Das kann man so stehenlassen. Die Frage aber der Verjährung: Gemäß § 199 Abs. 2 BGB, Herr Kollege Dregger, ändert die Verjährung bei vorsätzlichen und fahrlässigen Schädigungen an Körper und Leben nach 30 Jahren. Wenn Sie einem jetzt weismachen wollen, dass das vielleicht nach drei Jahren enden soll, dann ist das genauso wie der Rest Ihres Antrags ein Aufbauschen von Sorgen, die zwar zu Recht bestehen, mit denen Sie aber politischen Handel betreiben. Das hat weder was mit dem von Ihnen beschriebenen Anstand zu tun, und das hat auch nichts mit der von Ihnen beschrieben Empathie zu tun.
Sie sollten die Sachen vielmehr ordentlich und sachlich einordnen, und dazu gehört, dass dieser Senat gehandelt hat. Er hat auch für die Zukunft der Schießtrainerinnen und Schießtrainer vorgesorgt. Wir haben elf funktionierende Schießbahnen vorgefunden. 36 funktionieren jetzt. Im nächsten Jahr werden wieder welche eröffnet, und sie werden anlässlich dieser Geschichte auf Grundlage der höchsten und strengsten Arbeitsschutzauflagen eröffnet werden.
Deswegen möchte ich am Ende auch mit einem Dank schließen, und zwar einem meines Erachtens nach relevanten Dank, nämlich dem Dank an Michael Böhl und Tom Kolling, die für die, die da oben sitzen, maßgeblich vorgestritten haben. Das waren die beiden Personen, die den Entschädigungsfonds maßgeblich mit auf den Weg gebracht haben, der nun kurz vor der Auszahlung steht.
Ich möchte mich beim Innensenator bedanken, dass er ein offenes Ohr dafür hatte, diesen Entschädigungsfonds auf den Weg zu bringen, denn das war Neuland. Sich gegen eine Verwaltung durchzusetzen, die wegen Untreue usw. immer mit einem halben Bein im Knast steht, weil sie keine Rechtsgrundlage hat – auch dazu mussten wir sie überzeugen –, das hat der Senator mit seinen Koalitionspartnern geschafft.
Als Drittes möchte ich darum bitten, dass wir diejenigen, die damals als Erstes darauf aufmerksam gemacht haben, dass an den Schießständen etwas nicht richtig läuft,
die deswegen als Querulanten verschrien waren, die ohne Begründung versetzt worden sind, dass wir diese Personen suchen, uns bei ihnen bedanken und dafür entschuldigen, dass ihnen damals Unrecht angetan wurde, dass wir sie also rehabilitieren. Auch das sollte sich die Koalition vornehmen. Was sie nicht braucht, das sind die Punkte in Ihrem Antrag, denn die liegen weit hinter dem zurück, was sich diese Koalition vorgenommen hat. Wenn Sie die Sache klar sehen würden, Herr Dregger, ohne parteipolitische Brille,
dann würden Sie das bestätigen. – Vielen Dank, Frau Präsidentin! Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Aufmerksamkeit!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung empfohlen. Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1522
Ich eröffne die erste Lesung zum Gesetzesantrag Drucksache 18/1522. In der gemeinsamen Beratung der beiden Anträge beginnt die Fraktion Die Linke. Für die Linke hat das Wort Frau Abgeordnete Schubert. – Bitte schön!
Meine Herren! Ich verstehe ja die Emotionen zu dem vorhergehenden Antrag. Wir sind jetzt aber beim nächsten Tagesordnungspunkt, und ich bitte um entsprechende Aufmerksamkeit. Zwiegespräche sind draußen zu führen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für die Berlinerinnen und Berliner, denn sie bekommen endlich einen neuen Feiertag. Neun Feiertage hat Berlin bislang, 13 haben die Bayern und Bayerinnen. Die Berlinerinnen und Berliner müssen also vier Tage länger arbeiten, um auf ihren Jahresverdienst zu kommen, als die Menschen in Bayern, und das auch noch bei einem niedrigeren Jahresverdienst.
Zweifellos gibt es eine Menge Ereignisse und wichtige Tage, die es wert sind, sie zum Feiertag zu machen. Deshalb haben wir lange miteinander und mit vielen Menschen in der Stadt diskutiert, welcher Tag geeignet ist. Es kamen viele Hinweise, sachdienliche Hinweise, manche auch eher interessengeleitet, wie die, dass es immer ein langes Wochenende sein muss. Das ist auch schön, aber nicht das, was wir wollten.
