Protocol of the Session on March 26, 2015

Abg. Frank Zimmermann Abg. Erol Özkaraca

für die Fraktion der CDU:

Abg. Dr. Robbin Juhnke Abg. Andreas Gram

Abg. Peter Trapp Abg. Stephan Lenz

für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Abg. Canan Bayram Abg. Dirk Behrendt

Abg. Benedikt Lux Abg. Clara Herrmann

für die Fraktion Die Linke:

Abg. Hakan Taş Abg. Uwe Doering

für die Piratenfraktion:

Abg. Dr. Simon Weiß Abg. Christopher Lauer

Zu lfd. Nr. 16 A:

Die Privatsphäre von Bewerberinnen und Bewerbern für die Bezirksverordnetenversammlungen und das Abgeordnetenhaus schützen

Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 23. März 2015 Drucksache 17/2173

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der Piratenfraktion Drucksache 17/2116

Der Senat wird aufgefordert, zum Schutz der Privatsphäre von Bewerberinnen und Bewerbern für die Bezirksverordnetenversammlungen und das Abgeordnetenhaus die Landeswahlordnung so zu ändern, dass die Veröffentlichung der vollen Wohnanschrift in Zukunft entbehrlich ist.

Dazu wäre § 40 LWO wie folgt neu zu fassen:

„Der Landeswahlleiter oder die Landeswahlleiterin hat spätestens drei Wochen vor dem Wahltag die zugelassenen Wahlvorschläge unter fortlaufender Nummer in der vom Landeswahlausschuss festgelegten Reihenfolge mit der Angabe von Doktorgrad (Dr.), Familiennamen, Vornamen, Geburtsjahr und -ort, erlerntem und ausgeübtem Beruf sowie die Postleitzahl der Wohnanschrift und eine Erreichbarkeitsanschrift für jeden Bewerber und jede Bewerberin im Amtsblatt für Berlin bekanntzumachen.“

§ 49 Abs. 2 Satz 2 LWO sollte folgende Fassung erhalten:

„Bei Einzelbewerbungen mit gleichen Familiennamen und Vornamen sind die Postleitzahl der Wohnanschrift, das Geburtsdatum und die Berufsbezeichnung hinzuzufügen.“

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. Mai 2015 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 16 B:

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Ursachen, Konsequenzen und Verantwortung für die Kosten- und Terminüberschreitungen bei der Sanierung der Staatsoper Unter den Linden

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung vom 18. März 2015 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 25. März 2015 Drucksache 17/2179

zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der Piratenfraktion Drucksache 17/2098

Das Abgeordnetenhaus von Berlin richtet gemäß Artikel 48 der Verfassung von Berlin einen Untersuchungsausschuss ein, der die Ursachen und die politischen Verantwortlichkeiten für die Kosten- und Terminüberschreitungen bei der Sanierung der Berliner Staatsoper Unter den Linden aufklären soll.

Der Ausschuss besteht aus neun Mitgliedern (drei Mitglieder der SPD-Fraktion, zwei Mitglieder der CDUFraktion, zwei Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ein Mitglied der Fraktion Die Linke und ein Mitglied der Piratenfraktion) sowie deren Stellvertreter/innen. Fraktionen mit nur einem Mitglied können ein beratendes Mitglied entsenden.

Jede Fraktion erhält für die personelle Ausstattung eine pauschale Erstattung nach § 8 Abs. 6 des Fraktionsgesetzes. Diese beträgt für die Dauer der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses bis zu 2 158,00 Euro monatlich; § 10 Abs. 1 des Fraktionsgesetzes gilt entsprechend.

III.

Die Arbeitsdauer des Untersuchungsausschusses wird auf zwölf Monate ab Konstituierung des Ausschusses begrenzt.

Der Untersuchungsausschuss soll folgende Sachverhalte prüfen:

A. Voruntersuchungen

A.1. Welche Untersuchungen der Bestandsbauwerke und der potenziellen Bauflächen wurden von wem an wen zu welchem Zeitpunkt in Auftrag gegeben, und wann lagen die Ergebnisse jeweils vor?

A.2. Welche Konsequenzen für die Sanierungsplanungsentscheidungen wurden aus diesen Gutachten gezogen?

A.3. Wurden alternative Sanierungsmodelle geprüft? Mit welchem Ergebnis?

B. Entwicklung des Bedarfsprogramms

B.1. Welche Bedarfsanforderungen wurden durch wen zu welchem Zeitpunkt an den Sanierungsträger gestellt?

B.2. Wann wurde die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Bedarfsanforderungen durch wen mit welchem Ergebnis geprüft?

B.3. Wer hat wann das den Ausschreibungen zugrunde liegende Bedarfsprogramm formuliert?

B.4. Wann wurden durch wen dessen finanzielle Dimensionen geprüft?

B.5. Wurden die Bedarfsanforderungen auf ihre Risiken, Wirtschaftlichkeit und Machbarkeit hin überprüft? Wenn ja, durch wen und mit welchen Ergebnissen?

B.6. Wie erfolgten die politische Beschlussfassung über das Bedarfsprogramm und die auf dessen Grundlage vorzunehmenden Ausschreibungen?

B.7. Welche bedarfsprogrammrelevanten Nachforderungen und Änderungen der Anforderungen wurden nach Festsetzung des Bedarfsprogramms noch wann und von wem erhoben, und wie wurden diese in die Bauausführung integriert? Welche finanziellen Auswirkungen sind für die Umsetzung dieser nachträglichen Änderungen entstanden?

C. Ausschreibungen

C.1. Auf welcher Grundlage erfolgten die Ausschreibung und die Mittelfreigabe für die Generalplanerleistungen, an wen wurden diese vergeben, warum erfolgte wann mit welchen finanziellen und planerischen Konsequenzen die Trennung von einem Generalplaner?

C.2. Warum wurde die Ausschreibung der Sanierung des „Zuschauerhauses und insbesondere des Zuschauerraumes“ (Ausschreibungstext) separiert vom sonstigen Bauvorhaben „im Rahmen des beschleunigten Verhandlungsverfahrens für Generalplaner“ vorgenommen?

C.3. Welche Folgen hatte die Nicht-Vergabe der Leistungen an den Wettbewerbssieger für die Sanierung des Zuschauerraumes für das weitere Vergabeverfahren und die anschließende Sanierungsplanung?

C.4. Wer traf die in diesen Zusammenhängen erfolgten Entscheidungen?