Es bleibt weiter noch zu überlegen, ob man auch andere Berufsfelder für eine solche Regelung in Betracht ziehen könnte. Wichtig dabei ist immer die Freiwilligkeit. Ermöglichen wir also den Richterinnen und Richtern des Landes Berlin, selbstbestimmt zu entscheiden, wann sie in den Ruhestand eintreten wollen. Wir sind also dem Antrag der FDP gegenüber aufgeschlossen und warten dann ab, was in der Ausschussberatung dabei herauskommt. – Vielen herzlichen Dank!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Richterberuf ist ein toller Beruf. Das ist fast so schön wie Abgeordneter oder Rechtsanwalt.
Und wir als Grüne begrüßen natürlich auch den Vorstoß, den der Deutsche Richterbund, aber auch die Neue Richtervereinigung lanciert haben, nämlich dass es eine Möglichkeit für Richterinnen und Richter gibt, über das 65. Lebensjahr hinaus richterlich tätig zu sein. Es wurden ja schon die Vorteile und Nachteile dieses Anliegens genannt. Ich möchte es noch mal aus grüner Sicht zusammenfassen.
Erstens: Wir müssen natürlich auch schauen, wie sich das Renteneintrittsalter in der Bundesrepublik entwickelt. Das ist mittlerweile beim 67. Lebensjahr. Ich finde, das ist vor allen Dingen ein Grund, dass wir auch die Berliner Beamtenschaft darauf vorbereiten müssen. Das hat hier noch keiner gesagt. Ich hielte es für richtig, dass – wenn wir mit der Besoldung aufgeholt haben, an dem Bundesdurchschnitt sind, was diese Koalition auch plant – wir dann aber auch schauen, wie das Ruhestandsalter des Bundesniveaus auch erreicht wird, und das Ruhestandsniveau im Bund ist überall 67, also wäre auch hier ein Angleichen auf der Ebene möglich.
Hinsichtlich der Richterinnen und Richter gibt es unterschiedliche, widerstreitende Interessen, die wir in Aus
gleich bringen müssen. Erstens wurde genannt die Gleichbehandlung mit den Möglichkeiten der Dienstzeitverlängerung im öffentlichen Dienst, richtig, auf der anderen Seite allerdings die richterliche Unabhängigkeit. Ich finde, da hat der Kollege von der CDU sehr gut ausgeführt, weshalb wir uns hier in anderen Verhältnissen bewegen und weshalb es einen sachlichen Grund gibt, weshalb das bei der Staatsanwaltschaft gemacht wurde, weshalb das im öffentlichen Dienst gemacht worden ist. Dort wird abgestellt auf ein dienstliches Erfordernis, auf ein dienstliches Bedürfnis.
Wir müssen prüfen, ob das auch mit der richterlichen Unabhängigkeit zu vereinen ist, denn, liebe Kollegen, ich finde, es wird vieles schön im Alter, aber mal Hand aufs Herz, nicht jeder Mitte, Ende 60 bei einer hohen Arbeits- und Berufsbelastung ist vielleicht da noch der Richtige im Job. Vielleicht gibt es auch Leute, die eine dienstliche Verlängerung haben wollen, bei denen es an sich kein Interesse gibt. Es sind ja auch Stellen besetzt, die für Jüngere freigemacht werden sollten. Das war hier ein Trugschluss der AfD, es gibt ja dadurch nicht eine Stelle mehr für Richterinnen und Richter. Die Planstellen für die Gerichte mussten von uns, von der rot-rot-grünen Koalition erstritten werden. Wir haben 20, 30 Planstellen für Richterinnen und Richter in den letzten Jahren mehr gehabt. Darum geht es ja auch. Deswegen haben wir auch zwei Wirtschaftsstrafkammern neu aufgemacht usw. Durch die Dienstzeitverlängerung, die hier gefordert wird, wird es nicht einen Richter mehr geben. Und deswegen muss man auch diese Abwägung sehr sorgsam treffen. – Sie hören, bei mir gibt es eine gewisse Offenheit, und vor allen Dingen gibt es die Ankündigung: Wichtig ist, das Vertrauen in die Justiz – und das ist unser gemeinsames Anliegen – zu stärken! Und darüber freue ich mich ausdrücklich, dass aus der Opposition nach all der Zeit auch mal konstruktive Vorschläge kommen, um das Vertrauen in die Justiz zu befördern. Da habe ich Sie in den letzten Sitzungen anders erlebt. Insofern auch hier: Vielen Dank!
Wir stärken den Richterberuf auch, weil wir – wie gesagt worden ist – viele gute junge Kolleginnen und Kollegen in den Richterberuf ernannt haben – weit über 100 in diesem Jahr. Ich bin auch im Richterwahlausschuss: Das sind schon sehr beeindruckende junge Leute, die weiterhin mit offenen Armen in der Berliner Justiz empfangen werden sollen. Und wir wollen weiter die Arbeitsbedingungen für Richterinnen und Richter stärken.
Da gibt es noch eine weitere Ungleichbehandlung, über deren Abbau wir nachdenken. Das ist die Frage des Vorschusses bei beantragter Familienpflegezeit. Ich glaube, hier gibt es wirklich keinen sachlichen Grund, für Richterinnen und Richter andere Bedingungen gelten zu lassen als für Beamtinnen und Beamten des öffentlichen Dienstes.
