zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/0186
Der Senat wird aufgefordert, zur Gewährleistung einer kontinuierlichen Straßen- und Brückeninstandhaltung zügig ein Erhaltungsmanagementsystem einzurichten.
In einem regelmäßig fortzuschreibenden Bericht ist der jeweils aktuelle bauliche und technische Zustand der Verkehrsinfrastruktur, insbesondere der Zustand von Brücken, darzustellen. Ferner ist über die kurz-, mittel- und langfristig geplanten Sanierungs- und ggf. notwendigen Neubaumaßnahmen, einschließlich einer belastbaren Kostenschätzung und Finanzierungsübersicht, zu berichten.
Entwurf des Bebauungsplans 1-40ba für das Gelände zwischen Bernauer Straße, Schwedter Straße, Kremmener Straße, Wolliner Straße, den nördlichen Grenzen der Grundstücke Wolliner Straße 49, Swinemünder Straße 20, Swinemünder Straße und den nördlichen Grenzen der Grundstücke Swinemünder Straße 110, Ruppiner Straße 7 und Ruppiner Straße im Bezirk Mitte, Ortsteile Mitte und Gesundbrunnen
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen vom 17. Mai 2017 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 14. Juni 2017 Drucksache 18/0398
Das Abgeordnetenhaus stimmt dem vom Senat am 9. Mai 2017 beschlossenen Entwurf des Bebauungsplans 1-40ba vom 13. Januar 2017 zu.
zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Dem Verkauf des Grundstücks Kynaststraße 18 - 23 in Berlin-Lichtenberg zu den im Kaufvertrag vom 17.11.2016 zur UR-Nr. IS 74/2016 der Notarin Irene Schmid in Berlin vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt.
zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Dem Verkauf des Grundstücks Kynaststraße 25 in BerlinLichtenberg zu den im Kaufvertrag vom 19.12.2016 zur UR-Nr. 694/2016 des Notars Dr. Andreas Pochhammer in Berlin vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt.
zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Dem Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Dorotheenstraße 5, 7, Am Festungsgraben 1 und der Bestellung eines Erbbaurechts zugunsten des Landes Berlin für eine Teilfläche des Grundstücks Dorotheenstraße 9, 11, Am Festungsgraben 2 (Maxim-GorkiTheater) in Berlin-Mitte zu den im Vertrag vom 24.03.2017 zur UR-Nr. 291/2017 O des Notars Dr. Andreas Otto in Berlin vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt.
zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Dem Ankauf von Teilflächen des Grundstücks Schuckertdamm 343, 345 in Berlin-Spandau zu den im Kaufvertrag vom 29.03.2017 zur UR-Nr. 127/2017 des Notars Helmuth Pfeiffer in Berlin vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt.
zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Dem Verkauf des 2 329 m² großen Grundstücks Tiergartenstraße Ecke Clara-Wieck-Straße in Berlin-Mitte zu den Bedingungen des Kaufvertrags vom 09.01.2017 wird zugestimmt.
b) Stellungnahme des Abgeordnetenhauses von Berlin zum Volksentscheid „Berlin baucht Tegel“ über den Weiterbetrieb des Flughafens BerlinTegel „Otto Lilienthal“ (TXL)
Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Annahme einer Entschließung Drucksache 18/0391
Das Abgeordnetenhaus nimmt gemäß § 32 Absatz 4 Berliner Abstimmungsgesetz zum Volksentscheid „Berlin braucht Tegel“ wie folgt Stellung:
Der Flughafen Tegel hat dem eingemauerten West-Berlin als Tor zur Welt gedient. Der innerstädtische Standort wurde damals gewählt, weil die Stadt Berlin geteilt war und es für West-Berlin keinen Standort außerhalb der Stadtgrenzen gab.
Mit Ihrem „Nein“ stellen Sie sicher, dass mehr als ein Vierteljahrhundert nach dem Mauerfall die wiedervereinte Stadt Berlin endlich einen Flughafen für die gesamte Stadt – Ost und West – bekommt.
zwei Flughäfen zu teuer sind. Durch den Weiterbetrieb von Tegel würden den Berlinern/Berlinerinnen weitere Kosten in Milliardenhöhe aufgebürdet,
am neuen Flughafen BER genügend Kapazitäten zur Verfügung stehen werden – andere Behauptungen sind schlicht falsch,
Berlin nicht allein über die Offenhaltung von Tegel entscheiden kann und der Fortbetrieb des Flughafens Tegel mit unvertretbaren rechtlichen Risiken verbunden ist.
alle Berliner/-innen profitieren vom Ende des Flugbetriebs in Tegel. Das bringt der Stadt mehr Lebensqualität, weniger Lärm und sauberere Luft. Auf dem Flughafengelände entstehen zukunftsfähige Arbeitsplätze, bezahlbare Wohnungen, gute Bildungs- und Forschungseinrichtungen und Erholungsflächen.
Innerstädtische Flughäfen wie Tegel sind heute in Deutschland nicht mehr genehmigungsfähig. Warum? Weil sie mit hohen gesundheitlichen Risiken durch Lärm und Schadstoffe verbunden sind. Auch ein Katastrophenfall und Flugzeugabsturz ist nicht auszuschließen.