Protocol of the Session on May 23, 2019

Baumbestand in Berlin stabil halten

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/1898

vertagt

Lfd. Nr. 51:

Entwurf des Bebauungsplans 8-66 vom 11. Dezember 2018 für das Gelände zwischen Gerlinger Straße, Buckower Damm, der Landesgrenze Berlin–Brandenburg und der östlichen Grenze des Grundstücks Gerlinger Straße 25/29 im Bezirk Neukölln von Berlin, Ortsteil Buckow

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/1873

vorab an StadtWohn und Haupt

Lfd. Nr. 52:

Entwurf des Bebauungsplans 5-73 vom 28. November 2016 mit Deckblatt vom 15. November 2017 und mit Deckblatt vom 27. April 2018 für eine Teilfläche der Wasserstadt Berlin-Oberhavel zwischen Schwielowseestraße, Daumstraße, Pohleseestraße und Havel im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/1874

vorab an StadtWohn und Haupt

Anlage 2

Beschlüsse des Abgeordnetenhauses

Zu lfd. Nr. 14:

a) Staatliche Europa-Schule Berlin stärken und

ausbauen I: Regelmäßig tagendes Abstimmungsgremium einrichten

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 2. Mai 2019 Drucksache 18/1861

zum Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/1162

Der Senat wird aufgefordert, das erfolgreiche Angebot der Staatlichen Europa-Schule Berlin (SESB) zu sichern und nachfragegerecht auf Basis der Evaluation weiter auszubauen sowie qualitativ weiterzuentwickeln. Das gilt sowohl für die bereits jetzt angebotenen als auch für weitere Sprachen, sollte entsprechender Bedarf bestehen.

Dabei soll insbesondere die Planung der Schulbauoffensive genutzt werden, um gemeinsam mit den Bezirken an neu zu erbauenden Standorten weitere SESB-Züge mitzuplanen. Hierbei ist der Senat aufgefordert insbesondere auf die östlichen Bezirke zuzugehen, um bei der Planung neuer Standorte, besonders auch Gemeinschaftsschulstandorte, bilinguale SESB-Züge zu ermöglichen.

Die bestehenden Standorte sollen auch dann gesichert werden, wenn der Bedarf an Schulplätzen aufgrund wachsender Schüler*innenzahlen wächst. Zur Sicherung der bestehenden SESB-Standorte ist insbesondere zu prüfen, die Zügigkeiten dieser Standorte mit in der Verordnung über die Aufnahme in Schulen besonderer pädagogischer Prägung zu verankern.

Die Rahmenbedingungen der Errichtung der SESB-Züge sind insoweit zu flexibilisieren, dass die Teilnahme bereits bilingual lebender Kinder stärker berücksichtigt wird. Zudem soll ein pädagogisches Konzept für die Schüler*innen erarbeitet werden, das ihnen die Aufnahme in die SESB in allen Jahrgängen ermöglicht.

Der Senat wird aufgefordert, zur Abstimmung über die inhaltliche Ausgestaltung der SESB ein regelmäßig tagendes Gremium einzurichten, in dem Vertreter*innen des Senats, der SESB, der Migrantenselbstorganisationen sowie der Arbeitsgruppe SESB der Europa-Union zusammenkommen. Darüber hinaus ist im Landesschulbeirat eine feste Position für Vertreter der SESB-Schulen zu etablieren. Unabhängig davon, ob Kinder eine bilinguale Kita besucht haben oder nicht, ist sicherzustellen, dass der Besuch einer SESB auch ohne Vorkenntnisse in einer

weiteren Sprache außer der eigenen Erstsprache möglich ist.

Zu lfd. Nr. 15:

a) Tierversuche reduzieren I

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung vom 6. Mai 2019 Drucksache 18/1871

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1312

Der Senat wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, den Übergang von der tierexperimentellen zur tiergebrauchsfreien Forschung zu unterstützen und Förderstrukturen für alternative Methoden zu verstärken. Die Tierschutz-Versuchstierverordnung ist mit dem Ziel zu ändern, dass Tierversuche, die mit schweren und voraussichtlich langanhaltenden Schmerzen und Leiden verbunden sind, nicht weiterhin erlaubt sind. Ferner sollen Versuche an Menschenaffen verboten und an nichtmenschlichen Primaten weitestgehend reduziert werden.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. September 2019 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 15:

b) Tierversuche reduzieren II

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung vom 6. Mai 2019 Drucksache 18/1872

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1313

Der Senat wird aufgefordert,

1. bei der Erarbeitung einer Vorlage für eine kommende Novellierung des Hochschulgesetzes die tierversuchsfreie Lehre und Forschung an Berliner Hochschulen zu stärken. Auf die Verwendung von Tieren soll in der Lehre möglichst weitgehend verzichtet und entsprechende Lehrmethoden- und -materialien sollen entwickelt werden, die insbesondere eigens zum Zweck der Lehre und Forschung getötete Tiere reduzieren und möglichst ganz vermeiden.

