Protocol of the Session on June 28, 2018

Das verkennen Sie. Aber das ist auch kein Wunder, denn guckt man in Ihren Koalitionsvertrag, finden Sie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie – na, wie oft finden Sie sie, was meinen Sie?

[Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE): Oft!]

einmal! Beruf und Familie zu vereinbaren, finden Sie im Koalitionsvertrag einmal.

[Dr. Wolfgang Albers (LINKE): Das ist etwas Selbstverständliches, deshalb wird es nur einmal erwähnt!]

Darum ist es kein Wunder, wenn Ihnen das fremd ist. Aber es ist so: Wenn Leute arbeiten gehen und nicht aus diesem vorpolitischen Raum kommen, wie viele von Ihnen, dann ist es so, dass man morgens durchaus Stress hat, wenn man pünktlich irgendwo sein muss, und es dann hilft, dass man nicht von Schule A zu Schule B fahren muss, um die Kinder abzuliefern. – Frau Kittler! Sie wissen, dass ich Sie sehr schätze. Aber zu sagen, man müsse das eine Kind dann aus der Schule rausnehmen, aus einer gewachsenen Klassengemeinschaft, von Bezugspersonen entfernen – dass so ein kalter Vorschlag von einer Linken kommt,

[Pfui! von der CDU]

das tut mir im Herzen weh.

[Beifall bei der FDP – Heiterkeit bei der CDU]

Das ist keine Lösung, das ist eine Unverschämtheit gegenüber den Eltern und dem Kind, das dann aus seinem sozialen Umfeld rausgerissen wird. Und darum sollte man solche Vorschläge vielleicht einmal durchdenken, bevor man sie äußert.

Ich denke, Ihr Vorschlag ist gut. Wir werden ihm nicht zustimmen, weil wir gegen Einschulungsbereiche sind, weil wir denken, dass das ein Werkzeug von vorgestern ist. Darüber reden wir hier häufiger. Diese Werkzeuge werden wir nicht weiter unterstützen. Ich freue mich auf die weitere Diskussion im Fachausschuss. Da gehört sie auch hin. – Vielen Dank!

[Beifall bei der FDP]

Jetzt hat für eine Zwischenbemerkung Frau Kollegin Kittler das Wort.

Herr Kollege! Verdrehen Sie mir bitte nicht die Worte im Mund! Ich habe gesagt: Das kann auch dazu führen. – Es kommt ganz darauf an, wie viele Anmeldungen an der Schule sind. Ich habe auch gleich hinterhergeschoben, dass das nicht anzustreben ist. Aber es könnte auch dazu führen. Wenn Sie möchten, dass die Kinder zusammenbleiben, das möchten wir auch, dann gucken wir uns das bitte noch mal in Ruhe an. Jetzt schon wieder so was rüberzuschieben, und dann kommt Begeisterung aus den hinteren Reihen der CDU – so habe ich das nicht gesagt, und so habe ich das auch nicht gemeint.

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Zur Erwiderung hat Kollege Fresdorf das Wort.

Liebe Frau Kittler! Ich freue mich sehr, wenn Sie es nicht so gemeint haben. Dann bin ich wirklich sehr beruhigt. Aber das ist schon ein „billigend in Kauf nehmen“, und dieses „billigend in Kauf nehmen“ finde ich wirklich fahrlässig. – Vielen Dank!

[Vereinzelter Beifall bei der FDP und der CDU]

Für Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Frau Burkert-Eulitz das Wort. – Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, das ist ein schwieriges Thema. Ich würde

(Regina Kittler)

erst mal sagen, dass bei vielen Dingen, die die Schulpolitik angehen, die Senatorin erst mal die erste, richtige Ansprechpartnerin ist. Den Zuschnitt der Einzugsgebiete machen die Bezirke, und einige Bezirke sind dazu übergegangen, diese Einzugsgebiete jährlich umzuschneiden. Das heißt, dass da die Verantwortung, als erstes die Problemerkennung zu machen, diesmal nicht bei der Senatorin liegt, sondern ein bezirkliches Problem ist, was eigentlich auch schon mal stärker in unsere Richtung hätte kommuniziert werden müssen, und nicht ich, zum Beispiel im Austausch mit einem Anwaltskollegen, darauf gekommen bin und – Sie haben meine Anfrage zitiert – auch schon entsprechend nachgefragt habe und tätig geworden bin.

Ja, wenn man das liest, ist Ihr Antrag der Gesetzesänderung erst mal sehr gut und sehr schön, aber – die Problemlage hat der Kollege Buchner ganz gut beschrieben – das ist alles etwas komplexer, weil natürlich die Frage ist: Wer wird wo wie versorgt? –, und da ist das Hin- und Her-Manövrieren der Bezirke, so, wie sie es jetzt machen, der Not geschuldet, für alle Kinder, die im jetzigen oder im nächsten Schuljahr in die Schule kommen, auch einen Platz vorzuhalten.

Hinzu kommt aber die Problematik, dass es für Familien nicht nur beim Schulweg, sondern auch, was die Elterngespräche angeht – die Elternabende sind oft parallel –, ganz schwierig ist, da unterschiedlich unterwegs zu sein. Das ist eine große Belastung, und aus familienpolitischer Sicht brauchen wir da eine Lösung.

Es reicht aber nicht aus, einen Anspruch ins Gesetz zu schreiben, weil es zu Verwerfungen auf einer anderen Seite führt, und ich habe gelernt, dass in den Bezirksämtern die Zahlen der möglichen Geschwisterkinder, die in bestimmten Jahren zur Schule kommen, gar nicht vorhanden sind. Das hieße, dass das erst mal evaluiert werden muss, die Zahlen, die von den Meldebehörden kommen, das nicht hergeben.

