Protocol of the Session on June 14, 2018

Lassen Sie mich aber auch festhalten: Jede Shishapfeife, die Tabak enthält und inhaliert wird, ist aus Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes eine zu viel.

[Beifall bei der SPD – Beifall von Roman Simon und Hildegard Bentele (CDU)]

Das betrifft auch Shishapfeifen, die keinen Tabak beinhalten, sondern lediglich aromatische Stoffe, denn da sind andere Giftstoffe enthalten, u. a. Glycerin, aromatische Amide oder Carbonyle, also Substanzen, die, wenn man zu viel davon konsumiert, jenseits des eben beschriebenen Kohlenmonoxidproblems nicht der Gesundheit dienlich sind.

Trotzdem möchte ich in einer Stadt leben, in der wir die Vielfalt hochhalten. Ich möchte nicht hinter jedem cannabisrauchenden Menschen, ich möchte nicht hinter jedem tabakrauchenden Menschen, ich möchte auch nicht hinter jedem shisharauchenden Menschen gleich mit dem Knüppel der Staatsgewalt stehen. Wir müssen für all diese Gruppen vielmehr in den – auch aufklärenden – gesundheitlichen Verbraucherschutz investieren.

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN]

Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag festgehalten, dass wir den Nichtraucherschutz in Berlin evaluieren

werden, insbesondere im Hinblick auf den Jugendschutz. Das Thema müssen wir in diesem Kontext angehen. Das bedeutet, auch zu realisieren, dass inzwischen jeder dritte Jugendliche, dass die 12- bis 17-Jährigen inzwischen mehrfach Kontakt mit Shishabars wie auch zu Zigaretten und auch – viel zu früh – mit Cannabis haben. Das bedeutet, dass wir den aufklärenden Verbraucherschutz dort stärken müssen und in den Zielgruppen der unter 18Jährigen auch bezüglich der Shishabars, denn da ist das Rauchen erst ab 18 Jahren erlaubt.

Auch beim Nichtraucherschutz bezüglich anderer Tabakwaren haben wir in Berlin die Situation lange diskutiert. Vor sechs Jahren hatten wir die Volksinitiative „Frische Luft für Berlin“, die sogar das Rauchen im öffentlichen Raum thematisieren wollte und gesetzliche Verbotszonen vor Spielplätzen forderte. Eine gesetzliche Verbotszone haben wir abgelehnt, weil da bereits Hinweisschilder stehen, dass Rauchen verboten ist.

Genauso haben wir gesagt, wir wollen weiter bei dem bewährten Berliner Frieden bleiben, der da lautet: Wer weiß, dass er seine Gesundheit durch das Rauchen schädigt, kann das im öffentlichen Raum tun. Er darf diesen subjektiven Lustgewinn des Genussmittels Tabak, des Genussmittels Shishapfeife und auch, im Einzelfall, wenn er erwachsen ist, des Genussmittels Cannabiszigaretten für sich nutzen. Er darf sie in Mehrraumgaststätten nutzen, sofern eine klare Trennung der Räume vorhanden ist, und zwar zwischen dem Gaststättenbereich und dem Nichtraucherbereich.

Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Vallendar von der AfD?

Nein, bei dieser Rede heute nicht! – Darüber hinaus haben wir leider die Situation und Frage, die wir uns im Rahmen der Evaluation anschauen müssen, ob diese Trennung hinreichend ist. Wir haben zunehmend Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern, dass der Berliner Frieden nicht in jeder Gaststätte gewahrt wird und eine gute Trennung zwischen dem Essens- und Raucherbereich gewährleistet ist. Da müssen die Bezirke weiter ertüchtigt werden, mehr zu tun.

