Protocol of the Session on August 15, 2019

Christine Keil zum Mitglied (auf Vorschlag der Fraktion Die Linke)

Sabine Bresche zum stellvertretenden Mitglied (auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Zu lfd. Nr. 30:

Berlin übernimmt Verantwortung für seine koloniale Vergangenheit

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten vom 5. August 2019 Drucksache 18/2056

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1788

Der Senat wird aufgefordert, ein gesamtstädtisches Aufarbeitungs- und Erinnerungskonzept zu entwickeln, das Berlins Rolle und historischer Verantwortung als ehemaliger Hauptstadt des Deutschen Kaiserreichs im Zeitalter des deutschen und europäischen Kolonialismus und Imperialismus gerecht wird. Das Ziel eines solchen Konzepts soll zum einen sein, die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit der Geschichte des mit Berlin verbundenen Kolonialismus zu intensivieren, das Thema in Wissenschaft und Bildung zu verankern, zur Versöhnung beizutragen und würdige Formen des Erinnerns zu entwi

ckeln. Zum anderen sollen in dem Konzept auch die Spuren und Nachwirkungen berücksichtigt werden, welche die koloniale Vergangenheit in Berlin und in den ehemaligen deutschen Kolonien bis in die Gegenwart hinterlassen hat.

Dazu gehört eine angemessene Würdigung aller Opfer deutscher Kolonialkriege und Kolonialverbrechen. Ein besonderer Stellenwert muss dabei Berlins Gedenken an den deutschen Völkermord an den Herero und Nama von 1904 bis 1908 auf dem Gebiet des heutigen Namibia zukommen. Vor diesem Hintergrund fordert das Abgeordnetenhaus von Berlin die Bundesregierung dazu auf, den Völkermord an den Herero und Nama anzuerkennen.

Das zu erstellende Konzept soll die ganze Stadt in den Blick nehmen und in enger Zusammenarbeit mit der Berliner Zivilgesellschaft ressortübergreifend erarbeitet werden. Dabei ist insbesondere die Expertise und Perspektive von Vertreter*innen und Berliner Communities aus Ländern mit deutscher Kolonialvergangenheit, von städtischen Initiativen und Projekten, die im Bereich Dekolonisierung und Globales Lernen aus der Geschichte engagiert sind, sowie von relevanten Akteur*innen aus der Wissenschaftslandschaft einzubeziehen. Gleiches gilt für die Bezirke, insbesondere jene, in denen schon Erfahrungen mit (post-)kolonialer Erinnerungsarbeit vorliegen, und jene, in denen viele koloniale Spuren zu finden sind.

Das Konzept soll folgende Aspekte umfassen:

1. Maßnahmen im Bereich der kulturellen, universitären

und (außer-)schulischen Bildung sowie zur wissenschaftlichen Aufarbeitung und Förderung von Forschung zum Thema,

2. Maßnahmen im Bereich der Kulturförderung, insbe

sondere der Berliner Museumsarbeit, der Geschichte und Provenienz ihrer Bestände sowie weiterer (wissenschaftshistorischer) Sammlungen,

3. Maßnahmen für eine sichtbare Erinnerung im öffent

lichen Raum. Dabei ist von jenen Orten auszugehen, die Spuren der deutschen Kolonialvergangenheit aufweisen bzw. an denen bereits heute daran erinnert wird. Sie sind in ein gesamtstädtisches Konzept einzubetten.

4. Partizipation der Öffentlichkeit und Einbeziehung von

Vertreter*innen ehemaliger deutscher Kolonien, von (migrantischen) Selbstorganisationen von Communities aus entsprechenden Ländern, von Berliner Orga

nisationen mit dekolonialer Ausrichtung, von wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen sowie der Bezirke,

5. Aktivierung, Pflege und Ausbau von Städtepartner

schaften in Ländern, die vormals Kolonien waren, unter besonderer Berücksichtigung von Windhoek in Namibia,

6. Vorschläge für die Entwicklung einer zentralen Ge

denkstätte hinsichtlich der Anerkennung, Aufarbeitung und Erinnerung deutscher Kolonialverbrechen wie dem Völkermord an den Herero und Nama, die gemeinsam mit dem Bund als Lern- und Erinnerungsort konzipiert werden soll.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2019 ein Zwischenbericht vorzulegen.

Zu lfd. Nr. 31:

Entwurf des Bebauungsplans 5-113 für die Grundstücke Gartenfelder Straße 61, 63, 65 und Paulsternstraße 31 im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen vom 22. Mai 2019 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 7. August 2019 Drucksache 18/2073

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/1853

Das Abgeordnetenhaus stimmt dem vom Senat am 16. April 2019 beschlossenen Entwurf des Bebauungsplans 5-113 zu.

Zu lfd. Nr. 32:

Entwurf des Bebauungsplans 5-73 vom 28. November 2016 mit Deckblatt vom 15. November 2017 und mit Deckblatt vom 27. April 2018 für eine Teilfläche der Wasserstadt Berlin-Oberhavel zwischen Schwielowseestraße, Daumstraße, Pohleseestraße und Havel im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen vom 22. Mai 2019 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 7. August 2019 Drucksache 18/2074

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/1874

Das Abgeordnetenhaus stimmt dem vom Senat am 7. Mai 2019 beschlossenen Entwurf des Bebauungsplans 5-73 zu.

Zu lfd. Nr. 33:

Gründung der Ausbildungscampus der Berliner Wasserbetriebe gGmbH als 100-prozentige Tochtergesellschaft der Berliner Wasserbetriebe – Anstalt öffentlichen Rechts –

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 7. August 2019 Drucksache 18/2075

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin in Verbindung mit § 3 Abs. 6 Nr. 4, § 26 des Berliner Betriebe-Gesetzes

Das Abgeordnetenhaus stimmt der Gründung der Ausbildungscampus der Berliner Wasserbetriebe gGmbH mit der Berliner Wasserbetriebe – Anstalt öffentlichen Rechts – als alleinigem Gesellschafter nach Maßgabe der den Mitgliedern des Unterausschusses Vermögensverwaltung des Hauptausschusses vorgelegten Vorlage – zur Beschlussfassung – zu.