Eine Möglichkeit, über die ich selbst nachgedacht habe, wäre, bei der Anmeldung des ersten Kindes, beim Formular, das man ausfüllt, anzugeben, ob noch Geschwisterkinder da sind, wie alt die sind, wann die in die Schule kommen und ob gewünscht ist, dass diese Kinder auch an diese Schule gehen sollen. Das ist jetzt ein Brainstorming.

Ich denke, wir sollten das in den Ausschuss überweisen. Wir werden eine Schulgesetzänderung haben und werden sicherlich auch über dieses Thema noch mal intensiv nachdenken müssen. So nett dieser Passus klingt, er löst das Problem noch nicht. Deswegen müssen wir uns auch mit den Bezirken besprechen, ob es Lösungen gibt. Die Erwartung, dass es mehr Fälle werden, weil die Schwierigkeit, der Gap, größer ist, dass wir dafür auch eine faire Lösung finden, ohne dass ich sage, dass Geschwisterkinder immer, in jedem Fall vorgehen. Auf jeden Fall muss

man da etwas miteinander diskutieren und eine möglichst faire Lösung für alle finden. – Vielen Dank!

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

Der Tagesordnungspunkt 11 war die Priorität der Fraktion der CDU unter der Nr. 3.1.

Ich rufe nunmehr auf die

lfd. Nr. 12:

Wahl der/des Präsidentin/Präsidenten des Rechnungshofs von Berlin

Wahl Drucksache 18/1158

Die bisherige Präsidentin des Rechnungshofs von Berlin, Frau Claßen-Beblo, ist mit Ablauf des 30. April 2018 aus dem Amt geschieden. Artikel 95 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung von Berlin schreibt vor, dass der Präsident/die Präsidentin des Rechnungshofs auf Vorschlag des Senats vom Abgeordnetenhaus mit der Mehrheit der Mitglieder dieses Hauses gewählt wird. Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 2 Rechnungshofgesetz wird die Wahl ohne Aussprache in geheimer Abstimmung durchgeführt. Nach den von mir soeben genannten rechtlichen Vorgaben ist für die Wahl ein Quorum von 81 Ja-Stimmen erforderlich.

Mit der Wahlvorlage des Senats auf Drucksache 18/1158 ist Frau Senatsdirigentin Karin Klingen zur Wahl vorgeschlagen worden, die ich hier im Plenarsaal begrüßen darf.

Wir kommen somit zur Wahl in geheimer Abstimmung. Ich bitte den Saaldienst um Aufstellung der zusätzlichen Tische und Wahlkabinen.

Zur Erläuterung noch: Für die von mir aus gesehen rechten Kabinen erfolgt der Namensaufruf für die Buchstaben A bis K. Für die Buchstaben L bis Z stehen die linken Kabinen zur Verfügung. Jedem Abgeordneten wird erst nach Namensaufruf und vor Eintritt in die Wahlkabine der Stimmzettel ausgehändigt. Nach Ausfüllen des Stimmzettels in der Kabine ist dieser noch in der Wahlkabine zu falten und in den Umschlag zu legen. Der Umschlag ist anschließend in die entsprechende Wahlurne zu werfen. – Ich wäre dankbar, wenn Sie den Ausführungen folgen würden. Es wäre nicht das erste Mal, dass irgendetwas nicht richtig verläuft.

Ich möchte darauf hinweisen, dass Abgeordnete nach § 74 Abs. 2 der Geschäftsordnung zurückgewiesen

(Marianne Burkert-Eulitz)

werden müssen, die außerhalb der Wahlkabine ihren Stimmzettel kennzeichnen oder in den Umschlag legen.

Wer dem Wahlvorschlag – Karin Klingen – zustimmen will, der muss hinter dem Namen ein Kreuz in das Kästchen mit „Ja“ setzen. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, mit „Nein“ zu stimmen oder sich der Stimme zu enthalten. Ein leerer, nicht mit einem Kreuz versehener Stimmzettel gilt als ungültiger Stimmzettel genauso wie anders gekennzeichnete Stimmzettel oder Stimmzettel mit zusätzlichen Vermerken.

Nun bitte ich die Präsidiumsmitglieder, an den Wahlkabinen bzw. Wahlurnen Aufstellung zu nehmen, die Ausgabe der Stimmzettel vorzunehmen und deren Abgabe zu kontrollieren.

Meine Damen und Herren! Ich bitte, den Wahlvorgang diszipliniert durchzuführen, um einen geordneten und einwandfreien Ablauf zu gewährleisten. Ich weise darauf hin, dass die Fernsehkameras nicht auf die Wahlkabinen ausgerichtet werden dürfen. Alle Plätze direkt hinter den Wahlkabinen und um die Wahlkabinen herum bitte ich freizumachen.

Ich bitte um Aufruf der Namen und Ausgabe der Stimmzettel.

[Aufruf der Namen und Abgabe der Stimmzettel]

Hatten alle anwesenden Mitglieder des Hauses die Möglichkeit abzustimmen? – Widerspruch höre ich nicht. Dann stelle ich fest, dass alle anwesenden Abgeordneten die Stimme abgegeben haben. Ich schließe die Abstimmung und bitte die Beisitzer, das Wahlergebnis festzustellen. Für den Zeitraum der Auszählung unterbrechen wir die Sitzung.

[Auszählung]

[Gongzeichen]

Ich eröffne die Sitzung wieder und stelle fest, dass zur Wahl der Präsidentin des Rechnungshofes bei einem erforderlichen Quorum von 81 Stimmen folgendes Wahlergebnis vorliegt:

Abgegebene Stimmen: 157