Kunstsammlung im Bestand der sozialen Künstlerförderung – nach mehr als 15 Jahren Mut zur Auflösung!
Nachträgliche Genehmigung der im Haushaltsjahr 2017 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die Hauptverwaltung und für die Bezirke
Aufgabe einer Teilfläche der Sportanlage Rennbahnstraße 45, 13086 Berlin zugunsten des Neubaus einer Grundschule mit Sporthalle und Neubau eines Modularen Ergänzungsbaus (MEB) 16 mit einer Mensa gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz (SportFG)
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/0964
Der Senat wird aufgefordert, bei den Anstalten und Körperschaften öffentlichen Rechts sowie den Gesellschaften privaten Rechts mit mindestens 50 Mitarbeiter*innen, an welchen das Land Berlin mindestens 50,1 Prozent der Unternehmensanteile hält, darauf hinzuwirken, dass diese ein systematisches Nachhaltigkeitsmanagement implementieren. Dazu gehören die Benennung eines/r Nachhaltigkeitsbeauftragten und die Festlegung der Zuständigkeit innerhalb der Geschäftsführung, die Bestimmung der wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte, die Aufstellung von Nachhaltigkeitsleitlinien, ein jährlich fortzuschreibendes Nachhaltigkeitsprogramm mit konkreten Zielen und Maßnahmen sowie eine zweijährliche Berichterstattung. Programm und Berichterstattung sind zu veröffentlichen.
Um eine Vergleichbarkeit herzustellen, sollen die landeseigenen Unternehmen bei ihrer Berichterstattung den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) als Standard verwenden. Von Landesunternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter*innen wird zusätzlich zur Berichterstattung erwartet, dass sie eine DNK-Entsprechenserklärung abgeben.
Der Senat wird aufgefordert, alle zwei Jahre analog zum Beteiligungsbericht einen zusammenfassenden Bericht zum Nachhaltigkeitsmanagement und zur Entwicklung zentraler Nachhaltigkeitsindikatoren der landeseigenen Unternehmen zu erstellen.
Jene landeseigenen Unternehmen, die bereits ein Nachhaltigkeitsmanagement implementiert haben, sollten ihre Erfahrungen mit anderen landeseigenen Unternehmen austauschen.
Bei den Unternehmen, an denen das Land Berlin Minderheitsanteile hält, werden die vom Land Berlin in die jeweiligen Aufsichtsräte entsandten Mitglieder aufgefordert, sich für ein systematisches Nachhaltigkeitsmanagement einzusetzen.
Der Senat wird aufgefordert, nach Ablauf eines Jahres dem Abgeordnetenhaus einen Zwischenbericht über die Implementierung des systematischen Nachhaltigkeitsmanagements in den landeseigenen Unternehmen vorzulegen.
Zusätzlich sollen die finanz- und fachpolitischen Vorgaben für die Beteiligungsunternehmen des Landes Berlin (Zielbilder) neben ökonomischen Zielen um kurz- und mittelfristige soziale und ökologische Ziele ergänzt werden.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten vom 3. September 2018 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 5. September 2018 Drucksache 18/1275
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1106
Der Senat wird aufgefordert, eine Kommission auch unter Beteiligung der Bezirke einzurichten, um ein Bibliothekskonzept für Berlin zu erarbeiten.
Das Konzept soll Vorschläge für die Arbeit und die Entwicklung der Berliner Öffentlichen Bibliotheken als Kultur- und Bildungseinrichtungen in der wachsenden Metropole Berlin sowie einen Zeit- und Maßnahmenplan für die kommenden Jahre enthalten. Dabei ist darzulegen, welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden sollten, um den sich verändernden gesellschaftlichen, technischen und organisatorischen Anforderungen gerecht zu werden. Zudem soll das Bibliothekskonzept die dafür benötigten fachlichen, finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen bestimmen.
Das Konzept soll unter Berücksichtigung der Nutzer*innenperspektive die Aufgaben der öffentlichen Bibliotheken beschreiben. Ziel des Konzepts ist auch die weitere Optimierung der Kooperation der Zentral- und Landesbibliothek (ZLB) mit den Bibliotheken der Bezirke. Außerdem ist unter Beachtung der Zuständigkeiten die Zusammenarbeit der öffentlichen, behördlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken sowie die Kooperation mit Bildungsträgern auszubauen.