Entwurf des Bebauungsplans 8-66 vom 11. Dezember 2018 fĂŒr das GelĂ€nde zwischen Gerlinger StraĂe, Buckower Damm, der Landesgrenze BerlinâBrandenburg und der östlichen Grenze des GrundstĂŒcks Gerlinger StraĂe 25/29 im Bezirk Neukölln von Berlin, Ortsteil Buckow
Entwurf des Bebauungsplans 5-73 vom 28. November 2016 mit Deckblatt vom 15. November 2017 und mit Deckblatt vom 27. April 2018 fĂŒr eine TeilflĂ€che der Wasserstadt Berlin-Oberhavel zwischen SchwielowseestraĂe, DaumstraĂe, PohleseestraĂe und Havel im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst
Beschlussempfehlung des Ausschusses fĂŒr Bildung, Jugend und Familie vom 2. Mai 2019 Drucksache 18/1861
Der Senat wird aufgefordert, das erfolgreiche Angebot der Staatlichen Europa-Schule Berlin (SESB) zu sichern und nachfragegerecht auf Basis der Evaluation weiter auszubauen sowie qualitativ weiterzuentwickeln. Das gilt sowohl fĂŒr die bereits jetzt angebotenen als auch fĂŒr weitere Sprachen, sollte entsprechender Bedarf bestehen.
Dabei soll insbesondere die Planung der Schulbauoffensive genutzt werden, um gemeinsam mit den Bezirken an neu zu erbauenden Standorten weitere SESB-ZĂŒge mitzuplanen. Hierbei ist der Senat aufgefordert insbesondere auf die östlichen Bezirke zuzugehen, um bei der Planung neuer Standorte, besonders auch Gemeinschaftsschulstandorte, bilinguale SESB-ZĂŒge zu ermöglichen.
Die bestehenden Standorte sollen auch dann gesichert werden, wenn der Bedarf an SchulplĂ€tzen aufgrund wachsender SchĂŒler*innenzahlen wĂ€chst. Zur Sicherung der bestehenden SESB-Standorte ist insbesondere zu prĂŒfen, die ZĂŒgigkeiten dieser Standorte mit in der Verordnung ĂŒber die Aufnahme in Schulen besonderer pĂ€dagogischer PrĂ€gung zu verankern.
Die Rahmenbedingungen der Errichtung der SESB-ZĂŒge sind insoweit zu flexibilisieren, dass die Teilnahme bereits bilingual lebender Kinder stĂ€rker berĂŒcksichtigt wird. Zudem soll ein pĂ€dagogisches Konzept fĂŒr die SchĂŒler*innen erarbeitet werden, das ihnen die Aufnahme in die SESB in allen JahrgĂ€ngen ermöglicht.
Der Senat wird aufgefordert, zur Abstimmung ĂŒber die inhaltliche Ausgestaltung der SESB ein regelmĂ€Ăig tagendes Gremium einzurichten, in dem Vertreter*innen des Senats, der SESB, der Migrantenselbstorganisationen sowie der Arbeitsgruppe SESB der Europa-Union zusammenkommen. DarĂŒber hinaus ist im Landesschulbeirat eine feste Position fĂŒr Vertreter der SESB-Schulen zu etablieren. UnabhĂ€ngig davon, ob Kinder eine bilinguale Kita besucht haben oder nicht, ist sicherzustellen, dass der Besuch einer SESB auch ohne Vorkenntnisse in einer
Beschlussempfehlung des Ausschusses fĂŒr Wissenschaft und Forschung vom 6. Mai 2019 Drucksache 18/1871
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen Drucksache 18/1312
Der Senat wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafĂŒr einzusetzen, den Ăbergang von der tierexperimentellen zur tiergebrauchsfreien Forschung zu unterstĂŒtzen und Förderstrukturen fĂŒr alternative Methoden zu verstĂ€rken. Die Tierschutz-Versuchstierverordnung ist mit dem Ziel zu Ă€ndern, dass Tierversuche, die mit schweren und voraussichtlich langanhaltenden Schmerzen und Leiden verbunden sind, nicht weiterhin erlaubt sind. Ferner sollen Versuche an Menschenaffen verboten und an nichtmenschlichen Primaten weitestgehend reduziert werden.
