Protocol of the Session on January 29, 2015

Fragestunde

gemäß § 51 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Zuerst erfolgen die Wortmeldungen in zwei Runden nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung an den Senat. Das Verfahren ist Ihnen bekannt. Die erste Frage steht der Fraktion der SPD zu. – Frau Dr. Czyborra, bitte schön, Sie haben das Wort!

Vielen Dank! – Ich frage den Senat: Welche investiven Mittel kann der Bezirk Steglitz-Zehlendorf für die Sanierung von Schulen einsetzen, und über welche nicht eingesetzten Reserven verfügt der Bezirk?

[Uwe Doering (LINKE): Das ist ja mal eine Frage! Hätte ich mal Heilmann gefragt!]

Das beantwortet der Finanzsenator. – Bitte schön!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Abgeordnete! Ich will versuchen, das Thema

[Sabine Bangert (GRÜNE): Er liest ja ab!]

Ja, es hat ja in den letzten zwei Tagen eine Debatte dazu gegeben. –

[Christopher Lauer (PIRATEN): Nein!]

einzuordnen, weil es dann vielleicht auch eine sachliche Antwort ermöglicht. Der Sanierungsstau in der Stadt ist hoch. Ein Thema – unter vielleicht einem Dutzend – des

(Dirk Behrendt)

Sanierungsstaus sind Schulen. Der Sanierungsstau im Bereich der Schulen wird von meiner Verwaltung im direkten Anlauf auf ungefähr 1 000 Millionen Euro, das heißt 1 Milliarde Euro, unter Einbeziehung weiterer Erfordernisse, die sich daraus ergeben, dass andere Raumgrößen oder Barrierefreiheit realisiert werden müssen, auf die Größenordnung von etwa 2 000 Millionen, das sind 2 Milliarden Euro, geschätzt.

Die dem gegenüberstehenden jährlichen Sanierungsprogramme sind 64 Millionen Euro im Schulsanierungsprogramm und 114 Millionen Euro im Hochbau. Davon gehen in den sich engagierenden Bezirken etwa 70 Prozent in die Schulsanierung. Das wären also 77 Millionen Euro. Und es gibt jetzt noch neue, vom Senat angekündigte Programme, z. B. die 12 Millionen Euro pro Jahr in den nächsten Jahren für die Sanierung von SchulWCs. Dann gibt es die Neubauprogramme, die indirekt die Sanierung ergänzen, von 64 Millionen Euro pro Jahr im Investitionsprogramm Schule und neu auch für modulare Ergänzungsbauten.

Wenn man alles zusammenzählt, lässt sich der Sanierungsstau in etwa zehn Jahren abarbeiten. Das erfordert eine Prioritätensetzung der Bezirke, die vorhandenen Mittel zügig einzusetzen und bei den dringlichsten Fällen anzusetzen.

[Zuruf von Heidi Kosche (GRÜNE)]

Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf hat jetzt im Jahr 2014 viele Mittel abgerufen, nachdem es in den Vorjahren sehr viel niedrigere Abrufe gab. Im Jahr 2014 sind 11,4 Millionen Euro für die Sanierung und Bauunterhaltung abgerufen worden. Die Projekte werden dort im Wesentlichen mit Amtshilfe von SenStadtUm realisiert und bilden damit die Prioritäten des Bezirks ab. Die Rücklagen aus der pauschalen Zuweisung für Investitionen sind im Bestand 9,1 Millionen Euro – aktuell nach unseren Zahlen in der Finanzverwaltung. Davon werden, wie ich vorhin schon versucht habe darzustellen, bis zu 75 Prozent für Schulen aufgewendet. Die weiteren Möglichkeiten, die der Bezirk hat, ergeben sich aus den Rücklagen aus der Erlösbeteiligung von Grundstücksverkäufen. Das sind 5,2 Millionen Euro. Das kann bis 100 Prozent für Schulen eingesetzt werden.

Wenn man jetzt einmal insgesamt von 70 Prozent ausgeht, stehlen – – stehen von diesen 14,3 Millionen Euro

[Christopher Lauer (PIRATEN): „Stehlen“, schöner Versprecher als Finanzsenator!]

dem Bezirk 10 Millionen Euro für Schulsanierungen zusätzlich zur Verfügung, die sich in Rücklagen befinden. Es könnten also sofort, heute, für 10 Millionen Euro weitere Sanierungsprojekte in diesem Bezirk umgesetzt werden. Es gibt auch keinen Grund, nicht jetzt zu investieren, weil der gültige Haushalt für 2015 weitere Sanierungsmittel vorsieht und auch die Finanzplanung, die vom Senat veröffentlicht worden ist, für diesen Bezirk,

wenn man das über die nächsten drei Jahre – also jetzt dieses Jahr und die nächsten zwei Jahre – mittelt, 8 Millionen Euro pro Jahr für diesen Zweck vorsieht. Die neuen Programme, zu denen ich etwas gesagt habe, führen dazu, dass jedes Jahr auch in Zukunft 10 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Das heißt, aus der Zukunft lässt sich nicht ableiten, dass man in der Gegenwart Rücklagen bilden muss. Der Bezirk hat nach den mir vorliegenden Zahlen noch 19 unbesetzte Vollzeitäquivalente. Er kann einen Schwerpunkt bei der Umsetzung setzen. Der Senat ermöglicht es.

