Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (RL2016/2102-UmsetzG)
Der Dringlichkeit haben Sie eingangs bereits zugestimmt. Ich eröffne die erste Lesung und weise darauf hin, dass eine Beratung nach Verständigung der Fraktionen nicht vorgesehen ist.
Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage federführend an den Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz und mitberatend an den Ausschuss für Integration, Arbeit und Soziales. – Widerspruch höre ich nicht, dann ist das so beschlossen.
Wahl von vier Abgeordneten zu Vertretern Berlins für die 40. Ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 4. bis 6. Juni 2019 in Dortmund
Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Deutschen Städtetages und wird alle zwei Jahre einberufen. Nach der Satzung des Deutschen Städtetages sind als Vertreter Berlins für die nächste Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vier Abgeordnete durch das Abgeordnetenhaus zu wählen. Die Wahlvorschläge der Fraktionen, die nach d’Hondt erfolgen, entnehmen Sie bitte der Ihnen als Tischvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt vorliegenden Liste auf rosa Papier.
Danach werden zur Wahl vorgeschlagen: Frau Abgeordnete Dr. Clara West von der Fraktion der SPD, Herr Abgeordneter Stefan Schmidt von der Fraktion der CDU, Herr Abgeordneter Carsten Schatz von der Fraktion Die Linke, und Frau Abgeordnete Antje Kapek von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Nach Verständigung der Fraktionen erfolgt die Wahl verbunden durch Handaufheben. Wer also die vier Genannten wählen möchte, den bitte ich daher um das Handzeichen. – Das sind, soweit ich sehen kann, alle Fraktionen sowie der fraktionslose Abgeordnete. Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der fraktionslose Abgeordnete enthält sich der Stimme. Damit sind die die vier Abgeordneten zu Vertretern Berlin für die 40. Ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages von 4. Juni bis 6. Juni in
Hierbei geht es um die Nachwahl eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes für den 1. Untersuchungsausschuss „Terroranschlag Breitscheidplatz“. In der 13. Plenarsitzung am 6. Juli 2017 wurde der vorgenannte Untersuchungsausschuss eingesetzt und für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Marcel Luthe zum Mitglied und der Abgeordnete Stefan Förster zum stellvertretenden Mitglied gewählt. Herr Abgeordneter Luthe hat mit Schreiben vom 7. Januar 2019 an den Präsidenten seine Mitgliedschaft im 1. Untersuchungsausschuss niedergelegt. Herr Abgeordneter Förster hat mit Schreiben vom 9. Januar 2019 an den Präsidenten seine stellvertretende Mitgliedschaft im 1. Untersuchungsausschuss mit Wirkung zum 24. Januar 2019 – also zum heutigen Tage – niedergelegt.
Das Vorschlagsrecht für beide Nachwahlen steht der Fraktion der FDP zu. Als Nachfolger von Herrn Abgeordneten Luthe schlägt die Fraktion der FDP das bisherige stellvertretende Mitglied, Herrn Abgeordneten Stefan Förster, zur Wahl als Mitglied des 1. Untersuchungsausschusses vor. Wer also Herrn Abgeordneten Förster zum Mitglied des 1. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Soweit ich das erfassen kann, sind das alle Fraktionen und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Der Vollständigkeit halber frage ich nach. Gegenstimmen? – Das sehe ich nicht. Damit ist Herr Förster zum Mitglied gewählt. – Herzlichen Glückwunsch, Herr Förster!
Zur Wahl als stellvertretendes Mitglied für den 1. Untersuchungsausschuss schlägt die Fraktion der FDP Herrn Abgeordneten Florian Swyter vor. Wer Herrn Abgeordneten Swyter zum stellvertretenden Mitglied des 1. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Auch hier sehe ich alle Fraktionen und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Damit kann es keine Gegenstimmen geben, und damit ist Herr Swyter zum stellvertretenden
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz vom 8. November 2018 Drucksache 18/1464
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz vom 8. November 2018 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 21. November 2018 Drucksache 18/1483
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz vom 8. November 2018 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 21. November 2018 Drucksache 18/1484
In der Beratung beginnt die Fraktion der FDP. Hier hat das Wort Herr Abgeordneter Schmidt. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die A 100 ist ein echter Dauerbrenner in diesem Haus, aber wir Freien Demokraten reden natürlich immer wieder gern darüber, weil sie doch ein wesentliches und anschauliches Beispiel für die aktuelle Berliner Verkehrspolitik ist. Die Blockade des Weiterbaus der A 100 ist vor allem ein sichtbares Beispiel für eine schlechte Politik und eine schlechte Verwaltung in dieser Stadt,
denn die A 100 ist ein wichtiger Teil für den gesamten Berliner Straßenverkehr. Die Weiterführung ermöglicht es, den Durchgangsverkehr um die Innenstadt zu führen. Im Gegenzug werden auch Straßen verkleinert, zurückgebaut, wie die Grunerstraße. Es wird hier also anders, als manche fälschlicherweise behaupten, nicht zusätzlicher Straßenraum geschaffen, sondern Straßenraum um
verteilt, um die Stadt zu entlasten. Genau dadurch könnte auch zum Beispiel die Stickoxidbelastung insbesondere der Leipziger Straße reduziert werden, denn wenn die A 100 den Durchgangsverkehr ableitet und um die Innenstadt herumführt, braucht man vielleicht gar keine Straßensperrungen mehr.
Deshalb ist es völlig richtig, wie es die CDU-Fraktion hier im Antrag fordert, unverzüglich mit den Planungen für den 17. Bauabschnitt der A 100 zu beginnen. Völlig richtig ist das!