Protocol of the Session on April 26, 2018

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 9. März 2018 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 18. April 2018 Drucksache 18/0991

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/0773

Der Senat wird aufgefordert, gemeinsam mit den landeseigenen Unternehmen und Unternehmen mit Landesbeteiligung sowie im öffentlichen Dienst und unter Einbeziehung der Sachkompetenz von Laufbahnberater*innen, Sportverbänden und dem Landessportbund Möglichkeiten zu schaffen, dass Leistungssportler*innen parallel, unabhängig davon, ob mit oder ohne Behinderung, und in Einklang mit ihrer sportlichen Karriere am Olympiastützpunkt und an den Landesleistungszentren in Berlin auch eine berufliche Ausbildung absolvieren können.

Mit Beginn des Ausbildungsjahres 2018/19 sollen die ersten Auszubildenden, die als Sportler*innen an den Berliner Stützpunkten trainieren und den entsprechenden Kadern angehören, ihre Berufsausbildung beginnen.

Eine Zusammenarbeit mit Brandenburg bei der Bereitstellung von Ausbildungsplätzen für Spitzensportathlet*innen in landeseigenen Unternehmen und Unterneh

men mit Landesbeteiligung sowie im öffentlichen Dienst ist anzustreben.

Zu lfd. Nr. 27:

Aufgabe einer Teilfläche (Parkplatzfläche Eisenacher Straße) des Stadtbades Schöneberg zugunsten eines Wohnungsbauprojektes gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 23. März 2018 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 18. April 2018 Drucksache 18/0993

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/0861

Der Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz einer Teilfläche (Parkplatzfläche Eisenacher Straße) des Stadtbades Schöneberg zugunsten von Wohnungsbau wird zugestimmt.

Zu lfd. Nr. 29:

Nr. 25/2017 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 18. April 2018 Drucksache 18/0995

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Dem Verkauf von insgesamt 320.159 m² großen Grundstücken in der Gemarkung Osdorf, Flur 3, Flurstücke 41, 52, 53, 54, 55, 60, 61, 67, 69 und Flur 4, Flurstücke 43, 60, 62, 63, 64, 82 eingetragen beim Amtsgericht Zossen, Grundbuch von Osdorf Blatt 536 sowie Flur 3, Flurstücke 57, 58 und Flur 4, Flurstücke 53, 54 eingetragen beim Amtsgericht Zossen, Grundbuch von Osdorf Blatt 522 sowie Flur 2, Flurstück 45 eingetragen beim Amtsgericht Zossen, Grundbuch von Osdorf Blatt 558 sowie Flur 2, Flurstücke 98, 104, 105, 106, 107, 108, 110, 111, 112, 122 und Flur 3, Flurstücke 49, 50, 65 und Flur 4, Flurstück 8/14 eingetragen beim Amtsgericht Zossen, Grundbuch von Osdorf Blatt 170 zu den Bedingungen des Kaufvertrages vom 21. März 2017 (UR-Nr.: N 30/2017 des Notars Robert Neixler, Berlin) wird zugestimmt.

Zu lfd. Nr. 30:

Nr. 3/2018 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 18. April 2018 Drucksache 18/0996

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Der Übertragung der Grundstücke Potsdamer Straße nördlich Nr. 50, Potsdamer Straße hinter 33, 35, 37 und Potsdamer Straße 33 in Berlin-Mitte an die Stiftung Preußischer Kulturbesitz zu den von der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) im Übertragungsvertrag vom 24.07.2017 zur UR-Nr. R 55/2017 der Notarin Ingeborg Rakete-Dombek vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt.

Zu lfd. Nr. 31:

Nr. 5/2018 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 18. April 2018 Drucksache 18/0997

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Dem Ankauf des Grundstücks Holzmarktstr. 33 in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg zu den im Kaufvertrag vom 27.02.2018 zur UR-Nr. 60/2018 des Notars Dr. Christian R. Schmidt in Berlin vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt.

