Dieser Tagesordnungspunkt soll heute vertagt werden. Gibt es hierzu Widerspruch? – Nein! Dann verfahren wir so.
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 3. Juni 2015 Drucksache 17/2305
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der Piratenfraktion Drucksache 17/2202-1
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Einzelberatung der vier Artikel miteinander zu verbinden. Gibt es hierzu Widerspruch? – Auch das höre ich nicht. Ich rufe also auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel I bis IV der Drucksache 17/2202. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.
Zuerst lasse ich über den Änderungsantrag abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Oppositionsfraktionen Drucksache 17/2202-1 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der Grünen, Linken und Piraten. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und der CDU. Enthaltungen? – Ich sehe keine Enthaltung. Der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Zur Vorlage Drucksache 17/2202 empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr mehrheitlich – gegen Grüne, Linke und Piraten – die Annahme. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und der CDU. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der Grünen, Linken und Piraten. Enthaltungen? – Ich sehe keine Enthaltungen. Dann ist dieses Änderungsgesetz so beschlossen.
Mir ist eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten angekündigt. Ich weiß allerdings nicht, ob schriftlich oder mündlich. – Schriftlich, danke!
Ich habe zu dem vorgenannten Gesetz mit Nein gestimmt. Das war notwendig, weil Senat und Koalition die Chance
vertan haben, das Planungsgeschehen in Berlin zu modernisieren und geordnete Verfahren zu etablieren. Das Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch regelt den Ablauf von Planungsprozessen und das Verhältnis zwischen Bezirken und dem Senat in Fragen des Planungsrechts – auf den ersten Blick eine trockene Materie. Doch gerade das ist ein Trugschluss. Geordnete Planungs-, Beteiligungs- und Entscheidungsprozesse sind ein hohes Gut und echtes Ziel für Berlins Entwicklung. Senat und Koalition setzen in dem Änderungsgesetz auf eine Politik der Zentralisierung und vermeintlichen Beschleunigung einzelner Vorhaben, aber nicht auf nachvollziehbare Verfahren, die die Akzeptanz von Planungen erhöhen. Wir haben als Opposition mehrere Vorschläge für ein besseres Planungsgeschehen eingebracht, die allesamt durch die Koalition abgelehnt wurden. Die wichtigsten vier Punkte seien hier noch mal genannt.
Erstens: Der Flächennutzungsplan als Basis der Gesamtberliner Planung ist über 20 Jahre alt. Nicht zuletzt die Debatten um einzelne Wohnungsbauprojekte in den Bezirken machen deutlich, dass nach so langer Zeit eine neue Verständigung über Wohnungsbaupotenziale, Gewerbeflächen und Grünzonen dringend notwendig ist. Wir schlagen vor, den FNP alle 15 Jahre neu zu beschließen. Das bietet die Chance, über die ganze Stadt zu debattieren, statt sich in kleinteiligen Diskussionen über Einzelflächen zu verzetteln.
Zweitens: Der Senat kann Planungen an sich ziehen und selber machen. Diese Möglichkeit wird von niemandem bestritten. Komplexität von Vorhaben oder die Bedeutung einzelner Flächen für ganz Berlin können dafür der Grund sein. Für solches Vorgehen gibt es bisher zwei Paragrafen im AGBauGB: § 7 mit sachlichen Kriterien – den wollen wir beibehalten – und § 9 ohne sachliche Kriterien, das ist der „Willkürparagraf“. Den wollen wir streichen, denn jeder Eingriff erfordert eine ordentliche Begründung.
Drittens: Der Umgang mit bezirklichen Bürgerbegehren muss geklärt werden. Der Senat kann nicht mitten in die Vorbereitung dieser Art von Bürgerbeteiligung hineinschlagen und sie abrupt beenden. Wir wollen, dass der Senat sich am Anfang, also bei der Aufstellung von Bebauungsplänen entscheidet, ob dringende Gesamtinteressen Berlins berührt sind. Im Verlauf eines Bürgerbegehrens ruht dieses Eingriffsrecht.
Viertens: Der vierte Punkt betrifft uns als Abgeordnetenhaus selbst. Bisher werden Bebauungspläne hier erst zur Beschlussfassung vorgelegt, oft nach jahrelangen Verfahren. Zu allen vorherigen Schritten erhalten wir keinerlei Vorlagen. An diesem Punkt ist das Abgeordnetenhaus sogar wesentlich schlechter gestellt als die Bezirksverordnetenversammlungen. Wenn die Vorgänge, die hier bei uns im Abgeordnetenhaus landen, aber wirklich die schwierigen und für ganz Berlin wichtigen sind, dann
müssen wir uns damit auch intensiv beschäftigen. Ich möchte diese Verantwortung wahrnehmen, die Koalition bedauerlicherweise nicht.
Sie haben als SPD und CDU heute eine Chance vertan. Eine Stadt, die sich so positiv entwickeln könnte, wie es für Berlin im Augenblick aussieht, braucht adäquate Planungsprozesse. Sie haben 2014 behauptet, aus Tempelhof gelernt zu haben. Falls das überhaupt stimmte, haben Sie bereits alles wieder vergessen.
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit vom 8. Juni 2015 Drucksache 17/2314
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden. Gibt es hierzu Widerspruch? – Gibt es nicht. Ich rufe also auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel I und II der Drucksache 17/2180. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.
Zur Vorlage empfiehlt der Ausschuss für Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit einstimmig – mit allen Fraktionen – die Annahme. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, CDU, Grünen, Linken und Piraten. Gegenstimmen? – Ich sehe keine Gegenstimmen. Enthaltungen? – Ich sehe eine Enthaltung aus dem Kreis der Piratenfraktion. Dann ist dieses Gesetz so beschlossen.
Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der Piratenfraktion Drucksache 17/2297
Ich eröffne die erste Lesung. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz und Geschäftsordnung
Wir könne diese Wahlen jeweils in einfacher Abstimmung gemäß § 74 Abs. 1 Satz 1 unserer Geschäftsordnung durchführen.
Als stellvertretendes Mitglied gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 des Berliner Richtergesetzes in Nachfolge für Herrn Sönke Hilbrans schlägt die Fraktion Die Linke Herrn Ulrich von Klinggräff vor. Wer Herrn von Klinggräff wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Soweit ich sehe, sind es alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Ich sehe keine Gegenstimmen. Enthaltungen? – Eine Enthaltung aus dem Kreis der Piraten!
Als stellvertretendes Mitglied gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 des Berliner Richtergesetzes in Nachfolge für Frau Abgeordnete Canan Bayram schlägt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herrn Stefan Senkel vor. Wer Herrn Senkel wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind auch in diesem Fall, soweit ich sehe, alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Ich sehe keine Gegenstimmen. Enthaltungen? – Auch in diesem Fall mit einer Enthaltung aus dem Kreis der Piraten!
Als stellvertretendes Mitglied gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 des Berliner Richtergesetzes in Nachfolge für Frau Richterin Marianne Krause wird gemäß Vorschlagsliste der Richterschaft Herr Richter am Amtsgericht Kai-Uwe Herbst nominiert. Wer Herrn Herbst wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind, soweit ich sehe, alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Ich höre keine Gegenstimmen. Enthaltungen? – Eine Enthaltung aus dem Kreis der Piraten. Dann sind alle drei so Vorgeschlagenen gewählt. Ich gratuliere allen Gewählten. – Vielen Dank!
Wahl von fünf Mitgliedern des Aufsichtsrats der Liegenschaftsfonds Berlin Verwaltungsgesellschaft mbH