2. dabei auch Rechtssicherheit zu schaffen für Studierende, aber auch Beschäftigte der Hochschulen, die Tierversuche und Forschung und Lehre an Tieren, insbeson

dere solchen, die eigens hierfür getötet werden, ablehnen, und den Studierenden ersatzweise das Erbringen einer tiereinsatzfreien Studienleistung zu ermöglichen. Für Studiengänge, welche die Arbeit mit Tieren zwingend voraussetzen (z. B. Veterinärmedizin) muss ein sinnvoller Ausgleich zwischen den Ausbildungszielen des Studiengangs und den Überzeugungen der Beschäftigten und Studierenden unter Berücksichtigung der 3R-Prinzipien hergestellt werden.

3. in Zusammenarbeit mit den Hochschulen dafür zu sorgen, dass Alternativen zum Tierversuch auch im Bereich der Graduate Schools und wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten anerkannt, gefördert und unterstützt werden.

4. über das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) regelmäßige, auch unangemeldete Kontrollen bei der Durchführung von Tierversuchen und zur Sicherstellung des Tierwohls zu gewährleisten. Hinsichtlich der Anzahl der Kontrollen und deren Ergebnisse sowie der Entscheidungen über genehmigungspflichtige Tierversuchsvorhaben ist umfassende Transparenz herzustellen. Darüber hinaus ist eine Datenbank zu schaffen, die ermöglicht, überschüssige, lebende Versuchstiere in der Forschung rechtzeitig zu vermitteln, um einen unnötigen Tod der Versuchstiere zu verhindern. Die zügige Umsetzung des im Charité-Vertrag vereinbarten EinsteinZentrums für ein Neudenken in der biomedizinischen Forschung ist sicherzustellen.

5. die Finanzierung der Berlin-Brandenburger Forschungsplattform BB3R unabhängig vom EinsteinZentrum für ein Neudenken in der biomedizinischen Forschung sicherzustellen. 6. Antragsverfahren für Tierversuche in der Forschung transparent zu gestalten und Forscherinnen und Forscher zu beraten.

Zu lfd. Nr. 16:

Umstiegsbedingungen für Pendler/-innen auf den öffentlichen Nah- und Regionalverkehr verbessern

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz vom 28. März 2019 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Mai 2019 Drucksache 18/1902

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1588

Der Senat wird aufgefordert, zur Bewältigung der Pendlerverkehre

gemeinsam mit dem Land Brandenburg, umliegenden Landkreisen, dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg

(VBB), den betroffenen Verkehrsunternehmen, den Fahrgastverbänden sowie weiteren Akteuren aus dem Bereich der Verkehrsplanung ein verkehrsmittelübergreifendes Gesamtkonzept für Pendler*innenverkehre einschließlich Zeit- und Finanzierungsplanung zu entwickeln. Ziel des Gesamtkonzepts soll die Attraktivierung des öffentlichen Nah- und Regionalverkehrs für Berufs- und Ausbildungspendler*innen von und nach Berlin sein.

zu prüfen, wie eine Verbesserung der Busanbindung des Umlandes hinsichtlich Strecken und Taktzeiten zu den Haltestationen des schienengebundenen Nah- und Regionalverkehrs erfolgen kann. In diesem Zusammenhang sollen auch Lösungen hinsichtlich der Finanzierung zusammen mit Brandenburg und den Landkreisen entwickelt werden.

die länderübergreifende Verkehrsplanung unter Berücksichtigung der Gemeinsamen Landesplanung BerlinBrandenburg, der regionalen Planungsgemeinschaften in Brandenburg sowie des Kommunalen Nachbarschaftsforums Berlin-Brandenburg weiterzuentwickeln. Die Berliner Außenbezirke sind in dieses Verfahren einzubeziehen.

die Aufnahmefähigkeit der innerstädtischen Verkehrsmittel für auf den ÖPNV umsteigende Pendler*innen sicherzustellen.