Protocol of the Session on July 6, 2017

Zu lfd. Nr. 23:

Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2014

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 28. Juni 2017 Drucksache 18/0446

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/0023

Das Abgeordnetenhaus erkennt gemäß § 114 Landeshaushaltsordnung unter Annahme der im Bericht des Hauptausschusses enthaltenen Auflagen und Missbilligungen den durch die Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2014 geführten Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2014 sowie über das Vermögen und die Schulden zum 31. Dezember 2014 an und erteilt dem Senat für das Haushaltsjahr 2014 Entlastung.

Anlage

Bericht

Der Unterausschuss „Haushaltskontrolle“ des Hauptausschusses hat in vier Sitzungen den Jahresbericht 2016 des Rechnungshofs von Berlin – Drucksache 18/0110 (alt 17/2899) mit vertraulicher Anlage mit Bemerkungen nach § 97 Absatz 4 LHO – über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie der Haushaltsrechnung 2014 und die dazu vom Senat und den Bezirksämtern abgegebene Stellungnahme – Drucksache 18/0111 (alt 17/3130) – beraten. Im Unterausschuss wurde über sämtliche Textziffern (T) Bericht erstattet. Als Ergebnis dieser Beratungen sahen sich der Unterausschuss und entsprechend seiner Empfehlungen der Hauptausschuss veranlasst, folgende

Missbilligungen und Auflagen

gegenüber dem Senat zu beschließen:

1. Unzureichendes Erhaltungsmanagement für Brücken in der Baulast Berlins

T 66 bis 149 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat - entsprechend den Ankündigungen – für den Erhalt der Brücken in der Baulast Berlins ein systematisches, zustandsbezogenes, planmäßiges, fachgerechtes sowie IT-gestütztes Erhaltungsmanagement betreibt und hierzu

die notwendigen Grunddaten zu den Brückenbauwerken nach den Vorgaben der ASB-ING vollständig in der Datenbank SIB-Bauwerke erfasst,

den lang-, mittel- und kurzfristigen Brückenerhaltungsbedarf ermittelt und auf dieser Grundlage eine netzbezogene Erhaltungsstrategie sowie operative Bau-programme zum Abbau des Erhaltungsrückstands und zur Verbesserung des Zustandsniveaus der Brückenbauwerke aufstellt,

den Zeitraum zwischen der Feststellung der Notwendigkeit einer Brückenerhaltungsmaßnahme bis zum Baubeginn durch ein adäquates Verfahrensmanagement spürbar verkürzt,

im Zusammenwirken mit der Senatsverwaltung für Finanzen dafür sorgt, dass der kurz-, mittel- und langfristige Finanzbedarf für die Brückenerhaltung künftig unter Berücksichtigung des tatsächlichen Brückenzustands ermittelt wird,

eine belastbare Finanzierungsstrategie für den Brückenerhalt, insbesondere zum Abbau des Erhaltungsrückstands (Abbaupfad Erhaltungsstau), aufstellt,

im Zusammenwirken mit der Senatsverwaltung für Finanzen eine über die bisherigen Regelungen der ABau hinausgehende verbindliche Vorgabe zur Ermittlung des Finanzbedarfs (Sach- und Personalmittel) für den Brückenerhalt, einschließlich entsprechender Ermittlungsmodelle und geeigneter Berechnungsverfahren, insbesondere als Grundlage für die Anmeldungen zur Finanz- und Haushaltsplanung, erarbeitet und erlässt,

im Zusammenwirken mit der Senatsverwaltung für Finanzen für Haushaltsanmeldungen sorgt, die auf einer im Rahmen des Erhaltungsmanagements aufgestellten Finanzierungsstrategie beruhen,

die bereitgestellten Finanzmittel zweckgerichtet und konsequent für den Brückenerhalt verausgabt,

eine effiziente IT-Unterstützung für alle wesentlichen Bereiche des Erhaltungsmanagements vorsieht,

verbindliche normative Vorgaben für die Durchführung der Managementaufgaben (insbesondere Leitung, Steuerung und Controlling) erarbeitet und erlässt sowie

umgehend eine wirtschaftliche Einführungskonzeption eines Erhaltungsmanagements Brücken aufstellt und schrittweise umsetzt.

