Gemäß Artikel 41 Abs. 2 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 11 Satz 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin ist zum Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin gewählt worden:
Gemäß Artikel 41 Abs. 2 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 11 Satz 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin ist zur Vizepräsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin gewählt worden:
Gemäß Artikel 41 Abs. 2 der Verfassung von Berlin sind zu Beisitzern im Präsidium des Abgeordnetenhauses von Berlin gewählt worden:
Herr Abgeordneter Dr. Hans-Joachim Berg Herr Abgeordneter Martin Trefzer Herr Abgeordneter Thomas Seerig
Das Abgeordnetenhaus von Berlin setzt gemäß § 17 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses den Ältestenrat ein.
Gemäß Artikel 44 Absatz 1 der Verfassung von Berlin und § 20 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin wird ein Hauptausschuss eingesetzt.
Gemäß Artikel 44 Absatz 2 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 20 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin benennen die Fraktionen die auf sie entfallenden Mitglieder der Ausschüsse.