[Zuruf von Sabine Bangert (GRÜNE)]

Gegenwärtig greift der Bezirk in höherem Umfang als alle anderen Bezirke auf die Amtshilfe von SenStadtUm zurück,

[Heidi Kosche (GRÜNE): Die ganz spontane Frage!]

um diesen Schwerpunkt, der offensichtlich bei ihm bisher nicht gesetzt worden ist, zumindest teilweise gerecht zu werden.

Vielen Dank! – Frau Czyborra! Für eine Nachfrage haben Sie das Wort. – Bitte schön!

Vielen Dank! – Gibt es im Senat Überlegungen, z. B. aus dem Justizbereich, Mittel für die Schulsanierung umzuschichten?

[Carsten Schatz (LINKE): Überlegungen schon, aber! – Zurufe von den PIRATEN]

Bitte schön, Herr Senator!

Mich haben bisher keine Ankündigungen von dem entsprechenden Kollegen erreicht.

[Lars Oberg (SPD): Schwerpunktsetzung! – Uwe Doering (LINKE): Oh!]

Dann hat jetzt der Kollege Zillich für die zweite Nachfrage das Wort. – Bitte schön!

Da sind ja spontan neue Freundschaften im Senat entstanden! – Aber ich habe die Frage, Herr Kollege Finanzsenator, inwieweit denn bei der Konstruktion des geltenden SIWA-Gesetzes die Möglichkeit besteht, nach Ihrer

(Senator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen)

Rechtsauffassung aus diesen SIWA-Mitteln Mittel für die Schulsanierung aufzuwenden.

Herr Senator!

Ich werde mit meiner Verwaltung in den nächsten Tagen einen Vorschlag für die erstmalige Anwendung von SIWA im Rahmen eines Nachtragshaushalts vorlegen, wie das meine Verwaltung gestern im Hauptausschuss angekündigt hat. Wir planen, das Anfang März zu tun. Es handelt sich um den ersten Durchgang bei SIWA, insofern müssen alle Beteiligte mit diesem Thema erst einmal Erfahrungen sammeln. Das SIWA-Gesetz selbst legt keinen Schwerpunkt darauf. Es ist aber so, dass in dem Gesetzestext selbst auch eine bestimmte Öffnungsklausel drin ist.

[Stefanie Remlinger (GRÜNE): Also auf gut Deutsch, es geht nicht!]

Insofern werden wir uns bemühen, einen Vorschlag vorzulegen, der auch in einem bestimmten Umfang bezirkliche Investitionen zulässt. Wenn das die Gnade des Parlaments findet, wäre das möglich. Aber man muss sehen, das stellt dann eine bestimmte Auslegung des SIWAGesetzes dar, auf die man sich im Beratungsprozess sicher verständigen könnte. – Danke!

[Steffen Zillich (LINKE): Scheint mir schwer zu sein in der Umsetzung! – Stefanie Remlinger (GRÜNE): Wäre besser gewesen, man hätte Investitionen in dem Gesetz drin gelassen!]

Vielen Dank!

Dann hat jetzt für die CDU-Fraktion Frau Kollegin Seibeld das Wort. – Bitte schön!

Vielen Dank! – Wie begründet der Senat, dass es religiöse Feiertage gibt, für die Schülerinnen und Schüler in Berlin ganztägig vom Unterricht beurlaubt werden, und andere, für die lediglich bis zu zwei Stunden Beurlaubung vom Unterricht gewährt wird?

Frau Senatorin Scheeres, bitte schön!

Sehr geehrte Frau Seibeld! Meine Damen und Herren! Es ist bei den katholischen und evangelischen Schülern möglich, dass sie auch komplette Tage freigestellt werden, hier beispielsweise an dem Reformationstag, dem Buß- und Bettag, an Fronleichnam. Es ist überhaupt kein Problem. Das ist nach der Ausführungsvorschrift Schulbesuchspflicht möglich. Des Weiteren besteht auch noch die Möglichkeit für katholische Schülerinnen und Schüler, an Gottesdiensten teilzunehmen. Sie werden befreit, um am Gottesdienst teilnehmen zu können.

Frau Seibeld! Sie haben eine Nachfrage? – Bitte schön, Frau Kollegin!

Heißt das, Frau Senatorin, dass ich Sie richtig verstanden habe, dass es für sämtliche religiösen Feiertage eine ganztägige Befreiung vom Unterricht und nicht nur zwei oder drei Stunden geben kann?

Bitte schön, Frau Senatorin!

Genau, da haben Sie mich richtig verstanden.

Weitere Fragen haben wir nicht.

Dann sind jetzt die Grünen an der Reihe. – Frau Remlinger, bitte schön!