2. Mängel bei der Weiterentwicklung und Steuerung der Bürgerdienstleistungen

T 179 bis 199 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat eine Evaluierung der im Jahr 2011 bei der Einführung des Regelbetriebs des Bürgertelefons 115 erstellten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchführt. Hierbei ist insbesondere die Ausweitung der technischen Kapazitäten für weitere publikumsintensive Behörden zu berücksichtigen.

3. Kontrollversagen bei Verwendungsnachweisprüfungen

T 220 bis 225

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat die Umsetzung bereits vorliegender Prüfungsergebnisse vornimmt und Prüfungen der Verwendungsnachweise durchführt und darüber dem Abgeordnetenhaus bis zum 30. September 2017 berichtet.

Der Senat wird gebeten, bis zum 30. September 2017 einen Bericht vorzulegen, über die Übertragung von Verwendungsnachweisprüfungen an Dritte (Konditionen, Vertragslaufzeiten, Auswahlkriterien) einschließlich der Angabe, welche Personalmittel und Stellen für die eigene Bearbeitung erforderlich wären.

4. Erhebliche Steuerungsmängel bei der Flüchtlingsunterbringung

T 226 bis 244 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat seine Aufgaben zur gesamtstädtischen Planung und Steuerung bei der Unterbringung geflüchteter Menschen auf ministerieller und operativer Ebene wahrnimmt, insbesondere mit Blick auf Controlling, gesamtstädtische Belegungssteuerung, notwendige IT und Vertragsmanagement.

Das Abgeordnetenhaus erwartet ferner, dass der Senat auch in Notunterkünften eine menschenwürdige Unterbringung der geflüchteten Menschen gewährleistet.

5. Erhebliche Mängel und schwerwiegende Versäumnisse bei der Planung der Baumaßnahme zur Sanierung der Staatsoper Unter den Linden

T 245 bis 315 Das Abgeordnetenhaus missbilligt die erhebliche Steigerung der Baukosten bei der Sanierung der Staatsoper Unter den Linden.

Das Abgeordnetenhaus nimmt zur Kenntnis, dass der Senat die Verfahren zur Aufnahme von Baumaßnahmen in die Finanz- und Investitionsplanung und zur Veranschlagung im Haushalt bereits in der vergangenen Wahlperiode maßgeblich verbessert hat.

Planungsunterlagen zu Bauvorhaben enthalten künftig genauere Abschätzungen zu Baurisiken, ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihrer möglichen finanziellen Konsequenzen. Dies ermöglicht eine engere parlamentarische Kontrolle von Bauprojekten.

Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, die bereits eingeleiteten Maßnahmen für eine sorgfältige und umfassende Bauplanung und eine verlässli

che Kosten- und Folgekostenabschätzung für zukünftige Bauprojekte weiterzuentwickeln.

T 245 bis 315 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat die folgenden Empfehlungen des Untersuchungsausschusses Staatsoper einhält:

klare und abschließende Definition von Bedarfen – vor Planung und Baubeginn

Aufstellung von realistischen Projektkosten und dem Bauprojekt angemessenen Terminplänen

Risikomanagement und Erfassung von Risiken im Haushalt

Umfassende Voruntersuchung bei Baumaßnahmen im Bestand

Baubeginn grundsätzlich erst nach vollständigem Planungsabschluss (keine Teilbauplanungsunterlagen)

Wirtschaftlichkeitsbetrachtung bei der Variantenuntersuchung im Rahmen des Bedarfsprogrammes

klare Zuständigkeiten und ausreichend personelle Kapazitäten

realistische Bewertung bei der Einwerbung von Spenden

Berücksichtigung der Empfehlungen der Reformkommission Bau von Großprojekten vom Juni 2015 bei großen öffentlichen Bauvorhaben

Das Abgeordnetenhaus erwartet darüber hinaus, dass der Senat künftig

darauf hinwirkt, dass Baumaßnahmen der Hauptverwaltung in die Finanz- und Investitionsplanung nur dann aufgenommen werden, wenn deren Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit auf der Grundlage vollständiger Anmeldeunterlagen nachgewiesen wurde und schlüssige Gesamtkostenangaben vorliegen,