Das Gleiche betrifft die Frage der Raucherlaubnis in Einraumgaststätten. Dafür gibt es bauliche Anforderungen. Das haben wir in Berlin erlaubt. Sie wissen, andere Länder verbieten das Rauchen teilweise im öffentlichen Bereich, verbieten Rauchergaststätten sowieso. Auch andere Bundesländer gehen so vor. In Berlin sind wir nicht so weit. Ich glaube, das wollen wir in der Koalition grundsätzlich nicht angehen. Aus Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, ganz klar, müsste man es tun, weil die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in

(Christian Buchholz)

diesen Räumen durch das Passivrauchen belastet sind. Das Krebsforschungszentrum zeigt klar auf, dass daraus auch Todesfälle resultieren, so wie auch das Passivrauchen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in ShishaGaststätten nicht gesundheitsfördernd ist. Ich glaube aber, diesen Frieden wollen wir bewahren. Es geht also um Umsetzungsdefizite im Kontrollbereich der jetzigen Regelung und um die Neugestaltung im Hinblick auf den gesundheitlichen Verbraucherschutz für Jugendliche.

Insofern ist die Frage der baulichen Anforderungen an Shishabars ein Thema. Insofern ist die Frage der ordentlichen Durchlüftung ein Thema, und es ist auch ein Thema zu schauen, ob die Pfeifen regelmäßig desinfiziert werden. Da müssen wir als Staat, so wie wir das bei Zigaretten auch tun, einen Regelungsrahmen bauen, eingebettet in die Gesamtevaluation des Nichtraucherschutzes in Berlin. Wir haben hier eine bundesweite Debatte, die auch von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und von vielen Gesundheitsämtern aufgezeigt wird, der wir uns stellen werden und die wir gemeinsam in der Evaluation des Nichtraucherschutzgesetzes angehen werden.

Lassen Sie mich noch sagen: Ich möchte weiterhin einen gesundheitlichen Verbraucherschutz, der informiert, aber nicht bevormundet. Das bedeutet: Wir wollen auch die vielfältige Ausprägung der Kulturen, die wir in Berlin haben, bewahren. Ich sehe hier keinen Unterschied zwischen zigarettenrauchenden Gästen auf der Terrasse einer Gaststätte, wo die Mieterinnen und Mieter teilweise natürlich durch das, was unten stattfindet, belästigt werden, oder rauchenden Gästen einer Shishabar. Wir wollen und brauchen beides in Berlin. Wir müssen den Regelungsrahmen insgesamt, wie gerade skizziert, noch einmal besser justieren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN]

Für die CDU-Fraktion hat jetzt Herr Schultze-Berndt das Wort. – Bitte schön, Herr Kollege!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Tat hat es uns alle sehr bestürzt, als wir den Medien entnommen haben, dass es hier zu Kohlenmonoxidvergiftungen gekommen ist. Es ist insofern völlig richtig, sich auch innerhalb des Abgeordnetenhauses mit dieser Thematik zu beschäftigen. Ich glaube, es ist richtig, dass wir uns mal in die blauen Augen gucken und fragen: Was haben wir eigentlich für Strukturen? Was ist genehmigungspflichtig? Wo gibt es Kontrollen? Wo gibt es Kontrolldefizite? Wo ist die Gaststättenverordnung tatsächlich das Regelungsinstrument? Wo gibt es eventuell andere Regelun

gen? Betrifft es nur den Gaststättenbereich und Shishabars, oder sind auch andere Bereiche betroffen?

Ganz grundsätzlich ist es so: Wer Alkohol ausschenkt, ist konzessionspflichtig und damit genehmigungspflichtig. Es gelten die Gaststättenverordnung und das Gaststättengesetz. Eine Konzession nach § 2 Gaststättengesetz ist nicht erforderlich, wenn alkoholfreie Getränke, zubereitete Speisen oder unentgeltliche Kostproben verabreicht werden. Diese erlaubnisfreien Gaststättenbetriebe unterliegen nur der Anzeigepflicht der Gewerbeordnung.

