Protocol of the Session on June 14, 2018

Finanzen für Haushaltsanmeldungen sorgt, die auf einer im Rahmen des Erhaltungsmanagements aufgestellten Finanzierungsstrategie beruhen,

die bereitgestellten Finanzmittel zweckgerichtet und

konsequent für den Brückenerhalt verausgabt,

eine effiziente IT-Unterstützung für alle wesentlichen

Bereiche des Erhaltungsmanagements vorsieht,

verbindliche normative Vorgaben für die Durchfüh

rung der Managementaufgaben (insbesondere Leitung, Steuerung und Controlling) erarbeitet und erlässt sowie

umgehend eine wirtschaftliche Einführungskonzepti

on für das EMS aufstellt.

B. Kontrollversagen bei Verwendungsnachweisprüfungen

T 220 bis 225 Das Abgeordnetenhaus erwartet weiterhin, dass der Senat die Umsetzung bereits vorliegender Prüfungsergebnisse vornimmt und Prüfungen der Verwendungsnachweise fristgerecht durchführt und dem Abgeordnetenhaus zum 30. September 2018 berichtet.

C. Erhebliche Steuerungsmängel bei der Flüchtlingsunterbringung

T 226 bis 244 Das Abgeordnetenhaus erwartet weiterhin, dass der Senat seine Aufgaben zur gesamtstädtischen Planung und Steuerung bei der Unterbringung geflüchteter Menschen auf ministerieller und operativer Ebene wahrnimmt, insbesondere mit Blick auf Controlling, gesamtstädtische Belegungssteuerung, notwendige IT und Vertragsmanagement.

Berichtsfrist

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass dem Hauptausschuss zu allen nicht ausdrücklich terminierten Auflagen innerhalb von sechs Monaten über die Erledigung berichtet wird.

Die hier nicht genannten Textziffern aus dem Jahresbericht 2017 des Rechnungshofs von Berlin gemäß Artikel 95 der Verfassung von Berlin und § 97 der Landeshaushaltsordnung (Drucksache 18/0424 mit vertraulichem Teil mit Bemerkungen nach § 97 Absatz 4 LHO) werden für erledigt erklärt.

Zu lfd. Nr. 18:

Entlastung wegen der Einnahmen und Ausgaben des Rechnungshofs von Berlin im Haushaltsjahr 2016

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 6. Juni 2018 Drucksache 18/1121

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/0793

Das Abgeordnetenhaus erteilt gemäß § 101 LHO Entlastung wegen der Einnahmen und Ausgaben des Rechnungshofs von Berlin im Haushaltsjahr 2016.

Zu lfd. Nr. 19:

a) Umgang des Senats von Berlin mit dem Ergebnis

des Volksentscheids „Berlin braucht Tegel“

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 6. Juni 2018 Drucksache 18/1122

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/0968

Das Abgeordnetenhaus nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der mit dem Volksentscheid „Berlin braucht Tegel“ vom 24. September 2017 gemäß Art. 62 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung von Berlin i. V. m. § 40 Abs. 3 Abstimmungsgesetz gefasste Beschluss vom Senat nicht umsetzbar ist. Unter anderem würde die für Berlin existenzielle gemeinsame Raum- und Landesplanung mit dem Land Brandenburg aufgegeben. Das Abgeordnetenhaus unterstützt daher die Gewährleistung einer zukunftsorientierten Anbindung Berlins an den Luftverkehr entsprechend dem Single-Airport-Konzept und entscheidet durch Beschluss über dessen weitere Umsetzung durch das Land Berlin.

Zu lfd. Nr. 20:

Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung des Landes Berlin in Höhe von 50,1 Prozent an der BBB Management GmbH, Campus Berlin-Buch

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 6. Juni 2018 Drucksache 18/1123

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Das Abgeordnetenhaus stimmt dem Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung des Landes Berlin in Höhe von 50,1 Prozent an der BBB Management GmbH, Campus BerlinBuch nach Maßgabe der den Mitgliedern des Unterausschusses „Vermögensverwaltung“ des Hauptausschusses – zur Beschlussfassung – vorgelegten Vorlage zu.