C.5. Welche Ausschreibungen, auch Teilausschreibungen, erfolgten durch wen zu welchem Zeitpunkt? Welche Änderungen, Ergänzungen und Überarbeitungen erfolgten zu welchem Zeitpunkt? Welche Veränderungen ergaben sich zwischen der jeweiligen Ausschreibungssumme und den Endkosten der vereinbarten Leistung?
C.6. Welche Schadenersatz- oder Entschädigungsleistungen mussten warum an wen durch den Auftraggeber geleistet werden?
D.1. Wer traf wann die Entscheidung, für das Sanierungsverfahren keine geprüfte BPU zur Grundlage zu machen, sondern mit nicht abgeschlossenen Planungen vor Baubeginn (SenStadtUm/ 3. Dezember 2014) in das Bauverfahren zu gehen? Auf welcher Grundlage erfolgten zum Zeitpunkt der ersten Ausschreibungen die Kostenschätzungen für die Gesamtmaßnahme?
D.2. Welche Planungsunterlagen wurden stattdessen zur Grundlage von Bau-, Finanzierungs- und Vergabeentscheidungen gemacht?
D.3. Wie und mit welchem Ergebnis wurden die Stiftung Oper in Berlin (eingeschlossen der Freundeskreis der Staatsoper) und der Bund in den Planungsprozess einbezogen?
D.4. Wer zeichnete für die Finanzplanung des Vorhabens verantwortlich, wie erfolgte der Abstimmungsprozess mit dem Bund hinsichtlich der von ihm gegebenen Finanzierungszusagen?
D.5. Wie erfolgte der Abstimmungsprozess mit dem Freundeskreis der Staatsoper hinsichtlich der von diesem gegebenen Finanzierungszusagen?
D.6. Wann wurden die jeweiligen Teil-BPUs festgesetzt, wann wurden die jeweils zu den BPUs gehörigen Aufträge ausgelöst, und welche Abweichungen von den BPUs gab es im Bauverlauf mit welchen finanziellen Auswirkungen?
E.2. Welche Abstimmungsmechanismen wurden zwischen den Baubeteiligten, der auftraggebenden Verwaltung und den künftigen Nutzern installiert?
E.5. Welche Veränderungen wurden im vor dem Ausschreiben der Planerleistungen bestätigten Bedarfsprogramm nach Baubeginn durch wen veranlasst und mit welchen Folgen für den Kosten- und Zeitplan vorgenommen?
E.6. Ab welchem Zeitpunkt war den Planungs- und Baubeteiligten klar, dass weder der für Oktober 2013 avisierte Eröffnungstermin des Hauses noch der ursprünglich festgelegte Kostenrahmen in Höhe von 239 Millionen Euro zu halten sind? Wer trägt die Verantwortung für den Weiterbau ohne die dann erforderlich gewesene Veränderung einer geprüften BPU?