Jetzt geht es im vorliegenden Antrag um eine Genehmigungspflicht für Shishabars, für Betriebe also, die in der Regel keinen Alkohol anbieten dürfen und daher auch nicht der Konzessionspflicht unterliegen. Auch Raucherkneipen sind nicht genehmigungspflichtig; sie müssen nur formlos angezeigt werden. Es gelten für Shishabars vergleichbare Bedingungen wie für jede normale Raucherkneipe – Eintritt ab 18 Jahren, Hinweisschilder an der Tür. Eine Genehmigungspflicht speziell für Shishabars würde sie im Vergleich zu ebenfalls gesundheitsgefährdenden Raucherkneipen schlechterstellen. Besucher einer Shishabar haben mindestens 18 Jahre alt zu sein. Sie haben damit das gleiche Recht auf Unvernunft des Rauchens wie Herr Isenberg es auch gerade dargestellt hat.

Nichtraucherschutz ist richtig. Ich appelliere trotzdem für mehr Gelassenheit. Shishabars sind gerade en vogue, entsprechen ein bisschen dem Lebensgefühl und finden derzeit ihr Publikum. Dieser Trend wird aber sicherlich irgendwann wieder von einem anderen Trend abgelöst. Wir haben in der Vergangenheit die Themen Alcopops oder Bubble Tea gehabt oder anderen schädlichen Unsinn zu uns genommen oder schick gefunden; das hat auch irgendwann sein Ende gefunden. Trotzdem – und da haben Sie völlig recht, Herr Buchholz –, Suchtprävention und Nichtraucherschutz sind ein sehr hohes Gut. Und die Menschen müssen durch Aufklärung dazu gebracht werden, eigentlich auf das Rauchen zu verzichten. Reine Verbote, Stichwort Prohibition, helfen natürlich nicht. Auch müssen erwachsene Menschen das Recht haben, in vertretbarem Rahmen unvernünftige Dinge zu tun, sonst endet alles in einer konsequenten Unfreiheit und Bevormundung, ein Zustand, den wir als Christdemokraten ablehnen.

[Beifall bei der CDU]

Manch einer von Ihnen hat möglicherweise heimlich unter dem Tisch nicht einen Spickzettel, sondern ein Handy, um zu gucken, wie die Fußballübertragung ausgeht. Und so wie der Fußball und der sportliche Wettbewerb zueinander sozusagen für das Lebensgefühl gerade Deutschlands stehen, die wir hier ein hervorragender Austrager der Fußball-WM waren, so ist es eben auch mit diesen Shishabars, die ein bisschen von dem Lebensgefühl ausdrücken, das wir brauchen. Die Leute ziehen sich nicht in Bereiche zurück, sondern sie gehen in die Öffentlichkeit, sie öffnen ihre Form von Gastfreundschaft, ihre

Form von Erlebnis sozusagen für die Bevölkerung. Und ich glaube, dass das gerade auch unter Aspekten des Tourismus angenommen werden kann und sollte.

Aber es ist wichtig, dass wir uns darüber im Klaren sind, dass dort Vergiftungen entstehen können, dass der Gast oder die Gästin, der oder die dorthin geht, sich überlegen oder sicher sein muss, dass dort die Regelungen eingehalten werden, dass für ausreichend Durchlüftung gesorgt wird. Ich weiß von Raucherkneipen, dass die teilweise für 15 000 Euro Belüftungsanlagen einbauen müssen. Wir haben dafür zu sorgen, dass durch eine ausreichende Kontrolldichte, freundlicher gesagt Präsenz, dafür Sorge getragen wird in den Bezirken, dass die Regelungen eingehalten werden. In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss und über die gemeinsame Einigung auf Kontrolldichte, Kontrollintensität und eventuell Neustrukturierung der Tätigkeiten und der gastronomischen Angebote, die wir in unserer Großstadt haben. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU und der FDP]

Vielen Dank! – Dann hat der Kollege Isenberg das Wort für eine Zwischenbemerkung.

Liebe Frau Präsidentin! Werter Herr Schultze-Berndt! Sie haben ja viel Weises gesagt in Ihrer Rede. Sie haben aber auch gesagt, ich hätte das Recht auf Unvernunft angesprochen – das möchte ich noch mal qualifizieren nachher –, und Sie haben vor allem gesagt, Sie als CDU wollten natürlich nicht bevormunden. Was tun Sie denn momentan mit der Cannabispolitik, die Sie vertreten? – Sie bevormunden die Menschen in Berlin dadurch, dass Sie sie kriminalisieren und ihnen nicht das Recht geben, in einem kontrollierten Modellprojekt Zugang zu einer klaren Substanz,

[Vereinzelter Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN]

zu einer definierten Menge Cannabis, die sie nicht gestreckt mit Gift auf dem Schwarzmarkt bekommen müssen, zu bekommen. Sie kriminalisieren die Menschen und sagen, das sei keine Bevormundung. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union! Strengen Sie sich mal an, gemeinsam mit der SPD-Bundestagsfraktion in diesem Falle auf Bundesebene dafür zu sorgen, dass wir mindestens die rechtlichen Rahmenbedingungen im Land Berlin bekommen, nicht weiter zu bevormunden, sondern hier Modellprojekte selber durchzuführen, die wir in den Haushalt eingestellt haben, die Sie in allen Reden, wenn wir über Suchtpolitik reden, boykottieren! Das nehme ich Ihnen nicht ab, dass Sie die Menschen nicht bevormunden wollen. Im Gegenteil, Sie sind der Inbegriff einer Bevormundung bei der Drogen- und Suchtpolitik.

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN]

Lassen Sie mich an dieser Stelle auch noch mal auf das Thema Aufklärung der Bevölkerung eingehen. Gerade wenn Sie sagen, es gibt ein Recht auf Unvernunft. Das habe ich ja ansatzweise ausgeführt, dass Sie den Menschen die Freiheit lassen müssen, ihren Lebensstil zu leben. Das setzt dann aber auch Rahmenbedingungen voraus, die wir gesellschaftspolitisch in der Aufklärung der Bevölkerung geben müssen. Und das bedeutet auch, gerade bei Tabak, eine Präventionspolitik, die ehrlich ist. Und das bedeutet, die Rahmenkonvention der WHO zum Tabakkontrollabkommen umzusetzen, auch in Berlin.

Diesbezüglich haben wir im Koalitionsvertrag ganz klar gesagt, dass wir Werbeverbote für gesundheitsschädliche Produkte an öffentlichen Flächen durchsetzen wollen; auch ein Thema, das in diesem Hause häufig im Disput gewesen ist. Ich sage Ihnen ganz klar: Gerade wenn wir auf der einen Seite den Menschen Freiheit geben wollen, ihren Lebensstil zu leben, müssen sie auch eine Aufklärung bekommen, die nicht unseren Aufklärungszielen kontraproduktiv entgegenläuft, sondern die nicht von der Werbeindustrie finanziert wird zum Abverkauf potenziell gesundheitsschädlicher Produkte, sondern die öffentliche Werbung muss kongruent sein zu dem, was die Firmenwerbung ist. Und deswegen brauchen wir wesentlich mehr Anstrengungen in Deutschland und in Berlin, den gesundheitlichen Verbraucherschutz zu stärken, indem Werbeverbote durchgesetzt werden,

[Zuruf von der AfD: Sie wollen Verbote!]

auch auf öffentlichen Stellen, für Tabak beispielsweise, für Tabakprodukte. Denn wir sind uns ja einig: Jede Zigarre, die geraucht wird, jede Zigarette, die inhaliert wird, ist eine zu viel. Das sollen die Bürgerinnen und Bürger wissen, da kann man nicht die Werbung zulassen und gleichzeitig die Knete abkassieren und sich als Staatssäckel freuen, dass das Geld eingenommen worden ist, obwohl wir in der Gesundheitsaufklärung etwas anderes bedienen wollen.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD und der LINKEN – Georg Pazderski (AfD): Unglaublich!]