Der 8. März ist schon deshalb ein besonderer Tag, weil er nicht nur für ein bestimmtes Ereignis oder für eine bestimmte historische Phase steht, sondern weil er als internationaler Frauentag Kampf- und Feiertag in einem ist. Weil er die viele unsichtbare und meist unbezahlte Arbeit, die Frauen in den meisten Gesellschaften dieser Welt leisten, in den Blick nimmt. Weil er die strukturelle Diskriminierung von Frauen, weil er patriarchale Machtverhältnisse angreift, weil er für internationale Solidarität der Frauen gegen Gewalt und Unterdrückung steht.
Begonnen hat der Frauentag mit dem Kampf um das Frauenwahlrecht, der vor hundert Jahren zumindest hier erfolgreich war. In den vergangenen Jahren waren Hunderttausende Frauen in ganz Europa und der Welt unterwegs, um für ihre Rechte und gegen Gewalt und Unterdrückung zu demonstrieren und zu streiten, auch und gerade in Berlin.
Dieser Tage haben wir wieder vor Augen geführt bekommen, warum der 8. März nach wie vor so wichtig ist. Im Bundestag streitet die Union im Verein mit der AfD gegen die Streichung des § 219a.
Der Bundesrat wird morgen über einen entsprechenden Antrag Berlins und anderer progressiver Länder diskutieren, und ich fürchte, dass die Konservativen ihn in den Ausschüssen versenken. Die Konservativen und
Rechtspopulisten wollen den Frauen noch im Jahr 2018 ernsthaft das Recht bestreiten, selbst über ihren Körper, ihre Sexualität und den Umgang mit ungewollten Schwangerschaften zu bestimmen,
indem sie Ärztinnen und Ärzte unter Strafe stellen, die auf die Möglichkeit hinweisen, dass sie Abbrüche vornehmen. Das ist nicht nur vorgestrig, das ist zutiefst diskriminierend.
Der 8. März ist ein guter Feiertag. Er lässt den Frauen den Raum zu entscheiden, ob sie an dem Tag feiern, demonstrieren, streiken oder etwas ganz anderes machen.
Nein! – Die Männer sollen sich nicht einbilden, es sei damit getan, Blümchen zu verschenken und zu beteuern, dass sie auch mal das Frühstück machen. Nein! Dieser Tag gehört den Frauen. Männer, nutzt den Tag, um ihnen den Rücken freizuhalten!
Genauso wichtig ist es uns, dass der 8. Mai 2020, der 75. Jahrestag der Befreiung vom Hitlerfaschismus, Feiertag in Berlin wird. Hier begann die Barbarei der Nazis, der Völkermord an den Jüdinnen und Juden, den Roma und Sinti, die Versklavung von Hunderttausenden von Osteuropäerinnen und Osteuropäern, die Verfolgung von Sozialistinnen und Sozialisten, Kommunistinnen und Kommunisten, Christinnen und Christen, die Euthanasie an kranken Menschen. Hier wurde der Zweite Weltkrieg beschlossen und begonnen. Gerade in den heutigen Zeiten, in denen Antisemitismus, Rassismus, Antiziganismus wieder salonfähig zu sein scheinen, in denen Rechtspopulisten versuchen, die öffentliche Meinung zu beherrschen, in denen geflüchtete Menschen mehr als Bedrohung denn als Schutzsuchende gesehen und diffamiert werden, gerade jetzt ist das Zeichen wichtig,
dass wir, Berlin, die Hauptstadt dieses Landes den Alliierten von damals dankbar sind für die Befreiung und dass wir alles dafür tun werden, dass sich das Grauen der Nazis nie wiederholt, nicht im damaligen und nicht in neuem Gewand, dass Berlin für Frieden, für Solidarität, für Weltoffenheit und Toleranz steht.
Ich war ziemlich jung, als der 40. Jahrestag des Tags der Befreiung begangen wurde. Damals war in Westdeutschland noch umstritten, ob der 8. Mai eigentlich ein Tag der Befreiung war. Und damals hat der Bundespräsident Richard von Weizsäcker kluge Sätze gesagt; ich hätte nie gedacht, dass ich mal einen CDU-ler zitiere – mit ihrem Einverständnis. Er hat gesagt:
jungen Menschen lautet: Lassen Sie sich nicht hineintreiben in Feindschaft und Hass gegen andere Menschen, gegen Russen oder Amerikaner, gegen Juden oder Türken, gegen Alternative oder Konservative, gegen Schwarz oder Weiß. Lernen Sie, miteinander zu leben, nicht gegeneinander. Lassen Sie uns auch als demokratisch gewählte Politiker dies immer wieder beherzigen und ein Beispiel geben.