Also, lassen Sie uns gemeinsam gucken, wie wir die Arbeitsbedingungen für die Richterinnen und Richter verbessern, wie wir die Berliner Justiz weiter stärken. Da sind wir uns heute ein Stück nähergekommen. Dann, glaube ich, werden wir die Bedingungen insgesamt für die Berliner Justiz gemeinsam verbessern. – Vielen Dank!
Kollege Lux! Ich danke Ihnen für Ihre Ausführungen. Es ist natürlich so, dass die Bewertung, dass wir nur hier und heute konstruktive Vorschläge machen, also sonst mehr oder weniger keine, so nicht ganz richtig ist. Wir sind hier der parlamentarischen Wahrheit verpflichtet, und so sehen eben auch unsere Debattenbeiträge und insbesondere unsere Anträge aus.
Was den gebundenen Anspruch der Richter bei einer eventuellen Dienstzeitverlängerung angeht, haben nicht nur Sie darauf rekurriert, sondern die Redner vor Ihnen auch: Wir müssen eben letztlich die politische Entscheidung fällen, ob wir im Rahmen der richterlichen Unabhängigkeit diese gewisse Unschärfe in Kauf nehmen, dass der Richter, weil er eben nach unserer Verfassung und unserem Recht besondere Rechte hat, diese auch in Anspruch nimmt und dann vielleicht mal aus unserer persönlichen oder auch politischen Sicht der Falsche ist, der das in Anspruch nimmt, oder ob wir da letztlich ein Stück weit die Axt an die richterliche Unabhängigkeit legen. Der Richter darf eben selber entscheiden, ob er sich noch – in Anführungsstrichen – fit genug fühlt, eine Weile Recht zu sprechen. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Auch nur kurz: Herr Kollege Krestel! Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie Ihre vorherigen Ausführungen korrigiert haben. Sie haben nämlich hier bei der Einbringung des Antrags davon gesprochen, es gebe eine systematische Lücke und man müsste zwingend gleichbehandeln mit dem übrigen öffentlichen Dienst und der Staatsanwaltschaft. Das war falsch.
Das haben Sie hier eben selbst korrigiert, indem Sie den Wert der richterlichen Unabhängigkeit betont und auch abgewogen haben, ob es dann einen gebundenen Anspruch gibt oder nicht.
Naja, Sie haben jetzt gerade zugestanden, dass Richter laut Ihrer Auffassung wohl einen gebundenen Anspruch hätten.
Nein! Das ist die Tatsache, dass Richter unabhängig sind, während Staatsanwälte und vor allen Dingen Beamtinnen und Beamten im öffentlichen Dienst weisungsgebunden sind.
Deswegen kann man bei Beamtinnen und Beamten ablehnen, dass sie eine Dienstzeitverlängerung machen, und bei Richterinnen und Richtern wahrscheinlich nicht, wobei andere Bundesländer das ausprobieren.
Herr Krestel! Ich wollte Sie doch gerade für Ihre sachliche Korrektur loben und ermuntern, weiterhin sachlich zu bleiben, anders als das, was Sie hier manchmal abliefern, wie Sie das Vertrauen in den Rechtsstaat durch Blutgrätschen und Generalkritiken ohne sachlichen Grund beschädigen, zum Beispiel gegen die Generalstaatsanwaltschaft oder gegen andere unabhängige Ermittlungen, die vielleicht gegen Kolleginnen und Kollegen aus Ihrer Fraktion geführt werden!
Insofern glaube ich, dass Sie mit der Rede und der Einbringung heute durchaus den besseren Weg beschritten haben. – Wie bitte?
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung sowie an den Hauptausschuss empfohlen. – Widerspruch hierzu höre ich nicht; dann verfahren wir so.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen vom 12. September 2018 Drucksache 18/1304
Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dieser Rederunde geht es um eine Liegenschaft, die wahrscheinlich den allerwenigsten von Ihnen aus eigener Anschauung bekannt ist, denn es handelt sich um eine Stadtrandlage, eine der letzten unbebauten landwirtschaftlichen Flächen unserer Stadt. Dennoch ist dieses Gebiet eine Baulandreserve – laut dem Flächennutzungsplan. Entsprechend gab es 2012 auch eine Ausschreibung zur Bebauung, die 2013 dann in einem städtebaulichen sogenannten Siegerentwurf, der wiederum später kassiert wurde, gipfelte.
Viele vor Ort waren gegen die Bebauung. 2014 hatte sich eine Bürgerinitiative zum Ziel gesetzt, jedwede Bebauung zu verhindern. Auch ich wurde als Wahlkreisabgeordneter häufig angesprochen, ob man diese Bebauung nicht verhindern könnte. Ich habe das vor dem Hintergrund des Flächennutzungsplans nie als realistisch angesehen, auch aus der gesamtstädtischen Verantwortung für das Bauen in Berlin, nebenbei gesagt. So ist auch die Grundsatzhaltung meiner Partei vor Ort. Bauen ja, aber mit Augenmaß!
Entsprechend haben wir damals auch ein Grundsatzpapier herausgegeben, was auch die Grundlage für unsere heutige Haltung darstellt, nämlich eine Bebauung, die eine gute soziale Mischung, auch einen Eigentumsanteil ein familienfreundliches Wohnen vorsieht und maximal 450 bis 480 Wohneinheiten an dieser Stelle ermöglicht. Das