Und auch beim Thema andere Süchte haben wir gemeinsamen Handlungsbedarf hier in Berlin, der weiter geht als der Status quo. Das bedeutet natürlich auch, dass man sich überlegen kann, wie viel Mittel aus dem Glücksspielstaatsvertrag und anderswo in die Prävention hineinfließen.

[Georg Pazderski (AfD): Dann müsst ihr aber auch Drogen verbieten!]

Ich wünsche mir aus Berlin eine bundesweite Initiative, die insgesamt die Präventionsmittel im öffentlichen Bereich Gesundheit und insbesondere in der jetzigen Krankenversicherung stärkt. Lassen Sie uns gemeinsam dieses vorantreiben auf Bundesebene, auch mit dem Tätig

(Jürn Jakob Schultze-Berndt)

keitsfeld Shishabars als ein Setting der Präventionspolitik. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Hiermit beende ich meine Intervention.

[Beifall bei der SPD und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN – Lachen bei der AfD]

Zur Erwiderung hat der Kollege Schultze-Berndt das Wort. – Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Isenberg! Wenn ich SPD-Fraktionsmitglied wäre, ich würde Sie zum gesundheitspolitischen Sprecher wählen. Das war eine gute Rede. In der Tat redeten wir gerade ein bisschen über anderes. Aber ich gehe gerne auf dieses intellektuelle Gegengefecht ein. Jetzt mal weg vom Quatsch: Wir haben – für Sie mag das weit weg sein, ich versuche mich hier halbwegs ernst zu nehmen – im Straßenverkehr viele, viele Tote. Viele Tote im Straßenverkehr resultieren daraus, dass Menschen unter Drogenkonsum am Verkehr teilgenommen haben. Diese Personen haben überwiegend Alkohol zu sich genommen. Wir brauchen, ganz schlicht gesagt, keine zusätzlichen persönlichkeitsbeeinträchtigenden, benebelnden Narkotika in der Gesellschaft, im Straßenverkehr. Das brauchen wir schlichtweg nicht.

[Beifall bei der CDU]

Wir brauchen keine Diskussion darüber, welche gute und welche schlechte Drogen sind. Wir müssen gemeinsam feststellen, dass wir ein Menschenbild haben eines selbstbewussten, klar selber eigene Entscheidungen treffenden Menschen, das Individuum, das weiß, wen es wählt, warum es wählt, warum es welche Entscheidung trifft. Und wir brauchen nicht eine noch größere Anzahl von Personen, die ihres eigenen Geistes nicht Herr sind. Wir müssen uns darauf verlassen können, dass die Menschen verantwortlich miteinander umgehen. Wir haben in unserer Gesellschaft heute schon zu viel an Drogen, zu viel an persönlichkeitsverändernden medizinischen Stoffen. Wir brauchen nicht noch mehr. Und ich will auch keine Diskussion darüber, welche Drogen denn eventuell mit rein chemischer Substanz vergleichbar sind mit irgendwelchen Haschischpflanzen und deswegen ebenfalls zugelassen werden müssten. Ich bin an der Stelle für eine ganz klare Linie. Ich bin für ein Rauchverbot in privaten Räumlichkeiten, ich bin für ein Rauchverbot in der Nähe von Kindern, ich bin für ein weitestgehendes Rauchverbot, so wie wir es heute haben, in den Gaststätten. Ich bin für ein Alkoholverbot, und da müssen wir auch nicht über 0,6 reden, da können wir uns gerne nach unten revidieren, aber ein klares Verbot von jeglicher anderen Form von Drogen in unserer Gesellschaft. – Vielen herzlichen Dank!

[Beifall von Heiko Melzer (CDU)]

Vielen Dank! – Für die Linksfraktion hat der Abgeordnete Gindra das Wort.