Protocol of the Session on July 6, 2017

darauf hinwirkt, dass Baumaßnahmen der Hauptverwaltung in die Finanz- und Investitionsplanung nur dann aufgenommen werden, wenn deren Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit auf der Grundlage vollständiger Anmeldeunterlagen nachgewiesen wurde und schlüssige Gesamtkostenangaben vorliegen,

sicherstellt, dass Ausgaben für Baumaßnahmen der Hauptverwaltung in den Haushaltsplanentwurf grundsätzlich erst dann aufgenommen werden, wenn im Regelverfahren ordnungsgemäß aufgestellte und genehmigte vollständige Bauplanungsunterlagen vorliegen,

bei Hochbaumaßnahmen alle wesentlichen Grundlagen und Anforderungen im Bedarfsprogramm berücksichtigt, dabei die erforderliche Beteiligung anderer Verwaltungsstellen sicherstellt und Bedarfsprogramme erst genehmigt, wenn sie eine vollständige, ordnungsgemäße, wirtschaftliche und schlüssige Planungsgrundlage darstellen, die als verbindliche Vorgabe für die darauf aufbauenden Planungsschritte geeignet ist,

für Hochbaumaßnahmen Wettbewerbe erst durchführt, wenn insbesondere geprüfte und genehmigte Bedarfsprogramme vorliegen, in denen die Notwendigkeit des Wettbewerbs eingehend begründet ist und die Rahmenbedingungen hinreichend bestimmt sind,

Vergabeverfahren für Hochbaumaßnahmen (z. B. Wettbewerbe) ordnungsgemäß und wirtschaftlich vorbereitet und dabei die für die Verwendbarkeit der Wettbewerbsergebnisse maßgeblichen Anforderungen und Vorgaben berücksichtigt,

bei der Vorbereitung großer Hochbaumaßnahmen die haushaltsrechtlichen Bestimmungen sowie das Regelverfahren der ABau (ErgAV § 24 LHO) strikt einhält und auf dieser Grundlage eine ordnungsgemäße Kosten- und Terminplanung mit größtmöglicher Sorgfalt vornimmt,

in strikter Befolgung des Gebots vollständiger Planung keine Teil-Bauplanungsunterlagen mehr aufstellt und vor Beginn der Bauausführung im gestuften Regelverfahren für die Aufstellung ordnungsgemäßer, wirtschaftlicher, vollständiger und schlüssiger Bauplanungsunterlagen mit vorschriftsmäßigen Kostenberechnungen für die gesamte Baumaßnahme sorgt,

bei Architekten- und Ingenieurleistungen sowie bei Projektsteuerungsleistungen eine stufenweise Beauftragung entsprechend den vorgeschriebenen Vertragsmustern sicherstellt und nachfolgende Vertragsstufen erst dann beauftragt, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen,

Planungsunterlagen nur genehmigt, wenn diese die jeweiligen Genehmigungsvoraussetzungen erfüllen und insbesondere ordnungsgemäß, vollständig und schlüssig sind sowie den geforderten Nachweis der Wirtschaftlichkeit enthalten.

6. Planungsmängel, Rechts- und Haushaltsverstöße sowie unwirtschaftliche Entscheidungen bei der Schaffung zusätzlicher Büroflächen durch das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf

T 316 bis 348 Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf

durch das nicht zuständige Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt eine Hochbaumaßnahme vorbereiten und durchführen ließ,

trotz erheblichen Büroflächenüberschusses zusätzliche Büroflächen geschaffen hat und

die vorgeschriebenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zur Analyse der Ausgangslage, Feststellung des Handlungsbedarfs und systematischen Prüfung der Bedarfsdeckungsmöglichkeiten nicht durchgeführt hat.

T 316 bis 348 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf künftig Hochbaumaßnahmen

durch die hierfür zuständige Baudienststelle vorbereiten und durchführen lässt,

zur Investitionsplanung anmeldet,

im vorgeschriebenen Regelverfahren ordnungsgemäß und wirtschaftlich plant und hierzu

erforderliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zur Analyse der Ausgangslage, Feststellung des Handlungsbedarfs und systematischen Prüfung der Bedarfsdeckungsmöglichkeiten durchführt,

vollständige Bauplanungsunterlagen aufstellt und hiervon nur bei Vorliegen der erforderlichen Einwilligung abweicht und

die vorgeschriebenen Prüfungen veranlasst sowie

im Bezirkshaushaltsplan investiv veranschlagt und Ausgaben hierfür nur aus den dazu bestimmten investiven Haushaltstiteln leistet.

