Protocol of the Session on March 3, 2016

[Beifall von Martin Delius (PIRATEN) – Martin Delius (PIRATEN): Ich höre zu! – Dr. Klaus Lederer (LINKE): Ich höre die ganze Zeit zu!]

Es geht aber eben nicht nur darum. Es geht daneben um den Punkt der Finanzierung von Kampagnen durch den Senat, der schon mehrfach angesprochen wurde. Auch an der Stelle kann ich noch nachvollziehen, dass man sagt, man möchte, wenn Initiativen Geld in die Hand nehmen können und Kampagnen fahren, dass dem Senat nicht die Hände gebunden sind, das Gleiche zu tun. Ich halte das für ein nachvollziehbares Anliegen, das dann dazu führt, dass man sagt, dieses OVG-Urteil ist nicht der Weisheit letzter Schluss, dann muss man es im Gesetz irgendwie klarstellen.

Ja, aber was stellt denn der Gesetzantrag, den Sie vorgelegt haben, klar? – Er stellt überhaupt nichts klar. Er öffnet die Tür zu nahezu allem, wie das OVG-Urteil vielleicht die Tür zu allem geschlossen hat. Aber eine Klarstellung ist dort nicht enthalten. Das bezieht sich einmal auf den Umfang, in dem der Senat Kampagnen fahren kann. Ich meine, auch wenn es jetzt wieder ein bisschen suggeriert wurde, niemand bestreitet, dass der Senat das Recht hat, seine Position klar zu äußern. Niemand bestreitet, dass das Abgeordnetenhaus das Recht hat. Das Abgeordnetenhaus hat insbesondere sogar das Recht, eine konkrete Alternative zu einem Volksentscheid vorzulegen, also muss es sich natürlich auch äußern können. Auch die amtliche Mitteilung ist im Gesetz vorgesehen. Sie haben es ja vorgelesen. Natürlich wissen wir das, wir haben selbst schon dazu Anträge dazu gestellt, mit denen Sie sich gar nicht befassen möchten, wie diese amtliche Mitteilung eigentlich umgesetzt wird. Aber gut!

Aber die Begrenzung, die Sie angesprochen haben, ist im Gesetz in der Tat nicht enthalten. Sie haben gesagt, das ist im Verhältnis zu dem zu sehen, was eine Initiative ausgibt. Ja, nichts ist doch einfacher rechtlich zu regeln als das. Was die Initiativen an Mitteln haben, was sie ausgeben, ist geregelt, ist auch transparent gemacht. Daran kann man sich orientieren. Das ist eine konkrete Kennzahl. Da kann man sagen, es darf nicht darüber hinausgehen, oder man kann sagen, es darf nicht über so und so viel Prozent hinausgehen, das sind doch alles Möglichkeiten, die Sie nicht gewählt haben. Sie sagen nur „angemessen“. „Angemessen“ ist keine konkrete Größe. Ich weiß auch nicht, woran man das festmachen soll. Was ist denn eine „angemessene“ Ausgabe für eine Kampagne? Für das Stadtmarketing Be Berlin z. B. gibt der Senat jedes Jahr mehrere Millionen aus.

Jetzt könnte man argumentieren, ein Volksentscheid ist viel konkreter und bedeutender, da könnte man noch was drauflegen. Wenn man sich an dem orientiert, was in der Vergangenheit passiert ist, was z. B. für Olympia ausgegeben wurde: Ist das dann der Maßstab? – Das wäre ziemlich viel. Eine konkrete Begrenzung ist da nicht erkennbar. Sie hätten jede Möglichkeit gehabt, das klarzustellen. Auch der Kollege Juhnke hat noch ein bisschen drumrumgeredet und nicht gesagt, was für ihn der Vergleichsmaßstab ist. So steht das, was der Kollege Zimmermann gesagt hat, im Protokoll. Aber das wird dann im Zweifel vor Gericht auch keinen Bestand haben, weil es dort darum geht, was im Gesetz steht. Und da steht halt nichts.

Abschließend noch: Was ich in der ersten Rederunde, also letztes Jahr schon, angesprochen habe, was niemand adressieren konnte, weder in den Ausschussberatungen noch jetzt – der Kollege Juhnke hat es jetzt gerade angesprochen, aber nicht wirklich etwas dazu gesagt –: Was soll das mit dem Abgeordnetenhaus eigentlich bedeuten? – Die Öffentlichkeitsarbeit des Abgeordnetenhauses nimmt Geld in die Hand, um eine Kampagne zu finanzieren für die Mehrheitsposition des Abgeordnetenhauses. Das ist das, was in diesem Gesetz als Möglichkeit eröffnet ist. Ich frage mich nun zum wiederholten Male: Warum eigentlich?

[Beifall von Dr. Klaus Lederer (LINKE)]

Jetzt wurde gerade gesagt, darüber muss das Präsidium entscheiden. Ja, klar, Selbstverständlichkeit. Aber warum eröffnen Sie überhaupt diese Möglichkeit? Was soll das? Dafür ist die Öffentlichkeitsarbeit des Abgeordnetenhauses nicht da.

Alles ist allem zeigt dieser Gesetzesentwurf ein fremdelndes Verhältnis zu direkter Demokratie,

[Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN – Beifall von Dr. Klaus Lederer (LINKE)]

zeigt auch, worüber Sie alles nicht bereit sind, mit uns zu diesem Thema zu reden,

[Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN]

wo wir hier in verschiedenen Konstellationen aus der Opposition einzeln und gemeinsam schon diverse Vorschläge eingebracht haben. Alles in allem ist das nur schade. Wir werden in Zukunft darauf gucken müssen, wenn die Mittel – verhältnismäßig steht hier nicht – angemessen sein sollen, dass sie dann in Zukunft transparenter gemacht werden, was für einen Volksentscheid vonseiten der öffentlichen Hand alles ausgegeben wird. Darauf wird man ein Auge haben müssen. – Vielen Dank!

[Beifall bei den PIRATEN und der LINKEN]

Vielen Dank, Herr Dr. Weiß! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zum Gesetzesantrag Drucksache 17/2476 empfiehlt der Innenausschuss mehrheitlich gegen die Oppositionsfraktionen die Annahme mit Änderungen. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist die namentliche Abstimmung beantragt worden. Ich bitte den Saaldienst, die vorgesehenen Tische an den Seiten des Stenografentisches aufzustellen. Ich bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer nach vorn. Eine namentliche Abstimmung ist mit Namensaufruf durchzuführen. Sie wissen das: § 71 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung dieses Hauses. Daher bitte ich ein Mitglied des Präsidiums die Namen der Abgeordneten aufzurufen.

Ich verlese noch einmal kurz das Prozedere: Die Stimmkarten werden Ihnen durch die Präsidiumsmitglieder ausgegeben. Ich weise darauf hin, dass die tatsächliche Stimmabgabe erst nach Namensaufruf möglich ist. Zuvor werden die Urnenschlitze durch die Präsidiumsmitglieder abgedeckt. Nur so ist ein reibungsloser und geordneter Wahlgang möglich. Sie finden Urnen vor, die eindeutig gekennzeichnet sind: eine Urne für die Ja-Stimmen, eine für die Nein-Stimmen, eine für die Enthaltungen sowie für die nicht benötigten restlichen Karten und Umschläge.

Ich eröffne also die Abstimmung über den Gesetzesantrag Drucksache 17/2476. Der Innenausschuss empfiehlt – zur Wiederholung – mehrheitlich gegen die Oppositionsfraktionen die Annahme mit Änderungen. Wer dem Gesetzesantrag mit den Änderungen der Beschlussempfehlung des Innenausschusses Drucksache 17/2724 zustimmen möchte, der muss mit der Ja-Karte abstimmen und diese bitte auch in die richtige Urne tun – wichtig! –, ansonsten Ablehnung mit der Nein-Karte abgeben oder mit Enthaltung. Ich bitte nun, mit dem Namensaufruf zu beginnen!

[Aufruf der Namen und Abgabe der Stimmkarten]

Hatten alle anwesenden Mitglieder des Hauses die Möglichkeit abzustimmen? – Das scheint noch nicht der Fall zu sein. Dann bitte ich darum, dass die Kollegen, die sich

im Haus befinden und noch ihr Recht auf Abstimmung wahrnehmen möchten, das jetzt schnell zu realisieren.

Gibt es weitere Kollegen, die noch an der Abstimmung teilnehmen möchten und ihr Recht noch nicht wahrgenommen haben? – Wir wissen von keinem weiteren Kollegen. – Gut, dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Präsidiumsmitglieder, die Auszählung vorzunehmen. Für die Dauer der Auszählung wird die Sitzung unterbrochen.

[Auszählung]

Meine Damen und Herren! Wir haben ein Ergebnis. Wir setzen die Sitzung also fort.

Abgegebene Stimmen: 137. Davon Ja-Stimmen: 78, Nein-Stimmen: 59, Enthaltungen: 0. Damit ist der Gesetzesantrag Drucksache 17/2476 mit Änderungen angenommen.

Ich komme zu

lfd. Nr. 6:

Gesetz über die Sicherung und Benutzung von Archivgut des Landes Berlin (Archivgesetz des Landes Berlin – ArchGB)

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten vom 22. Februar 2016 Drucksache 17/2740

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/2402

Zweite Lesung

Ich eröffne die zweite Lesung zur Gesetzesvorlage und schlage vor, die Einzelberatung der elf Paragrafen miteinander zu verbinden, und höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Paragrafen 1 bis 11. – Eine Beratung ist nicht vorgesehen.

Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 17/2402 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig – mit allen Fraktionen – die Annahme mit Änderung. Wer der Gesetzesvorlage mit der Änderung der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und CDU, Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion, die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Ich sehe keine Gegenstimmen. Enthaltungen? – Ich sehe auch keine Enthaltungen. Damit ist das Archivgesetz des Landes Berlin so beschlossen.

Ich komme zu

(Dr. Simon Weiß)

lfd. Nr. 6 A:

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Vermessungswesen in Berlin (VermGBln)

Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 24. Februar 2016 Drucksache 17/2746

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/2607

Zweite Lesung

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Ich eröffne die zweite Lesung zur Gesetzesvorlage und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden, und höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2. – Eine Beratung ist nicht vorgesehen.

Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 17/2607 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig – mit allen Fraktionen – die Annahme. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der SPD, die Fraktion der CDU, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion, die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Ich sehe keine Gegenstimmen. Enthaltungen? – Ich sehe auch keine Enthaltungen. Damit ist das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Vermessungswesen in Berlin so beschlossen.

Ich komme zu

lfd. Nr. 7:

Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes und des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU Drucksache 17/2742

Erste Lesung

Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung des Gesetzesantrags federführend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung und mitberatend an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung empfohlen. Gibt es hierzu Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so.

Ich komme zu

lfd. Nr. 8:

Gesetz zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag