Protocol of the Session on June 28, 2018

Dringlicher Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/1188

Der Dringlichkeit hatten Sie auch hier bereits eingangs zugestimmt.

(Präsident Ralf Wieland)

Herr Abgeordneter Dregger hat mit Wirkung zum 28. Juni 2018, also dem heutigen Tag, seine Mitgliedschaft im 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode niedergelegt. Er hatte in diesem Gremium die Vorsitzfunktion inne, die damit ebenfalls geendet hat. Es ist daher eine Nachwahl dieser Position erforderlich. Die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende eines Untersuchungsausschusses wird nach § 3 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes Berlin vom Abgeordnetenhaus aus seiner Mitte gewählt. Die Fraktion der CDU hat in Ausübung ihres Vorschlagsrechts Herrn Abgeordneten Stephan Lenz zum Vorsitzenden vorgeschlagen.

Die Fraktionen haben vereinbart, die Wahl durch einfache Abstimmung gemäß § 74 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung durch Handaufheben durchzuführen. Zur erfolgreichen Wahl ist gemäß § 74 Abs. 3 der Geschäftsordnung die einfache Stimmenmehrheit erforderlich.

Wer Herrn Abgeordneten Lenz zum Vorsitzenden des 1. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode zu wählen wünscht, den bitte ich nunmehr um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen und der fraktionslose Kollege. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Jeweils keine. Damit ist Herr Lenz einstimmig gewählt. Herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg für Ihre Arbeit im Ausschuss!

[Beifall bei der CDU, der SPD und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der FDP]

Ich rufe auf

lfd. Nr. 12 D:

Wahl eines Mitglieds in den 1. Untersuchungsausschuss „Terroranschlag Breitscheidplatz“ auf Vorschlag der Fraktion der CDU

Dringlicher Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/1189

Auch hier hatten Sie der Dringlichkeit bereits eingangs zugestimmt.

Wie bereits zuvor unter Tagesordnungspunkt 12 C mitgeteilt, hat Herr Abgeordneter Dregger hat mit Wirkung zum heutigen Tag, seine Mitgliedschaft im 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode niedergelegt. Damit ist eine Nachwahl eines Mitglieds in den 1. Untersuchungsausschuss erforderlich. Die Mitglieder der Untersuchungsausschüsse werden nach § 3 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes Berlin vom Abgeordnetenhaus gewählt. Die Fraktion der CDU hat in Ausübung ihres Vorschlagsrechts nach d’Hondt Herrn Abgeordneten Stephan Standfuß als neues Mitglied vorgeschlagen.

Auch hier haben die Fraktionen vereinbart, die Wahl durch einfache Abstimmung gemäß § 74 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung durch Handaufheben durchzuführen. Zur erfolgreichen Wahl ist gemäß § 74 Abs. 3 der

Geschäftsordnung die einfache Stimmenmehrheit erforderlich.

Wer Herrn Abgeordneten Standfuß zum Mitglied des 1. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen und der fraktionslose Kollege. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Jeweils keine. Damit sind Sie, Herr Kollege Standfuß, einstimmig zum Mitglied des 1. Untersuchungsausschusses „Terroranschlag Breitscheidplatz“ gewählt. Herzlichen Glückwunsch!

[Beifall bei der CDU]

Ich komme nun zur

lfd. Nr. 12 E:

Ersatzwahl eines Mitgliedes sowie eines stellvertretenden Mitgliedes des Richterwahlausschusses

Dringliche Wahl Drucksache 18/1190

Der Dringlichkeit hatten Sie bereits eingangs zugestimmt.

Mit Schreiben vom 26. Juni 2018 hat der Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung das Erlöschen der Mitgliedschaft von Frau Canan Bayram im Richterwahlausschuss und das Erlöschen der stellvertretenden Mitgliedschaft von Herrn Abgeordneten Benedikt Lux im Richterwahlausschuss mitgeteilt. Erlischt die Mitgliedschaft im Richterwahlausschuss, nimmt das Abgeordnetenhaus gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 Berliner Richtergesetz unverzüglich eine Ersatzwahl vor.

Es wäre mir lieb, wenn das hier auf der Senatsbank alles etwas leiser ginge.

Das Vorschlagsrecht für die beiden vorzunehmenden Ersatzwahlen steht nach § 16 Abs. 2 Satz 2 und § 12 Abs. 1 Satz 3 des Berliner Richtergesetzes der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt Herrn Abgeordneten Benedikt Lux als Mitglied sowie Frau Ingrid Gülzow als stellvertretendes Mitglied des Richterwahlausschusses vor. Diese Vorschläge können Sie auch der zu diesem Tagesordnungspunkt vorliegenden Tischvorlage auf rosa Papier entnehmen.

