Protocol of the Session on September 26, 2019

Der Senat wird aufgefordert, eine Informationskampagne über

bestehende Bleiberechtsregelungen,

Möglichkeiten, einen Aufenthaltsstatus zu erlangen

bzw. zu verfestigen sowie

Bleibeperspektiven zum Beispiel durch Ausbildung

und Arbeit

auf den Weg zu bringen. Darüber hinaus sollen vorhandene Informationsangebote gebündelt und transparent zur Verfügung gestellt werden.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. März 2020 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 20:

Menschen, Tiere und Gebäude vor Feuerwerksschäden schützen

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 9. September 2019 Drucksache 18/2183

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1526

Der Senat wird aufgefordert,

Maßnahmen zu ergreifen, mit denen die durch Feuer

werk und Böller verursachten Schäden an Menschen, Tieren und Gebäuden und die enorme Lärm-, Abgas- und Feinstaubbelastung für die Berliner Bevölkerung an den Jahreswechseln beginnend mit Silvester 2019 verringert werden können, sowie durch eine öffentlichkeitswirksame Kampagne über die möglichen

Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch sowie über einschränkende Maßnahmen aufzuklären.

zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicher

heit und Ordnung Zonen einzurichten, in denen das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 untersagt ist. Das Einrichten solcher Zonen aus Gründen des Tier- oder Umweltschutzes ist zu prüfen.

den Verkauf von Feuerwerk und insbesondere Böllern

auf öffentlichen Liegenschaften zu untersagen und bis zu einem Verkaufsstopp beim Handel dafür zu werben, Böller mit sehr lauter Knallwirkung aus dem Sortiment zu nehmen.

im Bundesrat zu beantragen, dass es Kommunen im

Wege einer Öffnungsklausel ermöglicht wird, auf ihrem Gebiet das Abbrennen und den Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 teilweise oder vollständig zu untersagen.

Zu lfd. Nr. 28:

Qualität der Ausbildung im öffentlichen Dienst weiter verbessern

Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 13. September 2019 Drucksache 18/2192

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1933

Der Senat wird aufgefordert, Praxisanleiter*innen für Auszubildende im öffentlichen Dienst des Landes Berlin für die Aufgabe der Praxisanleitung besser zu unterstützen.

Hierzu sollen alle Dienstkräfte des Landes Berlins, die Praxisanleiter*innen für Auszubildende sind oder werden, künftig passgenaue Qualifizierungsangebote, die beispielsweise von der Verwaltungsakademie (VAk) angeboten werden, absolvieren. Darüber hinaus sollte den Praxisanleiter*innen die Möglichkeit für eine regelmäßige Supervision gegeben werden.

Dem Abgeordnetenhaus ist von nun an jährlich, erstmalig zum 31. Januar 2020, zu berichten.

Zu lfd. Nr. 29:

Aufgabe einer Tennisanlage auf dem Schulstandort Rudower Straße 184, 12351 Berlin (Neukölln) zugunsten des Baues einer Feuerwehrschleife gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 30. August 2019 und Beschlussempfehlung des

Hauptausschusses vom 13. September 2019 Drucksache 18/2193

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/2005

Der Aufgabe einer Tennisanlage am Schulstandort Rudower Straße 184 in 12351 Berlin (Neukölln) wird gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz zugestimmt.

Zu lfd. Nr. 31:

Entgeltordnungen der Berliner Flughäfen differenzierter und ökologischer gestalten

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 18. September 2019 Drucksache 18/2202

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1947

Im Sinne der besseren Umweltverträglichkeit, des Lärmschutzes und der Umsetzung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK) fordern wir den Senat als Gesellschafter der FBB GmbH auf, gegenüber der Flughafengesellschaft darauf hinzuwirken, die folgenden Punkte in die Entgeltordnungen der Berliner Flughäfen aufzunehmen:

Die Entgeltsätze sind regelmäßig an die tatsächlich entstandenen Aufwendungen für den Flugbetriebsanteil der Flughafengesellschaft anzupassen.

Ein emissionsabhängiges Entgelt soll das bestehende Landeentgelt ergänzen.

Es wird ein Lärmschutzentgelt zur Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen an den Berliner Flughäfen eingeführt, sofern und solange Lärmschutzmaßnahmen finanziert werden müssen.

Verspätungen am Abend und in den Nachtrandzeiten am Flughafen Tegel oder später BER sollen in Zukunft deutlich teurer werden. Verspätete Starts und Landungen nach 22 Uhr werden grundsätzlich mit einem festzulegenden und zeitlich gestaffelten Aufpreis auf das Start- und Landeentgelt belegt. Außerdem wird außerhalb der regulären Betriebszeiten für genehmigte verspätete Starts und Landungen auf das lärmbezogene Start- und Landeentgelt ein Aufschlag von 500 Prozent bis 700 Prozent fällig. Für die Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen für verspätete Starts und Landungen in den Rand- und Nachtstunden durch die obere Luftfahrtbehörde wird eine Gebühr erhoben.

Die verkehrsfördernden Konditionen sollen künftig auf neue Langstreckenverbindungen begrenzt und gegenüber heute deutlich in ihrem Umfang reduziert werden. Der künftige Volumen-Förderbetrag setzt eine hohe Auslas

tung der Flugzeuge (über 85 Prozent Sitzplatzauslastung) einer Fluggesellschaft über die gesamte Flugplanperiode voraus. Zahlt eine Fluggesellschaft Gebührenrechnungen ein- oder mehrmals im Kalenderjahr nicht, werden keine Rabatte gewährt.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. November 2019 und dann jährlich zu berichten.

Zu lfd. Nr. 32:

Nr. 21/2019 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 18. September 2019 Drucksache 18/2203

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin