Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen vom 1. Oktober 2015 Drucksache 17/2501
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 1. Oktober 2015 Drucksache 17/2504
Neunzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neunzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 50 Absatz 1 Satz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 17/2520
Entwurf des Bebauungsplans XV-51a-1 für Teilflächen des städtebaulichen Entwicklungsbereichs BerlinJohannisthal/Adlershof zwischen der Rudower Chaussee, dem Bahngelände, der nordöstlichen Verlängerung der Wilhelm-Oswald-Straße und der Straße Am Studio sowie die Straße Am Studio im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof
Entwurf des Bebauungsplans 9-15b (Gewerbe Groß-Berliner Damm Süd) für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereiches „BerlinJohannisthal/Adlershof“ mit den Grundstücken Groß-Berliner Damm 82a, 84, 88 und teilweise 82 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Johannisthal
Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU auf Annahme einer Entschließung Drucksache 17/2551
Mit der Verabschiedung des Wohnraumversorgungsgesetzes wird ein weiterer wichtiger Schritt für die Gewährleistung einer dauerhaften Wohnungsversorgung sowie einer sozialverträglichen Mietenentwicklung in Berlin unternommen.
Für die Wohnraumversorgung von einkommensschwächeren Haushalten spielen – neben den Wohnungsbaugenossenschaften – v. a. die städtischen Wohnungsbaugesellschaften und die Sozialwohnungen eine herausragende Rolle. Durch das Bündnis für soziale Wohnungen und bezahlbare Mieten konzentrieren sich die städtischen Wohnungsbaugesellschaften auf ihren sozialen Versorgungsauftrag und sollen durch Zukauf und Neubau ihre Bestände im nächsten Jahrzehnt auf 400 000 Wohnungen erweitern.
Mit dem Wohnraumversorgungsgesetz wird der wohnungspolitische Auftrag der städtischen Wohnungsbaugesellschaften weiter konkretisiert und gesetzlich verankert. Das Wohnraumversorgungsgesetz bringt darüber hinaus wichtige Erleichterungen für die Mieterinnen und Mieter in den Beständen des sozialen Wohnungsbaus. Mit der Einführung des Mietausgleichs wird die Tragbarkeit der Sozialmieten für Haushalte mit niedrigem Einkommen und hoher Mietbelastung zielgenau gesichert. Mit dem Wohnraumversorgungsgesetz werden damit bereits ab Januar 2016 die mietenpolitischen Auswirkungen der früheren Förderpolitik in einem ersten Schritt wesentlich korrigiert.
Über diese dringend erforderliche kurzfristige Hilfe für die betroffenen Mieterinnen und Mieter hinaus ist jedoch eine dauerhafte Begrenzung der Mieten in den Beständen des sozialen Wohnungsbaus nötig. Dabei müssen sowohl die systembedingten Ursachen der hohen Kostenmieten unvoreingenommen überprüft als auch die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.
Wir fordern deshalb den Senat auf, dem Abgeordnetenhaus Vorschläge für eine Reform des Kostenmietrechts vorzulegen. Das Fördersystem des sozialen Wohnungsbaus der früheren Jahrzehnte zeichnet sich durch eine außerordentliche Komplexität aus. Deshalb muss sehr
sorgfältig geprüft werden, welche Veränderungen heute möglich und sinnvoll sind. Der Senat soll daher die landesrechtlich möglichen Optionen für eine nachhaltige Begrenzung der Sozialmieten (einschließlich der Betriebskosten) und für eine langfristige Sicherung der Belegungsbindungen prüfen.
Zur gründlichen Vorbereitung entsprechender Vorschläge wird eine fachlich ausgewiesene Expertengruppe eingesetzt. Sie soll unter anderem Möglichkeiten zur Begrenzung der Mieten im bisherigen sozialen Wohnungsbau prüfen sowie hinsichtlich ihrer rechtlichen, wirtschaftlichen und administrativen Machbarkeit bewerten. Hierzu gehören u. a. die Themen zur Aufhebung des Einfrierungsgrundsatzes, die Struktur der damaligen Bewilligungsbescheide, der Verbleib im Kostenmietrecht bis hin zur Richtsatzmiete sowie Möglichkeiten zur energetischen und baulichen Ertüchtigung.