auf den Weg zu bringen. Darüber hinaus sollen vorhandene Informationsangebote gebündelt und transparent zur Verfügung gestellt werden.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 9. September 2019 Drucksache 18/2183
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1526
werk und Böller verursachten Schäden an Menschen, Tieren und Gebäuden und die enorme Lärm-, Abgas- und Feinstaubbelastung für die Berliner Bevölkerung an den Jahreswechseln beginnend mit Silvester 2019 verringert werden können, sowie durch eine öffentlichkeitswirksame Kampagne über die möglichen
heit und Ordnung Zonen einzurichten, in denen das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 untersagt ist. Das Einrichten solcher Zonen aus Gründen des Tier- oder Umweltschutzes ist zu prüfen.
auf öffentlichen Liegenschaften zu untersagen und bis zu einem Verkaufsstopp beim Handel dafür zu werben, Böller mit sehr lauter Knallwirkung aus dem Sortiment zu nehmen.
Wege einer Öffnungsklausel ermöglicht wird, auf ihrem Gebiet das Abbrennen und den Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 teilweise oder vollständig zu untersagen.
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1933
Der Senat wird aufgefordert, Praxisanleiter*innen für Auszubildende im öffentlichen Dienst des Landes Berlin für die Aufgabe der Praxisanleitung besser zu unterstützen.
Hierzu sollen alle Dienstkräfte des Landes Berlins, die Praxisanleiter*innen für Auszubildende sind oder werden, künftig passgenaue Qualifizierungsangebote, die beispielsweise von der Verwaltungsakademie (VAk) angeboten werden, absolvieren. Darüber hinaus sollte den Praxisanleiter*innen die Möglichkeit für eine regelmäßige Supervision gegeben werden.
Aufgabe einer Tennisanlage auf dem Schulstandort Rudower Straße 184, 12351 Berlin (Neukölln) zugunsten des Baues einer Feuerwehrschleife gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz
Der Aufgabe einer Tennisanlage am Schulstandort Rudower Straße 184 in 12351 Berlin (Neukölln) wird gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz zugestimmt.
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1947
Im Sinne der besseren Umweltverträglichkeit, des Lärmschutzes und der Umsetzung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK) fordern wir den Senat als Gesellschafter der FBB GmbH auf, gegenüber der Flughafengesellschaft darauf hinzuwirken, die folgenden Punkte in die Entgeltordnungen der Berliner Flughäfen aufzunehmen:
Die Entgeltsätze sind regelmäßig an die tatsächlich entstandenen Aufwendungen für den Flugbetriebsanteil der Flughafengesellschaft anzupassen.
Es wird ein Lärmschutzentgelt zur Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen an den Berliner Flughäfen eingeführt, sofern und solange Lärmschutzmaßnahmen finanziert werden müssen.
Verspätungen am Abend und in den Nachtrandzeiten am Flughafen Tegel oder später BER sollen in Zukunft deutlich teurer werden. Verspätete Starts und Landungen nach 22 Uhr werden grundsätzlich mit einem festzulegenden und zeitlich gestaffelten Aufpreis auf das Start- und Landeentgelt belegt. Außerdem wird außerhalb der regulären Betriebszeiten für genehmigte verspätete Starts und Landungen auf das lärmbezogene Start- und Landeentgelt ein Aufschlag von 500 Prozent bis 700 Prozent fällig. Für die Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen für verspätete Starts und Landungen in den Rand- und Nachtstunden durch die obere Luftfahrtbehörde wird eine Gebühr erhoben.
Die verkehrsfördernden Konditionen sollen künftig auf neue Langstreckenverbindungen begrenzt und gegenüber heute deutlich in ihrem Umfang reduziert werden. Der künftige Volumen-Förderbetrag setzt eine hohe Auslas
tung der Flugzeuge (über 85 Prozent Sitzplatzauslastung) einer Fluggesellschaft über die gesamte Flugplanperiode voraus. Zahlt eine Fluggesellschaft Gebührenrechnungen ein- oder mehrmals im Kalenderjahr nicht, werden keine Rabatte gewährt.
zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin