Protocol of the Session on February 9, 2012

[Beifall bei der CDU]

Vielen Dank! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Damit ist die Fragestunde beendet.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 3:

Aktuelle Stunde

gemäß § 52 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Kinderschutz in den Mittelpunkt der Gesellschaft rücken

(auf Antrag aller Fraktionen)

Für die Besprechung bzw. Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu zehn Minuten zur Verfügung, die auf zwei Redebeiträge aufgeteilt werden kann. Es beginnt die Fraktion der SPD. Der Kollege Eggert hat das Wort. – Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Diese Aktuelle Stunde ist für uns alle hier eine besonders schwere Zeit. Ich hätte mir gewünscht, in meiner ersten Rede hier vor Ihnen nicht über ein derart furchtbares Thema sprechen zu müssen. Anlass für diese Aktuelle Stunde ist das tragische Schicksal der zweijährigen Zoe aus Weißensee. Wir alle haben schockiert und erschüttert die ersten Berichte in der Presse verfolgt. Dieser schreckliche Anlass reißt uns alle aus unserer parlamentarischen Routine. Wieder einmal stehen wir fassungslos da und müssen erkennen, dass mitten in Berlin ein kleines Mädchen qualvoll an den Folgen einer mutmaßlichen Misshandlung gestorben ist. Uns allen drängt sich die Frage auf: Warum?

Was uns aber in Erstaunen versetzt, ist die Tatsache, dass die Familie vom Jugendamt betreut wurde, dass ein Familienhelfer zehn Stunden in der Woche bei der Familie gewesen ist. Das Bezirksamt erklärt, die Familie habe eine intensive sozialpädagogische Hilfe erhalten. Und trotzdem ist niemand etwas aufgefallen? Konnte der Tod von Zoe nicht verhindert werden? Wir fragen uns zu Recht: Wie konnte unmittelbar vor den Augen des Staa

tes, unter der direkten Betreuung des Jugendamtes ein Kind umkommen? Kann dieses nur ein Fehler der Kommunikation sein? Mangelt es an Controlling? Oder gibt es gar grundsätzliche Fehler im System?

Das alles sind berechtigte Fragen. Wir werden sie zusammen am 16. Februar auf Initiative der Koalitionsfraktionen auch im Jugend- und Familienhilfeausschuss zu klären versuchen. Wir müssen aber auch nach der Verantwortung der Eltern fragen. Zu oft wird suggeriert, der Staat könne zum Schutz von Kindern und Jugendlichen überall sein. Dies kann und wird nicht gelingen. Die Frage, die wir zuallererst abseits der Aufregung und Hektik nach einem solch schwerwiegenden Fall beantworten müssen, ist: Was brauchen die Kinder in unserer Stadt? – Kinder benötigen zuverlässige, stabile und berechenbare soziale Beziehungen, die ihnen Unterstützung, Anregung und Versorgung für ihre persönliche Entwicklung geben. Sie brauchen hierbei die Unterstützung durch ihre Eltern.

Unsere Landesverfassung formuliert dieses in Artikel 13 sehr prägnant:

Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und auf den besonderen Schutz der Gemeinschaft vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes als eigenständiger Persönlichkeit und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen.

Kinder benötigen dies alles auch, wenn sie nicht in einem traditionellen Familienumfeld aufwachsen. Es muss im Sinne des Kindeswohls die berechtigte Erwartung der Gesellschaft an die Eltern und die Familien sein, dass diese die beschriebenen Bedürfnisse des Kindes beachten und so ihrem Kind eine unbeschwertes Heranwachsen ermöglichen.

Auch in Artikel 6 Ab. 2 Grundgesetz und im Kinder- und Jugendhilfegesetz ist daher auch rechtlich fixiert:

Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Das Wichtigste für die Kinder sind – und daran erinnern und mahnen uns zum Beispiel die Schicksale von Kevin aus Bremen oder Chantal aus Hamburg – die Prävention und die frühe Hilfe. Die Prävention – und damit die Verhinderung von Vernachlässigung – setzt einen möglichst frühen Zugang zu Familien mit Säuglingen mit kleinen Kindern voraus. Es kommt darauf an, Familien zu fördern und sie bei der Erziehung ihres Kindes zu begleiten. Die Fachwelt verweist auf die besondere Bedeutung der Einrichtungen und Dienste auch außerhalb der Jugendhilfe, die Kontakt zu jungen Familien haben, also zum Beispiel die Dienste der Gesundheitshilfe wie Ärzte, Familien

hebammen, Krankenhäuser, aber auch Einrichtungen der Familienbildung oder der Selbsthilfe.... Für einen weiteren Zugang sind niedrigschwellige und vor allem nicht stigmatisierende Angebote wichtig, die sich auch nicht ausschließlich an potenziell vernachlässigende Familien richten. Das Angebot an Unterstützung und Entlastungsleistungen für Familien, gerade mit kleinen Kindern, braucht eine sozialräumliche Orientierung, aber auch die zuverlässige Kinderbetreuungsmöglichkeit für Kinder unter drei Jahren ist ein weiteres Beispiel.

Hierzu sei angemerkt: Genau dieses geschieht bereits seit Jahren in Berlin. Dennoch müssen wir uns immer wieder selbstkritisch fragen: Reicht dies aus? – Der Senat hat am 20. Februar 2007 das Konzept für ein Netzwerk Kinderschutz beschlossen. Es ist viel geschehen seitdem in Berlin, und es wird nicht nur – wie es in der Zeitung zu lesen war – über Prävention geredet, sondern es werden auch konkrete Maßnahmen umgesetzt. Für die Koordinierung des Kinderschutzes wurden z. B. in den Bezirken jeweils zwei zusätzliche Stellen geschaffen. Zudem wurden Mittel für die Frühen Hilfen zur Verfügung gestellt, im letzten Jahr waren dies 720 000 Euro. Es wurden berlinweit einheitliche Indikatoren für die Risikofaktoren und die Verfahrensstandards eingeführt. Eine verlässliche Melde- und Informationsstruktur wurde neu geregelt. Wir haben zwei deutschlandweit auf Beachtung gestoßene Modellprojekte auf den Weg gebracht: die aufsuchende Elternhilfe und das Modellprojekt der Familienhebamme. Wir haben den Ausbau von Familienzentren gefördert und werden dieses im neuen Doppelhaushalt auch weiterhin machen.

[Beifall bei der SPD und der CDU]

Die Hotline Kinderschutz ist ein weiteres Erfolgsmodell. Sie ist 365 Tage im Jahr rund um die Uhr erreichbar. Die Umsetzung der Ergebnisse des Netzwerkes Kinderschutz Berlin finden auch in der Ausführungsverordnung Kinderschutz ihren Widerhall.

Doch – dieses gehört auch zur Wahrheit – die Zahl der gemeldeten Vorfälle ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Lassen Sie mich hierzu ein paar Zahlen zitieren, die so auch in der „Berliner Zeitung“ zu lesen waren. So lag z. B. in Tempelhof-Schöneberg, 320 000 Einwohner, davon 45 000 Kinder und Jugendliche, die Zahl der Meldungen vor drei Jahren bei rund 400; 2011 dagegen waren es 1 000 Meldungen. Hintergrund ist aber nicht immer die Zunahme von Kindesvernachlässigung, sondern eine größere Sensibilität von Bevölkerung und professionellen Helfern. Dazu hat auch die Umsetzung des Netzwerks Kinderschutz aus dem Jahr 2007 durch den Senat beigetragen.

Wir dürfen aber bei allen kritischen Fragen nicht aus den Augen verlieren, dass die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe Enormes leisten und qualifiziert auf sehr hohem Niveau Tag für Tag arbeiten.

[Beifall bei der SPD und der CDU – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Das ist gut, und es ist wichtig. Denn das Grundgesetz besagt in Artikel 6 Abs. 2 auch, dass nicht nur Eltern für den Schutz und die Erziehung zuständig sind, sondern auch die staatliche Gemeinschaft über sie wacht. Die staatliche Gemeinschaft, das sind wir alle. Wir brauchen in Berlin eine Kultur des Hinsehens aller in der Gesellschaft, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Wir brauchen die Nachbarn, die Erzieher, die Erzieherinnen, den Vater eines Spielplatzfreundes, den Kioskbesitzer um die Ecke, die Familienhelferin vom Jugendamt oder von einem freien Träger. Doch zuallererst brauchen die Kinder in Berlin ihre Eltern, die befähigt sind oder befähigt werden, ein bestmögliches Aufwachsen für ihre Kinder zu garantieren. Erst wenn sie es allein nicht mehr schaffen, sind der Staat und andere an der Reihe. Und die Kinder von Berlin brauchen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, alle. Sie mahnen uns, dass wir nicht im parteipolitischen Gezänk um die Versuche der gegenseitigen Schuldzuweisung verharren dürfen, sondern gemeinsam das Beste für die Kinder unserer Stadt tun sollen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der SPD und der CDU – Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN]

Vielen Dank, Herr Kollege! – Als Nächste spricht Frau Burkert-Eulitz von den Grünen. – Bitte schön, Frau Kollegin!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Berlin ist ein kleines Mädchen gestorben, obwohl die Familie bereits von der Jugendhilfe betreut wurde. Dies ist ein tragischer Fall, der Trauer und Entsetzen hervorruft, aber jetzt stellvertretend öffentlich dazu benutzt wird, um aufs Neue Familien, freie Träger der Jugendhilfe und Jugendämter pauschal der Unfähigkeit und Desorganisation zu beschuldigen, anstatt den Fall erst aufzuklären und dann Konsequenzen zu ziehen.

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN]

Es wird nach neuen einheitlichen Verfahrensvorschriften gerufen, aber daran fehlt es nicht. Die Verfahren im Kinderschutz in Berlin sind durchaus klar und einheitlich. Es wird nach einheitlichen im Berliner Kinderschutzbogen niedergelegten Kriterien gehandelt, und auch das Vieraugenprinzip ist verankert. Es gilt der Schutzauftrag des § 8a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Mit dem Netzwerk Kinderschutz wurden in Berlin gute Verfahren beschlossen und umgesetzt. Auch das neue Kinderschutzgesetz des Bundes bietet sinnvolle zusätzliche Regelungen. Über viele Jahre wurden die gesetzlichen Regeln im Kindschaftsrecht, im Familienverfahrensrecht,

zuletzt auch im Vormundschaftsrecht fachlich breit diskutiert und gesetzlich verankert und sind jetzt in der Praxis umzusetzen. Der Diskurs geht weiter.

Es fehlt also nicht an Regeln und Verfahren, sondern es fehlt an den notwendigen Rahmenbedingungen, um die bestehenden sinnvollen Verfahren auch optimal zum Schutz der Kinder umsetzen zu können. Heute stehen die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in den Berliner Jugendämtern vor einer kaum mehr leistbaren Aufgabe: Sie sollen dafür sorgen, dass kein Kind zu Schaden kommt und alle Kinder in Berlin gesund und gut gefördert aufwachsen. Dies bei einem ständig steigenden Bedarf von Familien an Unterstützung bei der Erziehung, immer mit der Notwendigkeit, so wirtschaftlich wie möglich zu handeln, und immer unter Zeitdruck, da sie zu viele laufende Fälle betreuen müssen und noch ständig neue dazukommen. Diesen Menschen, die unter immensem Druck ihren Aufgaben mit hohem Engagement und großer Kompetenz nachkommen, gebührt allergrößter Dank, den ich hier gern aussprechen möchte.

[Beifall bei den GRÜNEN, der SPD, der LINKEN und den PIRATEN]

Die Berliner Jugendämter kämpfen jedes Jahr aufs Neue um die Möglichkeit, ausreichendes Personal einstellen zu dürfen, um die Fallzahlen der einzelnen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Rahmen zu halten, damit sie in der Lage sind, alle Fälle ständig im Blick zu behalten. Leider haben diese Bemühungen kaum Erfolg. Die Bezirke werden auf den Stellenpool verwiesen, wo es allerdings das nötige Fachpersonal schon lange nicht mehr gibt. Sie können sich deshalb nur gegenseitig Fachkräfte abwerben, was wahrlich nicht die sinnvollste Lösung ist. Das Gleiche gilt für Vormünderinnen und Vormünder. Hier gibt es zwar neue gesetzliche Vorgaben für geringere Fallzahlen, aber wo das dafür notwendige hoch qualifizierte Personal in den Bezirken herkommen soll, ist ungeklärt. Auch dabei geht es um einen aktiven Kinderschutz. Hier ist der Senat in der Pflicht, die ordnungsgemäße Erfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben zu ermöglichen.

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN und den PIRATEN]

Der Spardruck besteht nicht nur beim Personal. Die Kosten für die Hilfen zur Erziehung sind ein ständiges Thema in der Stadt. Die Hilfen zur Erziehung sollen während der haushaltslosen Zeit besonders restriktiv behandelt werden, erklärte Senator Nußbaum noch vor wenigen Wochen in der Presse. Die A-Länder im Bundesrat denken sogar über eine Aufgabe des individuellen Rechtsanspruchs auf Hilfen zur Erziehung nach. Damit würden diese Hilfen endgültig unter Haushaltsvorbehalt geraten. Dann gibt es Hilfen für Familien nur noch nach Kassenlage. Die Wirkung der Aufgabe von individuellen Rechtsansprüchen kann man bei den präventiven Maßnahmen beobachten. Dringend notwendige Einrichtungen und

Projekte der Elternbildung, die Familienzentren, Elternkurse, Erziehungsberatungsstellen, Familienhebammen, Stadtteilmütter – um nur einige zu nennen – können schon heute nur noch dann vorgehalten werden, wenn es die Haushaltslage zulässt. Sie werden gern von denen, die sich nicht auskennen, als freiwillige soziale Leistungen bezeichnet. Aber sie sind staatliche Pflichtaufgaben, die die Bezirke aufgrund der Verfasstheit der Stadt Berlin nicht einklagen können. Hier besteht ein riesiger Bedarf, der, wenn er auch nur annähernd erfüllt würde, nicht nur Kinder besser schützen, sondern auch kostenintensive Erziehungshilfen vermeiden helfen könnte.

[Beifall bei den GRÜNEN und den PIRATEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Der Senat muss die Notwendigkeit des Ausbaus von präventiven Angeboten endlich anerkennen und ernsthafte Schritte dazu ergreifen. Hier steht die rot-schwarze Koalition in der Verantwortung, aktiven Kinderschutz zu betreiben.

Es muss schnellstens ein mit den Bezirken abgestimmter Aktionsplan vorgelegt werden, um die flächendeckende Versorgung mit Familienzentren und Erziehungsberatungsstellen in Angriff zu nehmen. Aufsuchende Projekte wie Familienhebammen und Stadtteilmütter müssen regelfinanziert werden.

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN und den PIRATEN]

Dafür muss der Senat Mittel bereitstellen, und gleichzeitig muss verhindert werden, dass diese Mittel in den Bezirken der allgemeinen Haushaltskonsolidierung anheimfallen.

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN und den PIRATEN]

Heute sind präventive Maßnahmen oft die ersten, die auf Streichlisten geraten, wenn die Haushaltslage angespannt ist. Ein Umsteuern in Richtung Prävention ist längst überfällig. Nur so kann der Schutz der Kinder besser gewährleistet werden und können gleichzeitig Kosten für die Hilfen zur Erziehung begrenzt werden. Es ist nicht nur menschlich viel sinnvoller, Familien zu unterstützen, sobald sie Fragen und Sorgen bezüglich der Erziehung ihrer Kinder haben, als sie scheitern zu lassen und dann mit teuren Hilfen einzugreifen, es ist auch sehr viel günstiger für den Berliner Haushalt.

[Beifall bei den GRÜNEN und den PIRATEN]

Ein weiterer Baustein, um Kinder gut zu schützen und zu fördern, ist die ausreichende Versorgung mit Krippen- und Kitaplätzen für alle Kinder. Hier klafft zurzeit eine große Lücke zwischen den Versprechen der Koalition und der Berliner Wirklichkeit. Auch hier ist der Senat in der Pflicht, seinen Ankündigungen endlich Taten folgen zu lassen. Wer es mit dem Kinderschutz wirklich ernst

meint, der darf sich nicht in bloßen Lippenbekenntnissen ergehen, sondern muss die notwendigen Bedingungen dafür schaffen. Nicht wie der letzte Senator, der bei der Verabschiedung des Netzwerks Kinderschutz erklärte, dass dies keinerlei Auswirkungen auf den Haushalt haben würde, sondern ausschließlich Synergien freisetzen würde, die zu Einsparungen führen könnten. Gute Netze brauchen Menschen, die sie knüpfen und pflegen. Das geht nicht eben mal so nebenbei.

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN und den PIRATEN]

Kinderschutz zu gewährleisten ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Packen wir sie weiter an! Wenn Sie das tun, dann werden Sie uns an Ihrer Seite haben.