Finanzen für Haushaltsanmeldungen sorgt, die auf einer im Rahmen des Erhaltungsmanagements aufgestellten Finanzierungsstrategie beruhen,
rung der Managementaufgaben (insbesondere Leitung, Steuerung und Controlling) erarbeitet und erlässt sowie
T 220 bis 225 Das Abgeordnetenhaus erwartet weiterhin, dass der Senat die Umsetzung bereits vorliegender Prüfungsergebnisse vornimmt und Prüfungen der Verwendungsnachweise fristgerecht durchführt und dem Abgeordnetenhaus zum 30. September 2018 berichtet.
T 226 bis 244 Das Abgeordnetenhaus erwartet weiterhin, dass der Senat seine Aufgaben zur gesamtstädtischen Planung und Steuerung bei der Unterbringung geflüchteter Menschen auf ministerieller und operativer Ebene wahrnimmt, insbesondere mit Blick auf Controlling, gesamtstädtische Belegungssteuerung, notwendige IT und Vertragsmanagement.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass dem Hauptausschuss zu allen nicht ausdrücklich terminierten Auflagen innerhalb von sechs Monaten über die Erledigung berichtet wird.
Die hier nicht genannten Textziffern aus dem Jahresbericht 2017 des Rechnungshofs von Berlin gemäß Artikel 95 der Verfassung von Berlin und § 97 der Landeshaushaltsordnung (Drucksache 18/0424 mit vertraulichem Teil mit Bemerkungen nach § 97 Absatz 4 LHO) werden für erledigt erklärt.
Das Abgeordnetenhaus erteilt gemäß § 101 LHO Entlastung wegen der Einnahmen und Ausgaben des Rechnungshofs von Berlin im Haushaltsjahr 2016.
Das Abgeordnetenhaus nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der mit dem Volksentscheid „Berlin braucht Tegel“ vom 24. September 2017 gemäß Art. 62 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung von Berlin i. V. m. § 40 Abs. 3 Abstimmungsgesetz gefasste Beschluss vom Senat nicht umsetzbar ist. Unter anderem würde die für Berlin existenzielle gemeinsame Raum- und Landesplanung mit dem Land Brandenburg aufgegeben. Das Abgeordnetenhaus unterstützt daher die Gewährleistung einer zukunftsorientierten Anbindung Berlins an den Luftverkehr entsprechend dem Single-Airport-Konzept und entscheidet durch Beschluss über dessen weitere Umsetzung durch das Land Berlin.
Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung des Landes Berlin in Höhe von 50,1 Prozent an der BBB Management GmbH, Campus Berlin-Buch
zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Das Abgeordnetenhaus stimmt dem Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung des Landes Berlin in Höhe von 50,1 Prozent an der BBB Management GmbH, Campus BerlinBuch nach Maßgabe der den Mitgliedern des Unterausschusses „Vermögensverwaltung“ des Hauptausschusses – zur Beschlussfassung – vorgelegten Vorlage zu.