperspektiven und natürlich auch Weiterbildungsmöglichkeiten anbieten.
Nicht zuletzt: Eine Hausaufgabe ist noch offen geblieben. Wir diskutieren seit Längerem über die Schaffung des neuen Universitären Herzzentrums. Bei den Verhandlungen, die in dem Zusammenhang noch laufen, deutet sich an, dass wir eventuell ohne eine risikobehaftete Ausgründung in privater Rechtsform auskommen. Auch wenn der entsprechende § 2a derzeit noch in dem Gesetz steht, wird er wohl nicht zur Anwendung kommen und steht auf der Diskussionsliste für eine kommende Überarbeitung des Gesetzes.
Zum Schluss: Die Charité ist bereits sehr gut – besser denn je –, und sie wird mit diesem Gesetz den Rahmen bekommen, noch besser zu werden. – Danke schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im diesjährigen „Newsweek“-Ranking der weltweit besten Kliniken hat es die Charité – Universitätsmedizin Berlin auf Platz 5 und damit als einzige deutsche Klinik unter die Top Ten geschafft. Wir können zu Recht stolz darauf sein, dass mit der Charité das beste Klinikum Europas in Berlin angesiedelt ist.
Dass die Charité heute nicht nur national, sondern auch international großes Ansehen genießt, ist keine Selbstverständlichkeit – Herr Schulze hat eben zu Recht darauf hingewiesen. Die erfolgreiche Entwicklung in den vergangenen Jahren war nur möglich – so hat es auch der Vorstandsvorsitzende, Prof. Einhäupl, im Wissenschaftsausschuss mehrfach betont –, weil die strukturellen Rahmenbedingungen stimmten. Und diese Rahmenbedingungen, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalition, wollen Sie mit Ihrer Gesetzesnovelle nun grundlegend ändern.
Das Berliner Universitätsmedizingesetz, das wir heute abschließend beraten, war seit 2005 die Grundlage für das operative Geschäft der Charité und damit auch sämtlicher Entscheidungsprozesse der vergangenen Jahre. Bereits im Vorfeld der Beratungen im Ausschuss hat die CDUFraktion auf die weitreichende Bedeutung der geplanten Gesetzesänderung hingewiesen und das Schnellverfahren, mit dem Sie die Novelle durch das Parlament jagen, abgelehnt. Wir haben mit Prof. Einhäupl und Prof. Kroemer sowohl den bisherigen Vorstandsvorsitzenden, der die Entwicklung der Charité der vergangenen Dekade mitgetragen hat, als Sachverständigen im Ausschuss gehört als auch seinen Nachfolger, der das Berliner Uniklinikum auf diesem erfolgreichen Weg weiterführen wird.
Die scharfe Kritik, die von beiden an dem Gesetzesentwurf geäußert wurde, hat hellhörig gemacht und erahnen lassen, welchem Risiko Sie die Charité aussetzen. Damit Sie mich nicht missverstehen: Wir sind nicht per se gegen eine durchaus zeitgemäße Anpassung des Universitätsmedizingesetzes, die den aktuellen Entwicklungen Rechnung trägt und einen entsprechenden Rahmen setzt. Schließlich geht es hier auch um die Umsetzung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, auf das der Vorredner zu Recht hingewiesen hat, demzufolge die Mitbestimmungsmöglichkeiten der am Wissenschaftsprozess Beteiligten gestärkt werden sollen. Wir sind nur der Ansicht, dass Sie mit Ihrem Vorschlag weit über das hinausschießen, was juristisch erforderlich ist.
Prof. Kroemer hat dazu im Ausschuss Wesentliches gesagt: Man sollte einen klugen Mittelweg wählen, und zwar einen Weg, mit dem man mehr Partizipation ermöglicht, ohne dabei die unternehmerische Handlungsfähigkeit der Charité einzuschränken. Aus diesem Grund hat die CDU gemeinsam mit der FDP-Fraktion, dem geschätzten Kollegen Förster, einen Änderungsantrag vorgelegt, der genau diesen Mittelweg vorschlägt und aus unserer Sicht einen Kompromiss, einen klugen Kompromiss, abbildet.
Das Berliner UniMed-Gesetz aus dem Jahr 2005 regelt unter anderem die Governance-Struktur der Charité und damit die Zusammensetzung des Vorstandes. Zum damaligen Zeitpunkt hat man sich bewusst für einen schlanken und damit schlagkräftigen Vorstand entschieden. Man hat bewusst darauf geachtet, dass die Vorstandsmitglieder unabhängig von Interessengruppen sind und stets die Charité als Ganzes und damit den unternehmerischen Erfolg im Blick haben. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, planen nun, den Vorstand von drei auf fünf und mit dem BIG perspektivisch sogar auf sechs Personen aufzublähen. Es ist absehbar, dass dadurch sowohl Informations- als auch Abstimmungsprozesse erheblich erschwert, wenn nicht sogar unmöglich gemacht werden.
Mit dem von der CDU und der FDP vorgelegten Vorschlag einer Erweiterung auf vier Personen berücksichtigen wir hingegen sowohl den Bereich der Pflege als auch den der Personalentwicklung, mit dem Ziel, ein hohes Maß an Partizipation zu erreichen, gleichzeitig aber die Funktionalität beizubehalten. Wir sind der festen Überzeugung, dass die Abstimmungsprozesse auf diese Weise auch in Zukunft gut organisiert werden können.
Die Charité – das sagte ich eingangs – steht in einem Wettbewerb, und zwar nicht nur auf nationaler, sondern auch auf internationaler Ebene. Sie ist ein Aushängeschild für unsere Stadt – und so soll es bleiben. Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle setzen Sie aus unserer Sicht die erfolgreiche Entwicklung der Charité aufs Spiel. Die CDU-Fraktion wird daher Ihren Antrag heute ablehnen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren! Wir reden viel zu selten über die Charité. Das ist vielleicht auch ein bisschen typisch für diese Stadt. Wir haben da etwas ganz Fantastisches, Großartiges, Exzellentes, weltweit Berühmtes – im Ranking unter
den ersten 10, das wurde eben gesagt. Kürzlich war es Platz 5, in Deutschland Platz 1, vielleicht in Europa Platz 1. Jedes Ranking gewichtet ein wenig anders, aber es ist jedenfalls eine großartige Einrichtung mit langer Tradition, mit großen Erfolgen, weltweit berühmt. Alle gucken auf die Charité, und wir gucken vielleicht viel zu oft daran vorbei, weil wir es für selbstverständlich halten und wieder einmal mehr die Probleme als die Chancen in den Blick nehmen. So viel musste hier an dieser Stelle mal gesagt werden!
Die Charité hat einen Umsatz von 1,8 Milliarden Euro. Ich zähle 18 000 Beschäftigte, wenn auch die Ausgründungen und Töchter mitgezählt werden – 14 500 sind es direkt an der Charité – und über 7 000 Studierende. Wir stecken jedes Jahr fast eine Viertelmilliarde über den Charité-Vertrag hinein.
An dieser Stelle möchte ich dem ausgeschiedenen Vorstandsvorsitzenden Karl Max Einhäupl noch einmal sehr herzlichen Dank dafür aussprechen, wie er in den letzten Jahren die Charité zu diesem Erfolg geführt hat – durch schwierige Zeiten, durch Zeiten des Haushaltsnotstandes und des Sparens.