7. Besserstellung von Teilen des Personals sowie unbegründete finanzielle Vergünstigungen für Beschäftigte der Berliner Verkehrsbetriebe

T 378 bis 380 Das Abgeordnetenhaus rügt die alte Klausel im Tarifvertrag der BVG, wonach die Sicherungsbeträge für Altbeschäftigte bei späterer Höhergruppierung nicht abgeschmolzen werden.

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat darauf hinwirkt,

dass in künftigen Tarifverträgen derartige Regelungen unterbleiben.

dass Regelungen zur Anrechnung von Ausfallzeiten bei der Feststellung „gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen“ geschaffen werden.

Erneute Missbilligungen und Auflagen auf Grund der Berichte der Verwaltungen über die Erledigung der Auflagenbeschlüsse des Abgeordnetenhauses anlässlich der Entlastung für das Rechnungsjahr 2011 – Drucksache 17/1707 –

A. Erhebliche Versäumnisse sowie rechtswidrige und unwirtschaftliche Entscheidungen bei der Planung und Errichtung einer Straßenbahnstrecke

T 224 bis 243 Das Abgeordnetenhaus missbilligt das bisherige Verfahren.

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat in Vorbereitung geförderter Infrastrukturmaßnahmen des ÖPNV künftig folgende Verfahren einhält:

Die nach ÖPNV-Gesetz vorgeschriebenen Investitionsprogramme sind auf der Grundlage einer ordnungsgemäßen Bedarfsplanung aufzustellen.

Sicherstellung, dass zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit bereits in der frühen Planungsphase systematische Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach den Ausführungsvorschriften zu § 7 LHO auf der Grundlage des ermittelten und festgestellten Bedarfs unter Einbeziehung aller in Betracht kommenden Lösungsvarianten und der jeweils entstehenden Gesamtkosten durchgeführt werden.

Gewährleistung, dass vor Veranschlagung und vor Baubeginn ordnungsgemäße Bauplanungsunterlagen vorliegen.

Das Abgeordnetenhaus nimmt zur Kenntnis, dass der Senat bereits Maßnahmen zur Umsetzung ergriffen hat.

III.

Erneute Missbilligungen und Auflagen auf Grund der Berichte der Verwaltungen über die Erledigung der Auflagenbeschlüsse des Abgeordnetenhauses anlässlich der Entlastung für das Rechnungsjahr 2013 – Drucksache 17/3073 –

A. Fehlendes Erhaltungsmanagement für öffentliche Straßen Berlins

T 60 bis 104 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat die Ankündigungen zum Aufbau eines Erhaltungsmanagementsystems (EMS) für die öffentlichen Straßen Berlins umsetzt und den Regelbetrieb des EMS Ende 2020 aufnimmt.

Das Abgeordnetenhaus erwartet hierzu insbesondere, dass der Senat

für eine fachgerechte, dem Stand der Technik entsprechende, IT-gestützte Bestandserfassung, Zustandserfassung und Zustandsbewertung der öffentlichen Straßen in den Bezirken nach einheitlichen Vorgaben sorgt,

dafür sorgt, dass in den Bezirken der Erhaltungsbedarf straßenzustandsbezogen ermittelt wird,

eine den realen Zustand des Straßennetzes berücksichtigende langfristige gesamtstädtische Erhaltungsstrategie aufstellt, die auch Qualitätsstandards mit umfasst,

sicherstellt, dass den Bezirken künftig im Rahmen der Globalsummenzuweisung entsprechend dem straßenzustandsbezogenen ermittelten Finanzbedarf die notwendigen Finanzmittel für die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Straßenerhaltung unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit Berlins zugewiesen werden,

zur Deckung des Finanzbedarfs für die Straßenerhaltung geeignete straßenzustandsbezo

gene Bemessungs- und Zuweisungsmodelle entwickelt,

eine gesamtstädtische Finanzierungsstrategie für den Erhalt der öffentlichen Straßen aufstellt, umsetzt und in diesem Zusammenhang auch ein Finanzierungskonzept nebst Zeitplan zum mittel- bis langfristigen Abbau des (noch konkret zu ermittelnden) Erhaltungsrückstaus erarbeitet (Abbaupfad Sanierungsstau) sowie

die notwendigen Vorgaben, insbesondere Ausführungsvorschriften, zur Gewährleistung eines berlinweit einheitlichen Vorgehens erlässt.

Das Abgeordnetenhaus erwartet ferner, dass die Senatsverwaltung entsprechend den Ankündigungen sicherstellt, dass in Berlin ein einheitliches, ITgestütztes amtliches Straßenverzeichnis nach einheitlichen, von ihr zu erlassenden Vorgaben, geführt wird.

Dem Hauptausschuss ist über den Stand der Umsetzung des Auflagenbeschlusses bis zum 31. Oktober 2017 zu berichten, notfalls ist ein Zwischenbericht aufzuliefern.