[Torsten Schneider (SPD): Auf wen reagiert die Frau? – Özcan Mutlu (GRÜNE): Auf mich! – Beifall bei der LINKEN und den PIRATEN]
Frau Kittler! Ich muss anmerken, dass ich nicht ganz erkennen konnte, inwiefern sich Ihre Kurzintervention auf Ihren Vorredner bezogen hat, was sie eigentlich hätte müssen. – Herr Delius! Möchten Sie antworten?
Ja, es ist spät. Natürlich möchte ich antworten. – Ich interpretiere die Kurzintervention als eine zustimmende, Frau Kittler. Ich danke Ihnen sehr dafür.
Ich kann Ihnen im Gegenzug auch zustimmen. Wenn auch Ihr Gesetzesentwurf noch kleine Fehler enthält, packen Sie es jetzt an – an den Senat –, packen Sie es jetzt an – an die Koalition: Ich freue mich auf die Haushaltsberatungen, wo wir dann die notwendigen Stellen beschließen werden. – Danke schön!
Ich habe hier nicht erzählt, wir haben Zeit und wir können noch zwei, drei oder wie viele Jahre warten. Bitte bleiben Sie bei der Wahrheit. Wir haben bereits im Jahr 2004 als Fraktion der Grünen eine Gesetzesänderung
eingebracht, die genau die Integration der Kinder mit Behinderung gesetzlich verankern sollte, nämlich auch ohne Deckelung. Das war keine Sollausführung, sondern eine Pflicht.
Herr Kollege Mutlu! Auch Sie müssen sich bitte direkt auf den Kollegen Delius beziehen. Sie sind lange genug dabei.
Lieber Kollege Delius! Auch Sie haben mich hier falsch zitiert, indem Sie gesagt haben: Herr Mutlu, wir haben keine zwei Jahre. – Richtig! Wir haben keine zwei Jahre. Lassen Sie uns loslegen, und dieser Gesetzesantrag von der Fraktion der Linken ist ein guter Anfang.
Lassen Sie uns, wenn wir das im Fachausschuss diskutieren, den Haushalt beraten, endlich etwas anpacken und nicht immer wieder um den heißen Brei reden! Dann wird es etwas, sonst wird es nichts.
[Beifall bei den GRÜNEN und den PIRATEN – Wolfgang Brauer (LINKE): Jetzt hat er die Kurve gekriegt!]
Verzeihung! Ich hatte kein Antwortbedürfnis von Ihnen wahrgenommen. – Bitte, Sie haben die Gelegenheit, wenn ich das übersehen habe, Herr Delius.
Es wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie empfohlen. – Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
Hierzu Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/0113-1. Ich eröffne die erste Lesung. Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Die Beratung ist von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt worden, sodass diese auch in der Redefolge beginnt. Daher hat der Abgeordnete Herr Dr. Behrendt das Wort. – Bitte sehr!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die eine oder andere Debatte in diesem Haus heute erinnert mich sehr an den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Herrn Fromm: Die Partei Die Linke wird zu wichtig genommen.
Deswegen möchte ich mich wieder der Regierung und den Senatoren zuwenden und vor allen Dingen der Frage: Was passiert, wenn der nächste Senator geht?
Die Koalition nahm die breite öffentliche Debatte über die üppigen Übergangsgelder des Senators außer Dienst, Herrn Braun, zum Anlass, über neue Regelungen nachzudenken. Wir begrüßen es außerordentlich, dass der Vorschlag der Grünen, die Änderung des Senatorengesetzes, auf offene Ohren gestoßen ist und dass Sie jetzt hier einen Vorschlag vorlegen. Sie wissen uns bei diesen Bemühungen an Ihrer Seite. Sie sind auch sehr folgerichtig, denn wenn wir als Parlament der Auffassung sind, dass ein von uns beschlossenes Gesetz nicht so angewandt wird, wie wir uns das vorgestellt haben, dann liegt eine Gesetzesänderung nahe.
