Mehr Rechtssicherheit für den öffentlichrechtlichen Rundfunk – Kooperationen zwischen den Rundfunkanstalten unterstützen
Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Die Linke, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP auf Annahme einer Entschließung Drucksache 18/1679
Das Abgeordnetenhaus unterstützt die Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, um auch während des Übergangs zu einem digitalen Zeitalter und verstärkten nonlinearen Angeboten einen unabhängigen, staatsfernen und dem Gemeinwohl verpflichteten öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu gewährleisten. Wir unterstützen den weiteren Ausbau der Kooperationen zwischen den Rundfunkanstalten als zentrale Forderung der Strukturreform, die den gesetzlich vorgegebenen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gerecht wird.
Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, sich auf Bundesebene und auf EU-Ebene für die Umsetzung folgender Ziele einzusetzen:
Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten sollen Planungssicherheit gewinnen und Kooperationen aufnehmen können, ohne sich dem Risiko der Kartellrechtswidrigkeit auszusetzen.
Eine Bereichsausnahme zugunsten des öffentlichrechtlichen Rundfunks im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist zu prüfen.
Kooperationen sollen die Rundfunkanstalten auf allen Ebenen, also in Verwaltung und Technik, aber auch im Lizenzgeschäft sowie in Produktion und Programmverbreitung aufnehmen und ausbauen können.