Protocol of the Session on May 9, 2019

die Berliner/-innen, zielgruppenorientiert auch die

Mitarbeiter/-innen in den Verwaltungen des Landes Berlin, über den Verzicht auf Pestizide, deren Gefahren für die menschliche Gesundheit und die biologische Vielfalt sowie über Alternativen wie z. B. den biologischen Pflanzenschutz informieren;

den Handel verstärkt auf die Einhaltung der Ver

kaufsbeschränkungen von Pestiziden hin kontrollieren;

die städtischen Wohnungsbaugesellschaften dazu

verpflichten, in Bezug auf ihre Grünflächen Pflegekonzepte zu entwickeln und eine Vorbildfunktion für alle Wohnungsbaugesellschaften einzunehmen.

Dem Abgeordnetenhaus ist sechs Monate nach Beschlussfassung und dann jährlich über die Umsetzung zu berichten.

Zu lfd. Nr. 42:

Für echten Fußgänger/-innen-Schutz in der Bundesverordnung zu Elektrokleinstfahrzeugen

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1854

Der Senat wird aufgefordert, im Bundesrat der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgelegten „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ nur unter der Maßgabe zuzustimmen, dass es zu keiner Genehmigung von Elektrokleinstfahrzeugen auf Gehwegen kommt. Ausgenommen hiervon sind elektronische Mobilitätshilfen gemäß der Mobilitätshilfenverordnung (MobHV), die der Mobilität mobilitätseingeschränkter Menschen dienen.

Darüber hinaus wird der Senat aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass durch die Verordnung eine Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen im ÖPNV ermöglicht wird.

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wird aufgefordert, die Bezirke bei der Entwicklung von Lösungen für künftig auftretende Nutzungskonflikte zwischen Elektrokleinstfahrzeuge-Fahrern und Radfahrern und -Fahrerinnen sowie Fußgängern/Fußgängerinnen durch einen regelmäßigen Austausch aktiv zu unterstützen.

Spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung ist dem Abgeordnetenhaus ein Bericht über Nutzungskonflikte mit Elektrokleinstfahrzeugen vorzulegen.