Protocol of the Session on June 14, 2018

ein Forderungsmanagement auf Landesebene als

mögliche Option in geeigneten Politikfeldern.

10. Erhebliche Mängel bei der vertraglichen Finanzierung von externen Dienstleistern im Bereich Arbeitsmarktförderung (Jahresbericht 2017 – Vertraulicher Teil)

T 1 bis 13 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat

ein systematisches Vertragsmanagement im Bereich

Arbeitsmarktförderung aufbaut,

die ordnungsgemäße Verwendungsnachweisprüfung

auch bei den mit Bundes- und Landesmitteln finanzierten Zuwendungen rechtzeitig ausschreibt und sicherstellt,

die externen Dienstleister nicht mit Leistungen beauf

tragt, die über die Aufgaben eines Zuwendungsgebers im Sinne der Landeshaushaltsordnung hinausgehen, und

künftig den Abzug von Skonto sicherstellt.

Über die ergriffenen Maßnahmen und über den Stand der Einrichtung der zentralen Vergabestelle ist bis zum 30. September 2018 zu berichten.

11. Unangemessene finanzielle Leistungen an Beschäftigte eines Unternehmens des Landes Berlin (Jahresbericht 2017 – Vertraulicher Teil)

T 46 bis 63 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat darauf hinwirkt, dass die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH für den AT-Bereich

im Rahmen eines Gesamtkonzepts unter Anlegung

eines strengen Maßstabes zunächst feststellt, welche Positionen überhaupt außertariflich besetzt werden müssen

und über die Ergebnisse berichtet.

II.

Erneute Missbilligungen und Auflagen auf Grund der Berichte der Verwaltungen über die Erledigung der Auflagenbeschlüsse des Abgeordnetenhauses anlässlich der Entlastung für das Rechnungsjahr 2013 – Drucksache 17/3073 –

A. Grundlegende Mängel bei den Bewertungen von Leitungsstellen in den Bezirksämtern

T 116 bis 127

Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass der Senat nach nunmehr drei Jahren bei der Vereinheitlichung der Bewertung von Stellen der Amts- und Fachbereichsleitungen in den Bezirken noch keine substanziellen Fortschritte erzielt hat.

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat

die einheitliche Bewertung von Stellen der Amtslei

tungen bis zum 31. Dezember 2018 abschließt und

gemeinsam mit den Bezirken Kriterien erarbeitet, die

zu einer Vereinheitlichung der Bewertung von Stellen der Fachbereichsleitungen beitragen.

B. Verstöße gegen zuwendungsrechtliche Vorschriften bei der Förderung internationaler Sportveranstaltungen

T 156 bis 163 Das Abgeordnetenhaus erwartet weiterhin, dass der Senat unverzüglich eine zuwendungs- und haushaltsrechtlich ordnungsgemäße Förderung sicherstellt.

C. Fehlende Standards des Trägers der Sozialhilfe für die Beförderung behinderter Menschen zu teilstationären Angeboten im Land Berlin

T 195 bis 202 Das Abgeordnetenhaus erwartet weiterhin, dass der Senat seiner Steuerungspflicht nachkommt und dem Abgeordnetenhaus bis zum 30. September 2018 über den Stand der Implementierung eines einheitlichen, berlinweit geltenden Systems der Kostenübernahme von Fahrtkosten im Bereich der Eingliederungshilfe berichtet.

D. Schwere Versäumnisse bei der Kontrolle von entgeltfinanzierten Leistungen für behinderte Menschen

T 203 bis 216 Das Abgeordnetenhaus erwartet weiterhin, dass der Senat die Einhaltung des vertraglich vereinbarten PersonalSolls systematisch kontrolliert und Vertragsverletzungen entsprechend ahndet. Ferner sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um bei Nichteinhaltung des Personal-Solls finanzielle Nachteile für das Land Berlin auszuschließen.

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat im 4. Quartal 2018 über den Zeitpunkt der Aufnahme der Prüfungen von Qualität und Wirtschaftlichkeit der Sozialhilfeleistung und -leistungserbringung in Einrichtungen und durch ambulante Dienste (Anlage 9 zum Berliner Rahmenvertrag nach § 79 Abs. 1 SGB XII (BRV)) berichtet.

III.

Erneute Missbilligungen und Auflagen auf Grund der Berichte der Verwaltungen über die Erledigung der Auflagenbeschlüsse des Abgeordnetenhauses anlässlich der Entlastung für das Rechnungsjahr 2014 – Drucksache 18/0446 –

A. Unzureichendes Erhaltungsmanagement für Brücken in der Baulast Berlins

T 66 bis 149 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat den Aufbau eines Erhaltungsmanagements für Ingenieurbauwerke (Brücken) zügig umsetzt.

Das Abgeordnetenhaus erwartet hierzu insbesondere, dass der Senat

den lang-, mittel- und kurzfristigen Brückenerhal

tungsbedarf ermittelt und auf dieser Grundlage eine netzbezogene Erhaltungsstrategie sowie operative Bauprogramme zum Abbau des Erhaltungsrückstands und zur Verbesserung des Zustandsniveaus der Brückenbauwerke aufstellt,

den Zeitraum zwischen der Feststellung der Notwen

digkeit einer Brückenerhaltungsmaßnahme bis zum Baubeginn durch ein adäquates Verfahrensmanagement spürbar verkürzt,

im Zusammenwirken mit der Senatsverwaltung für

Finanzen dafür sorgt, dass der kurz-, mittel- und langfristige Finanzbedarf für die Brückenerhaltung künftig unter Berücksichtigung des tatsächlichen Brückenzustands ermittelt wird,

eine belastbare Finanzierungsstrategie für den Brü

ckenerhalt, insbesondere zum Abbau des Erhaltungsrückstands (Abbaupfad Erhaltungsstau), aufstellt,

im Zusammenwirken mit der Senatsverwaltung für

Finanzen eine über die bisherigen Regelungen der ABau hinausgehende verbindliche Vorgabe zur Ermittlung des Finanzbedarfs (Sach- und Personalmittel) für den Brückenerhalt, einschließlich entsprechender Ermittlungsmodelle und geeigneter Berechnungsverfahren, insbesondere als Grundlage für die Anmeldungen zur Finanz- und Haushaltsplanung, erarbeitet und erlässt,

im Zusammenwirken mit der Senatsverwaltung für