Protocol of the Session on October 27, 2016

Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche Ihnen allen einen guten Heimweg.

[Allgemeiner Beifall]

[Schluss der Sitzung: 13.50 Uhr]

(Präsident Ralf Wieland)

Anlage 1

Beschlüsse des Abgeordnetenhauses

Zu lfd. Nr. 4:

Wahl der Präsidentin/des Präsidenten

Gemäß Artikel 41 Abs. 2 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 11 Satz 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin ist zum Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin gewählt worden:

Herr Abgeordneter Ralf Wieland

Zu lfd. Nr. 5:

Wahl der Vizepräsidentinnen/der Vizepräsidenten

Gemäß Artikel 41 Abs. 2 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 11 Satz 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin ist zur Vizepräsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin gewählt worden:

Frau Abgeordnete Cornelia Seibeld

Frau Abgeordnete Dr. Manuela Schmidt

Zu lfd. Nr. 6:

Wahl der weiteren Mitglieder des Präsidiums

Gemäß Artikel 41 Abs. 2 der Verfassung von Berlin sind zu Beisitzern im Präsidium des Abgeordnetenhauses von Berlin gewählt worden:

Herr Abgeordneter Dennis Buchner Frau Abgeordnete Karin Halsch Frau Abgeordnete Melanie Kühnemann

Herr Abgeordneter Dr. Robbin Juhnke Herr Abgeordneter Stephan Lenz Frau Abgeordnete Stefanie Fuchs

Herr Abgeordneter Hakan Taş Frau Abgeordnete Marianne Burkert-Eulitz

Herr Abgeordneter Notker Schweikhardt Frau Abgeordnete Fadime Topaç

Herr Abgeordneter Dr. Hans-Joachim Berg Herr Abgeordneter Martin Trefzer Herr Abgeordneter Thomas Seerig

Zu lfd. Nr. 7:

Einsetzung des Ältestenrats

Das Abgeordnetenhaus von Berlin setzt gemäß § 17 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses den Ältestenrat ein.

Der Ältestenrat besteht aus 16 Mitgliedern.

Zu lfd. Nr. 8:

Einsetzung des Hauptausschusses

I.

Gemäß Artikel 44 Absatz 1 der Verfassung von Berlin und § 20 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin wird ein Hauptausschuss eingesetzt.

II.

Der Hauptausschuss besteht aus 28 Mitgliedern.

III.

Gemäß Artikel 44 Absatz 2 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 20 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin benennen die Fraktionen die auf sie entfallenden Mitglieder der Ausschüsse.