Auch hier haben die Fraktionen vereinbart, die Wahl durch einfache Abstimmung gemäß § 74 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung durch Handaufheben durchzuführen. Zur erfolgreichen Wahl ist gemäß § 74 Abs. 3 der Geschäftsordnung die einfache Stimmenmehrheit erforderlich.

Ich komme damit zu den Wahlen. Wer Herrn Abgeordneten Lux zum Mitglied des Richterwahlausschusses wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, CDU und FDP. Gegenstimmen?

(Präsident Ralf Wieland)

Keine. Enthaltungen? – Bei AfD und dem fraktionslosten Kollegen. Damit ist Herr Abgeordneter Lux in den Richterwahlausschuss gewählt. – Herzlichen Glückwunsch!

[Beifall bei den GRÜNEN]

Dann komme ich zur Wahl des stellvertretenden Mitglieds. Wer Frau Gülzow zum stellvertretenden Mitglied des Richterwahlausschusses zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind ebenfalls die Koalitionsfraktionen, CDU und FDP. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Bei AfD und dem fraktionslosen Kollegen. Damit ist Frau Gülzow als stellvertretendes Mitglied in den Richterwahlausschuss gewählt.

Die Tagesordnungspunkte 13 bis 19 stehen auf der Konsensliste. Tagesordnungspunkt 20 war Priorität der Fraktion Die Linke unter Nummer 3.2. Die Tagesordnungspunkte 21 bis 24 stehen auf der Konsensliste. Tagesordnungspunkt 25 wurde bereits in Verbindung mit der Aktuellen Stunde unter Tagesordnungspunkt 1 beraten. Die Tagesordnungspunkte 26 bis 29 stehen wiederum auf der Konsensliste.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 30:

Strandbad Tegel dauerhaft sichern

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 26. Januar 2018 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 20. Juni 2018 Drucksache 18/1167

zum Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/0206

in Verbindung mit

lfd. Nr. 31:

Keine Bäderschließungen in Berlin

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 26. Januar 2018 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 20. Juni 2018 Drucksache 18/1168

zum Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/0214

in Verbindung mit

lfd. Nr. 32:

Kostenfreie Parkplätze für ehrenamtlich Tätige der Schwimmvereine sowie behinderte Besucherinnen und Besucher der Berliner Bäder

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 26. Januar 2018 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 20. Juni 2018 Drucksache 18/1169

zum Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/0254

Den Dringlichkeiten hatten Sie bereits eingangs zugestimmt. In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU. – Herr Kollege Standfuß! Sie haben das Wort.

[Beifall von Oliver Friederici (CDU): Bravo! Jetzt mal Ruhe! Der Stephan redet!]

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion begrüßt es, dass wir uns vor der Sommerpause im Parlament entgegen den Bemühungen der Koalitionsfraktionen noch einmal mit dem wichtigen Themenkomplex der Berliner Bäder beschäftigen. Dies ist auch absolut dringend notwendig, denn als wir uns das letzte Mal über das Thema Berliner Bäder-Betriebe unterhalten haben und uns seitens des Senats zugesichert wurde, dass der Schwimmunterricht in den Schulen nicht durch die frühen Schließungen der Sporthallen beeinträchtigt sein wird, riefen mich gleich danach, als ich zu Hause war, mehrere besorgte Eltern an und erzählten mir, dass es genau andersherum wäre: Die Schulen informierten die Eltern darüber, dass Schwimmabzeichen teilweise nicht mehr vor den Ferien errungen oder beendet werden konnten und dass eben doch eine ganze Menge Schwimmunterricht ausgefallen ist. Immer wieder erreichen uns neue Hiobsbotschaften von den Bäder-Betrieben. Um der Lage endlich Herr zu werden, muss sich der Senat die Frage stellen, welche BäderPolitik er eigentlich will.

Seit vielen Jahren steigen die Zuschüsse, während die Serviceleistungen kontinuierlich abnehmen. Damit muss endlich Schluss sein. Die Aufgaben der Bäder-Betriebe müssen klar definiert werden. Sollen sie die Daseinsvorsorge gewährleisten oder einen Gewinn erwirtschaften? Einen Gewinn erwirtschaften – das ist, glaube ich, eher nicht möglich. Einigt man sich also auf Ersteres, stellt sich die finanzielle Frage, was uns eine verlässliche Daseinsvorsorge eigentlich wert ist. Das Betriebskapital der Berliner Bäder-Betriebe ist eingeschränkt. Das Land fordert von ihnen, Schulen und Vereinen die Bäder kostenlos zur Verfügung zu stellen. Außerdem sollen diverse Gruppen wie beispielsweise Schüler, Studenten oder Empfänger von ALG II beim Zugang Vergünstigungen erhalten. Diese Verpflichtungen lassen nur einen geringen ökonomischen Spielraum. Dass die Bäder-Betriebe dabei Gewinne erwirtschaften, ist eigentlich so gut wie unmöglich.