Zu lfd. Nr. 53 A:

Gegen Hass und Intoleranz – für Menschenwürde und Religionsfreiheit

Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Die Linke, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP auf Annahme einer Entschließung Drucksache 18/1013

Berlin ist die Hauptstadt einer freiheitlichen, pluralistischen Gesellschaft. Es gehört zu den Grundlagen unserer Gesellschaft, dass Bürgerinnen und Bürger die Freiheit haben, ihre religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisse ungestört, ohne Angst vor Verfolgung oder Gewalt auch öffentlich zu leben.

Das Berliner Abgeordnetenhaus, der Berliner Senat und alle nachgeordneten Behörden tun alles dafür, dass die Menschenwürde geschützt und das Diskriminierungsverbot nach Artikel 6 und 10 der Verfassung von Berlin durchgesetzt werden. Sie sichern und schützen das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie die Religionsfreiheit aller Menschen in Berlin, solange sie nicht die Rechte anderer Menschen oder die Würde des Menschen verletzen.

Das Berliner Abgeordnetenhaus sieht mit Sorge die Zunahme von Intoleranz und Hass gegenüber Bürgerinnen

und Bürgern dieser Stadt und verurteilt insbesondere persönliche Bedrohungen und Übergriffe.

Das Berliner Abgeordnetenhaus verurteilt namentlich den antisemitischen Angriff auf zwei junge Männer im Prenzlauer Berg. Es ist nicht hinnehmbar, wenn Menschen attackiert werden, weil sie eine Kippa tragen. Das Abgeordnetenhaus wird dieses Thema weiterverfolgen und fordert den Senat von Berlin auf, sein Engagement gegen alle Formen des Antisemitismus zu verstärken. Auf Berlins Straßen müssen sich Menschen ohne Angst bewegen können, selbstverständlich auch, wenn ihre Glaubensüberzeugung – ob durch Kippa, Kreuz oder Kopftuch – sichtbar ist. Das Abgeordnetenhaus verurteilt auch die Aufrufe zur Gewalt gegen Frau Ateş und andere Mitglieder der IbnRushd-Goethe-Moschee aufs Schärfste. Die Anwältin und Frauenrechtlerin Seyran Ateş wird seit Längerem durch einen Teil des konservativ-traditionellen muslimischen Spektrums verfolgt und bedroht. Auch verurteilt das Abgeordnetenhaus Anschläge auf Moscheen, wie den Brandanschlag auf die Koca-Sinan-Moscheegemeinde in Reinickendorf.

Freiheit findet nur dort ihre Grenze, wo sie die unantastbare Menschenwürde verletzt oder diese Freiheit eines anderen beeinträchtigt. Dies zu achten und zu verteidigen entspricht dem Wesen unserer Stadt und ist allen Berlinerinnen und Berlinern gleichermaßen Anspruch wie Pflicht.

Zu lfd. Nr. 8:

Wahl von 29 Personen zu Mitgliedern von zwei Besuchskommissionen

Wahl Drucksache 18/0946

hierzu:

Dringliche Empfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom 23. April 2018 Drucksache 18/1015

Es wurden gewählt:

je eine Fachärztin oder ein Facharzt mit einer Facharztausbildung im Bereich der Psychiatrie sowie ihre/seine Stellvertretung (§ 13 Abs. 2 Nr. 1 PsychKG)

Funktion Besuchskommission I Besuchskommission II

Mitglied Herr Dr. Ulrich Niedermeyer Herr Dr. Norbert Hümbs

Stellvertretung Herr Dr. Wolfram Voigtländer Herr Dr. Wolfram Voigtländer

je eine in der Behandlung oder der Betreuung psychisch erkrankter Personen erfahrene Fachkraft sowie ihre Stellvertretung (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 PsychKG)

Funktion Besuchskommission I Besuchskommission II

Mitglied Frau Gülzade Düzgün-Suttner Herr Dr. Thomas Beelitz

Stellvertretung Frau Jade Sander Frau Patrizia Di Tolla

Herr Franz Gerhard Schulze Frau Tina Lindemann