Wie bereits zu Beginn der Sitzung angekündigt, behandeln wir nun gemäß § 59 Abs. 5 unserer Geschäftsordnung die genannten Beschlussempfehlungen. Ich bitte an dieser Stelle um Ihre Aufmerksamkeit. Etwas Konzentration, bitte, das ist jetzt nicht ganz trivial!
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 1. Juni 2016 Drucksache 17/2979
Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden. – Ich höre hierzu keinen Widerspruch. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage Drucksache 17/2886 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen die Annahme. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und der CDU. Gegenstimmen? – Ich sehe keine Gegenstimmen. Enthaltungen? – Das sind die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, die Linke und die Piratenfraktion. Damit ist das Elfte Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes so beschlossen.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales vom 13. Juni 2016 Drucksache 17/3021
Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Einzelberatung der drei Artikel miteinander zu verbinden. – Ich höre keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel I bis III. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage Drucksache 17/1555 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig – bei Enthaltung der Grünen und der Linken – die Annahme. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und der CDU sowie die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Ich sehe keine Gegenstimmen. Enthaltungen? – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion. Damit ist dieses Gesetz so beschlossen.
Gesetz zur Umsetzung der Länderöffnungsklausel gemäß § 73a Absatz 9 des Sozialgerichtsgesetzes und § 166 Absatz 7 der Verwaltungsgerichtsordnung
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung vom 15. Juni
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Einzelberatung der drei Artikel miteinander zu verbinden. – Ich höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 3. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage Drucksache 17/1979 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen Grüne und Piraten und bei Enthaltung der Linken – die Annahme mit Änderung. Wer der Gesetzesvorlage mit der Änderung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 17/3030 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und der CDU. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie die Piratenfraktion. Enthaltungen? – Das ist die Linksfraktion. Damit ist auch dieses Gesetz so beschlossen.
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 15. Juni 2016 Drucksache 17/3034
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel auch hier miteinander zu verbinden. – Hierzu gibt es keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage Drucksache 17/2914 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig mit allen Fraktionen die Annahme mit Änderung. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und der CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Linksfraktion und die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Keine! Enthaltungen? – Auch keine! Damit ist dieses Gesetz einstimmig so beschlossen.
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 20. Juni 2016 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 22. Juni 2016 Drucksache 17/3058
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Einzelberatung der sechs Artikel miteinander zu verbinden. – Ich höre auch hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 6 der Drucksache 17/2895. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage Drucksache 17/2895 empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich – gegen die Oppositionsfraktionen – die Annahme mit Änderung. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und der CDU. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und die Piratenfraktion. Enthaltungen? – Ich sehe keine. Damit ist dieses Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften so beschlossen.
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit vom 20. Juni 2016 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 22. Juni 2016 Drucksache 17/3059
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesantrags und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden. – Ich höre auch hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I und II. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu dem Antrag Drucksache 17/2882 empfehlen die Ausschüsse einstimmig mit allen Fraktionen die Annahme. Wer dem Gesetzesantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und der CDU, Bündnis 90/Die Grü
nen, die Linksfraktion und die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Ich höre keine. Enthaltungen? – Ich sehe keine. Damit ist dieses Gesetz zur Änderung des Informationsfreiheitsgesetztes so beschlossen.