Beschlussempfehlung des Ausschusses fĂŒr Wissenschaft und Forschung vom 6. Mai 2019 Drucksache 18/1872
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen Drucksache 18/1313
1. bei der Erarbeitung einer Vorlage fĂŒr eine kommende Novellierung des Hochschulgesetzes die tierversuchsfreie Lehre und Forschung an Berliner Hochschulen zu stĂ€rken. Auf die Verwendung von Tieren soll in der Lehre möglichst weitgehend verzichtet und entsprechende Lehrmethoden- und -materialien sollen entwickelt werden, die insbesondere eigens zum Zweck der Lehre und Forschung getötete Tiere reduzieren und möglichst ganz vermeiden.
2. dabei auch Rechtssicherheit zu schaffen fĂŒr Studierende, aber auch BeschĂ€ftigte der Hochschulen, die Tierversuche und Forschung und Lehre an Tieren, insbeson
dere solchen, die eigens hierfĂŒr getötet werden, ablehnen, und den Studierenden ersatzweise das Erbringen einer tiereinsatzfreien Studienleistung zu ermöglichen. FĂŒr StudiengĂ€nge, welche die Arbeit mit Tieren zwingend voraussetzen (z. B. VeterinĂ€rmedizin) muss ein sinnvoller Ausgleich zwischen den Ausbildungszielen des Studiengangs und den Ăberzeugungen der BeschĂ€ftigten und Studierenden unter BerĂŒcksichtigung der 3R-Prinzipien hergestellt werden.
3. in Zusammenarbeit mit den Hochschulen dafĂŒr zu sorgen, dass Alternativen zum Tierversuch auch im Bereich der Graduate Schools und wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten anerkannt, gefördert und unterstĂŒtzt werden.
4. ĂŒber das Landesamt fĂŒr Gesundheit und Soziales (LAGeSo) regelmĂ€Ăige, auch unangemeldete Kontrollen bei der DurchfĂŒhrung von Tierversuchen und zur Sicherstellung des Tierwohls zu gewĂ€hrleisten. Hinsichtlich der Anzahl der Kontrollen und deren Ergebnisse sowie der Entscheidungen ĂŒber genehmigungspflichtige Tierversuchsvorhaben ist umfassende Transparenz herzustellen. DarĂŒber hinaus ist eine Datenbank zu schaffen, die ermöglicht, ĂŒberschĂŒssige, lebende Versuchstiere in der Forschung rechtzeitig zu vermitteln, um einen unnötigen Tod der Versuchstiere zu verhindern. Die zĂŒgige Umsetzung des im CharitĂ©-Vertrag vereinbarten EinsteinZentrums fĂŒr ein Neudenken in der biomedizinischen Forschung ist sicherzustellen.
5. die Finanzierung der Berlin-Brandenburger Forschungsplattform BB3R unabhĂ€ngig vom EinsteinZentrum fĂŒr ein Neudenken in der biomedizinischen Forschung sicherzustellen. 6. Antragsverfahren fĂŒr Tierversuche in der Forschung transparent zu gestalten und Forscherinnen und Forscher zu beraten.
Beschlussempfehlung des Ausschusses fĂŒr Umwelt, Verkehr, Klimaschutz vom 28. MĂ€rz 2019 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Mai 2019 Drucksache 18/1902
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen Drucksache 18/1588
(VBB), den betroffenen Verkehrsunternehmen, den FahrgastverbĂ€nden sowie weiteren Akteuren aus dem Bereich der Verkehrsplanung ein verkehrsmittelĂŒbergreifendes Gesamtkonzept fĂŒr Pendler*innenverkehre einschlieĂlich Zeit- und Finanzierungsplanung zu entwickeln. Ziel des Gesamtkonzepts soll die Attraktivierung des öffentlichen Nah- und Regionalverkehrs fĂŒr Berufs- und Ausbildungspendler*innen von und nach Berlin sein.
zu prĂŒfen, wie eine Verbesserung der Busanbindung des Umlandes hinsichtlich Strecken und Taktzeiten zu den Haltestationen des schienengebundenen Nah- und Regionalverkehrs erfolgen kann. In diesem Zusammenhang sollen auch Lösungen hinsichtlich der Finanzierung zusammen mit Brandenburg und den Landkreisen entwickelt werden.
die lĂ€nderĂŒbergreifende Verkehrsplanung unter BerĂŒcksichtigung der Gemeinsamen Landesplanung BerlinBrandenburg, der regionalen Planungsgemeinschaften in Brandenburg sowie des Kommunalen Nachbarschaftsforums Berlin-Brandenburg weiterzuentwickeln. Die Berliner AuĂenbezirke sind in dieses Verfahren einzubeziehen.
die AufnahmefĂ€higkeit der innerstĂ€dtischen Verkehrsmittel fĂŒr auf den ĂPNV umsteigende Pendler*innen sicherzustellen.