Wir müssen aber auch dafür kämpfen, dass wir mehr Lehrerinnen und Lehrer, die an der Universität ausgebildet wurden, bekommen. Wir müssen weiterhin daran arbeiten, dass die Ausbildungskapazitäten erhöht werden. Wir müssen den Beruf der Lehrerinnen und der Lehrer attraktiver gestalten. Vielleicht kann ja Herr Behrendt mal ein Staatssekretär-Austauschprogramm machen, dass wir auch Tablets für die Lehrerinnen und Lehrer bekommen und nicht für JVA-Insassen. Das wäre ja auch eine Möglichkeit. Es soll ja auch super funktionierende WLAN-Möglichkeiten dort geben. Wir müssen diesen Beruf attraktiv machen. Das sind die Arbeitsbedingungen zum einen, da gehört aber auch das Thema Fortbildung dazu. Wir müssen die Lehrerinnen und Lehrer fortwährend auch während des Berufs fortbilden und nicht nur die Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger. Diesen Fokus dürfen wir nicht verlieren. Dabei werden wir Ihnen helfen, daran zu arbeiten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie empfohlen. – Widerspruch hierzu höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 28. Mai 2018 Drucksache 18/1083
Ich eröffne die zweite Lesung zum Gesetzesantrag und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I und II, Drucksache 18/0166.
Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu dem Gesetzesantrag auf Drucksache 18/0166 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen CDU und AfD – die Ablehnung. Wer dem Gesetzesantrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion und kleine Teile der AfD-Fraktion bzw. größere Teile der AfD-Fraktion und jetzt die AfDFraktion. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP – Enthaltungen? gibt es nicht – ist der Antrag abgelehnt.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 11. Juni 2018 Drucksache 18/1133
Ich eröffne die zweite Lesung zum Gesetzesantrag und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden – und höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I und II, Drucksache 18/0093. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu dem Gesetzesantrag auf Drucksache 18/0093 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen CDU und AfD – die Ablehnung. Wer dem Gesetzesantrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDUFraktion und die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der Koalitionsfraktionen und der FDPFraktion ist der Antrag damit abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 6 wurde bereits in Verbindung mit der Aktuellen Stunde unter Tagesordnungspunkt 1 beraten.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1101
Der Dringlichkeit hatten Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung zum Gesetzesantrag und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden – und höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I und II, Drucksache 18/1101. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu dem Gesetzesantrag auf Drucksache 18/1101 empfiehlt der Hauptausschuss einstimmig – bei Enthaltung AfD – die Annahme mit Änderungen. Wer dem Gesetzesantrag mit den Änderungen der Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/1178 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der AfD-Fraktion ist das Gesetz damit so beschlossen.
Ich eröffne die erste Lesung. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so.
Ich eröffne die erste Lesung. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so.
Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Berlin (SchulG): Kein Auseinanderreißen von Geschwisterkindern durch Neuzuschnitt von Einschulungsbereichen
Ich eröffne die erste Lesung. In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU und hier die Kollegin Bentele. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Gerade eben habe ich der Koalition mangelnde Planung und mangelnde Vorsorge vorgeworfen. Und ich möchte gerne mit der Schulgesetzänderung, die wir Ihnen heute vorschlagen, zeigen, dass wir eine Linie haben und Steuerungsmaßnahmen rechtzeitig und vorsorglich vorschlagen.
Unsere Linie in der Schul- und Familienpolitik, Kinderpolitik lautet, dass man Geschwisterkinder nicht auseinanderreißen sollte. Und das ist auch nicht etwas, was wir neu entdeckt haben. 2014 haben wir durchgesetzt, dass Geschwisterkinder bei der Aufnahme an die weiterführende Schule bevorzugt werden sollen, wenn diese übernachgefragt ist. Diese Linie führen wir hier auch weiter, denn wir sind der Überzeugung, dass Kindern der Einstieg in die Kita oder auch in die Schule oder die weiterführende Schule leichter fällt, wenn dort schon ein Geschwisterkind ist. Das Engagement in den ehrenamtlichen Ausschüssen fällt den Eltern ebenfalls leichter, wenn sie das an einer Schule und nicht an zweien tun müssen. Und nicht ganz zuletzt steht die Praktikabilität im Vordergrund, denn für viele Familien und erst recht für Alleinerziehende ist es schlicht nicht möglich, ihre Kinder morgens an zwei verschiedene Grundschulen zu bringen und sie nachmittags am besten auch ohne Auto wieder abzuholen.
Insofern fordern wir heute, dass bei den Neuzuschnitten von Schuleinzugsbereichen, die in Berlin mittlerweile aufgrund des Wachstums schon jährlich stattfinden, die Existenz von Geschwisterkindern von Anfang an berücksichtigt wird. Auch wenn es in diesem Jahr noch keine Fälle geben sollte, wird es sehr absehbar Fälle geben. Die Modellrechnungen zeigen einen Anstieg der Schülerzahlen für jeden Bezirk an, insgesamt von 173 000 Grundschulkindern in diesem Jahr auf 199 000 im Jahr 2026/2027. Und die Bezirke verlangen zu Recht andere landesrechtliche Vorgaben, um Planungssicherheit zu haben.
Alles, was dem Senat zu dieser Frage bisher einfällt, und ich zitiere aus einer Anfrage der Kollegin Burkert-Eulitz, ist ein „Bedauern“, bzw. er „sehe keine bessere Alternative als die bisherige Rechtslage“. Sehr geehrte Damen und Herren von der Koalition! Sehr geehrter Senat! Da helfen wir mit unserem Antrag gerne auf die Sprünge. Geschwisterkinder müssen von Anfang an denen im Einzugsgebiet gleichgestellt werden, denn eine solche Re