Wir können gerne gemeinsam ins Gespräch darüber kommen, dass dann, wenn die CDU-Fraktion eine Beweislastumkehr zur Bekämpfung der Diskriminierung befürworten würde, wir auch ihrem Gedanken einer Beweislastumkehr bei Dienstunfällen nähertreten würden. Darüber, Herr Kollege Dregger, können wir uns gerne unterhalten.
Habe ich Sie gerade richtig verstanden, dass Sie die meines Erachtens wirklich sehr verunglückte Konstruktion in Ihrem Antidiskriminierungsgesetz, die beispielsweise eine Diskriminierung dann sieht, wenn ein Bewerber als Beamter beispielsweise nicht deutsch spricht – also das eine Diskriminierung sein soll –, gleichsetzen wollen mit beispielsweise 13 Menschen, die meines Erachtens durch das Verschulden des Landes Berlin an Krebs verstorben sind? Das sind für Sie Maßstäbe, die Sie vergleichen?
Nein, die Frage ist die Beweislastumkehr. Ihr Beispiel ist ja völlig fehlgegriffen, weil natürlich eine sprachliche Befähigung auch zur Eignung eines Menschen gehört. Deswegen ist das – –
Sie wollen das nicht. Mal kurz gesagt: Ihnen sind Minderheiten ziemlich egal. Sie gehen Ihnen am Allerwertesten vorbei.
Es geht darum, dass dann, wenn Leute nicht ungleich zu behandeln sind, sie auch nicht ungleich behandelt werden dürfen. Darum geht es, um nichts anderes geht es im Antidiskriminierungsgesetz. Dass Sie das jetzt schon wieder schäbig machen, zeigt eigentlich nur, wie fehlgeleitet Sie dort sind.
[Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Mario Czaja (CDU): Frau Präsidentin, zügeln Sie den Lümmel!]
So, und jetzt kommen wir zum Beamtenversorgungsgesetz: Hier haben Sie ja auch ausgeführt, weshalb der Entwurf der CDU durchaus kritisch zu prüfen ist. Er ist kritisch zu prüfen, weil Arbeitsschutzrichtlinien teilweise für Sicherheitskräfte nicht gelten. Er ist auch deshalb kritisch zu prüfen, weil wir Beamtinnen und Beamte hier in einer Weise bevorzugen, die wir auch noch mal überprüfen müssten. Vergleichbare Regelungen gibt es für Dienst- und Berufsunfälle im privaten Bereich nicht. Sie gelten nicht für Friseure, die mit toxischem Zeug in Berührung kommen. Ein verbeamteter Lehrer, bei dem irgendwie das Brom aus einem nicht abgesicherten Chemieschrank fällt, würde eine solche Dienstunfallregelung bekommen. Einer, der nur angestellt ist, nicht. Das ist das, was Sie hier bewirken wollen.
Deswegen muss man das durchaus überlegen. Wir machen uns Gedanken über Gleichbehandlung. Sie hauen hier mal einen raus, Herr Dregger, weil Sie es damals verpennt haben, sich um die erkrankten Schießtrainer zu kümmern. Sie und die CDU-Regierung in der großen Koalition haben es völlig verpennt, sich um die erkrankten Schießtrainer zu kümmern, und wir, die rot-rot-grüne Koalition, haben einen Fonds von 4 Million Euro aufgesetzt, um erkrankte Schießtrainer zu entschädigen. Jetzt hängen Sie eins nach dem anderen nach, und man kann ja auch gucken, das ist ja überlegenswert. Aber trotzdem spricht aus ihrem Antrag vor allem eins: Tätige, triefende Reue! Jede Möglichkeit noch mal nutzen, um Ihr Versagen von damals wiedergutzumachen!
Dass dabei durchaus mal Gesetze rauskommen, die man mal prüfen kann, das ist das eine. Trotzdem, Herr Dregger, bevor wir vielleicht noch mal in unseren Dialog eintreten können, können Sie mir die Frage beantworten:
Wie ist eine Verletzung festzustellen, wenn es wie bei den Schießtrainern unterschiedliche Gutachten gibt – Herr Dregger, hören Sie mir noch zu? –, die sagen, es habe gar keine Verletzung von Arbeitsvorschriften vorgelegen? Auch diese Gutachten gibt es – vom TÜV Rheinland. Wenn Sie in der Sache drin wären, müssten Sie sie kennen. Da gibt es Gutachten, die den Dienstvorgesetzten bescheinigen: Ihr habt alles richtig gemacht. – Wie kommen Sie um diese Gutachten von einer anerkannten Gesellschaft herum, die sagen, dass dort die Arbeitsvorschriften eingehalten worden sind? Auch die gibt es, Herr Kollege. Wie gehen Sie damit um vor dem Hintergrund Ihres Gesetzes?
[Mario Czaja (CDU): Die Redezeit ist unendlich! – Weitere Zurufe von der CDU – Zuruf von Hakan Taş (LINKE)]
Zweiter Punkt: Zwei Zwischenfragen sind zulässig. Dieses Maß ist erschöpft. Sie können gern im Anschluss mit Herrn Dregger in den Dialog treten, an diesem Pult nicht.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Das werde ich tun, und deswegen nutze ich noch die Gelegenheit, denn das darf ich ja noch selber, meine Rede zu beenden. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und wünsche nachher einen schönen Feierabend. – Danke!
Auch den Feierabend gönne ich Ihnen noch nicht. Es gibt zunächst eine Zwischenintervention von der AfDFraktion. Herr Woldeit hat das Wort. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Es tut mir leid, dass ich Ihnen die zwei, drei Minuten Verzögerungen heute zumuten muss. Aber bei so einem Thema diese unfassbare Art und Weise, in der Sie gerade versucht haben, einen Vergleich zu ziehen, Herr Lux, das kann so nicht stehen bleiben. Ganz ehrlich nicht! Herr Lux, ich kann ja nachvollziehen, dass die Grünen mittunter, wenn sie unsachlich werden, mich beispielsweise im Rahmen einer parlamentarischen Zwischenfrage als Fahnenflüchtling beleidigen. Ich kenne auch Ihre Beleidigungen aus anderen Ausschüssen, aus dem Innenausschuss, aus dem Untersuchungssauschuss. Ich kenne das alles. Ich sehe Ihnen das sogar nach. Und soll ich Ihnen noch etwas sagen? Ich ertrage es, weil Grüne nun mal so sind: Wenn sie keine Argumente haben, werden sie beleidigend. Das ist nun mal so, das zählt zu ihrem Charakter.
Aber wenn Sie wirklich den Tod von 13 Beamten aus einer Kausalität, die toxische Vergiftung von Hunderten von Beamten im Rahmen einer Beweislastumkehr mit Ihrem vollkommen aus dem Ruder laufenden Antidiskriminierungsgesetz vergleichen, dann ist das widerwärtig. Das sage ich ganz ehrlich. Das passt überhaupt nicht zusammen. Das kann doch wohl nicht wahr sein, dass Sie beispielsweise in der Umsetzung Ihres Antidiskriminierungsgesetzes dem schwarzafrikanischen Drogendealer zugestehen, dass er die Kontrolle ablehnt, weil er halt schwarz ist, und das hier in das Verhältnis setzen.
Herr Kollege Lux! Allein der Umstand, dass Sie das so in das Verhältnis setzen, dafür sollten Sie sich schämen. Das sage ich ganz deutlich.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Empfohlen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Empfohlen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.