Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Behandlung von Petitionen an das Abgeordnetenhaus von Berlin (Petitionsgesetz)
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung vom 15. Juni 2016 Drucksache 17/3087
Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrages und schlage vor, die Einzelberatung der sechs Paragrafen miteinander zu verbinden. – Ich höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Paragrafen 1 bis 6 der Drucksache 17/1800. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.
Zu dem Gesetzesantrag auf Drucksache 17/1800 empfiehlt der Rechtsausschuss mehrheitlich gegen die Oppositionsfraktionen die Ablehnung auch mit Änderungen. Wer dem Gesetzesantrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Das sind die SPDFraktion und die CDU-Fraktion. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 29. Juni 2016 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 7. September 2016 Drucksache 17/3142
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvor
lage und schlage vor, die Einzelberatung der sechs Artikel miteinander zu verbinden. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 6. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.
Zu der Gesetzesvorlage Drucksache 17/2963 empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich gegen die Oppositionsfraktionen die Annahme mit Änderungen. Wer der Gesetzesvorlage mit den Änderungen der Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung Drucksache 17/3142 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und der CDU. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und die Piratenfraktion. Enthaltungen? – Ich sehe keine Enthaltungen. Damit ist das Zweite Gesetz zu Änderung des Rettungsdienstgesetzes so beschlossen.
Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes: Obdachlose und Geflüchtete schützen: Beschlagnahme von leerstehenden Immobilien erleichtern
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 29. Juni 2016 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 7. September 2016 Drucksache 17/3143
zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der Piratenfraktion Drucksache 17/2552
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrages und schlage vor, die Einzelberatung der drei Artikel miteinander zu verbinden. – Hierzu gibt es keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 3. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu dem Gesetzesantrag Drucksache 17/2552 empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich gegen die Oppositionsfraktionen die Ablehnung. Wer dem Gesetzesantrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und die Piratenfraktion. Gegenstimmen?
Das sind die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion. Enthaltungen? – Ich sehe keine Enthaltungen. Dann ist dieser Antrag abgelehnt.
zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Hauptausschuss hat der Vorlage einstimmig mit allen Fraktionen zugestimmt. Wer dem Vermögensgeschäft Nummer 10/2016 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der CDU, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und die Piratenfraktion. Gibt es Gegenstimmen? – Es gibt eine Gegenstimme aus dem Kreis der Piratenfraktion. Enthaltungen? – Ich sehe keine Enthaltungen. Dann ist dem Vermögensgeschäft so zugestimmt.
zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Eine Beratung ist auch hier nicht vorgesehen. Der Hauptausschuss hat der Vorlage einstimmig mit allen Fraktionen zugestimmt. Wer dem Vermögensgeschäft Nummer 15/2016 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der CDU, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und die Piratenfraktion. Gibt es Gegenstimmen? – Es gibt drei Gegenstimmen aus dem Kreis der Piratenfraktion. Enthaltungen? – Ich sehe keine Enthaltungen. Dann ist dem Vermögensgeschäft so zugestimmt.
zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Hauptausschuss hat auch dieser Vorlage einstimmig mit allen Fraktionen zugestimmt. Wer dem Vermögensgeschäft Nummer 16/2016 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der CDU, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und die Piratenfraktion. Gibt es Gegenstimmen? – Es gibt vier Gegenstimmen aus dem Kreis der Piratenfraktion. Enthaltungen? – Ich sehe keine Enthaltungen. Dann ist dem Vermögensgeschäft so zugestimmt.
zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Hauptausschuss hat der Vorlage einstimmig bei Enthaltung der Linken zugestimmt. Wer dem Vermögensgeschäft Nummer 17/2016 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der CDU, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Piratenfraktion. Gibt es Gegenstimmen? – Es gibt drei Gegenstimmen aus dem Kreis der Piratenfraktion. Enthaltungen? – Das ist die Fraktion Die Linke. Damit ist dem Vermögensgeschäft so zugestimmt.