Im Detail liegen wir noch etwas auseinander. Wir hätten gerne eine Mindestdienstzeit von sechs Monaten, die ein Senator, eine Senatorin zunächst einmal arbeiten soll, bevor er überhaupt ein Übergangsgeld bekommt. Sie wollen hingegen weiterhin ab dem ersten Tag Übergangsgeld gewähren, und Sie wollen vor allem – der Punkt ist uns auch wichtig – die recht üppige und im Allgemeinen im Berufsleben kaum so vorkommende Regelung, dass das Übergangsgeld für bis zu zwei Jahre gewährt werden kann, unangetastet lassen. Wir sind hier der Meinung, da ist eine Reduzierung auf maximal ein Jahr angezeigt. Es ist einem Senator, einer Senatorin durchaus möglich und zumutbar, so sollte es jedenfalls sein, innerhalb eines Jahres eine neue bezahlte Tätigkeit zu finden. Das erwarten wir schließlich von anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch, denn auch die maximale Bezugszeit des Arbeitslosengeldes beträgt im Normalfall ein Jahr.
Was aber besonders unbefriedigend an Ihrem Entwurf ist, ist, dass die hier vor 14 Tagen geführte Diskussion, ü
berhaupt einen Unterschied zu machen zwischen einem Rücktritt und einer Bitte auf Entlassung, überhaupt keinen Widerhall in Ihrem Gesetzesentwurf findet. Es ist weiterhin möglich, hier im Rücktrittsfalle den Regierenden Bürgermeister um Entlassung zu bitten und sein Übergangsgeld zu erhalten. Es wird in Zukunft vermutlich – diese Prognose wage ich – kein Senator mehr zurücktreten, mit der Folge, dass er das Übergangsgeld verliert, sondern es wird in jedem Fall die Bitte auf Entlassung geäußert werden. Deswegen stellt sich die Frage: Wo soll eigentlich hier noch der Unterschied sein?
Ich habe beim letzten Mal auf die alte Rechtslage hingewiesen. Da gab es überhaupt keine Entlassung. Da gab es nur den Rücktritt, und da hat der damalige Gesetzgeber entschieden, im Rücktrittsfall soll es überhaupt kein Übergangsgeld geben. Wir finden diese Regelung richtig und wollen daran festhalten und machen deswegen hier einen Vorschlag, wie man die aufgetretene Irritation über dieses fingierte Vorgehen, wie das Herr Braun gemacht hat und Herr Wowereit mitgespielt hat, unterbinden und ob man weiterhin sein Übergangsgeld erhalten kann. Wir meinen Nein! Das ist weder sach- noch zeitangemessen.
Ich möchte ausdrücklich erwähnen, dass ich der populistischen Diskussion, dass jetzt Senatoren oder Politiker generell überhaupt kein Geld verdienen sollen und sich ohnehin nur die Taschen voll machen, keinen Vorschub leisten möchte. Ich bin auch der Meinung – das betone ich ausdrücklich –, dass verantwortliche politische Arbeit ihren Preis hat und entsprechend bezahlt werden soll. Aber der Weg, der hier aufgezeigt wird, die Regelung des Übergangsgeldes moderat einzuschränken, ist der richtige.
Auf einen Gesichtspunkt möchte ich noch hinweisen, die angeblich generell zu geringe Bezahlung der Senatoren im Land Berlin. Herr Henkel, Sie haben das losgestoßen, als Sie sich auf der Suche nach einem Justizsenator, einer Justizsenatorin befunden haben, und haben gesagt: Wegen der angeblich so geringen Bezahlung von 11 000 Euro im Monat sei es so schwierig, jemanden zu finden.
Ich kann Sie nur dringend darum bitten: Gucken Sie sich die soziale Realität in diesem Land an. Ich glaube, solche Diskussionen gehen völlig an der Lebensrealität der Masse der Berlinerinnen und Berliner vorbei.
Ich weiß nicht, mit wem Sie in Ihrer Freizeit verkehren. Es sind offensichtlich nur die Superreichen. Ich glaube, hier wäre ein bisschen mehr Sensibilität angezeigt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Behrendt! Wir können uns darauf einigen, dass wir gemeinsam, parallel, an diesem Thema gearbeitet haben. Sie haben einen Tag vorher etwas verkündet. Wir kamen damit einen Tag später. Wir haben aber von Anfang an daran gearbeitet. Es war nicht Ihre, sondern unsere gemeinsame Initiative. Wir waren uns einig, dass hier etwas geschehen muss.
Nach der berechtigten Kritik an dem Übergangsgeld für eine sehr kurze Senatorenamtszeit hatten wir versprochen zu handeln. Heute liefern wir.