Protocol of the Session on November 27, 2014

Der erste Bericht unter Einbeziehung des erstens Quartals 2015 ist dem Abgeordnetenhaus bis zum 30. Juni 2015 vorzulegen. Die weiteren Berichte sind jährlich für die Berichtszeiträume 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres bis zum 31. März des Folgejahres dem Abgeordnetenhaus vorzulegen.

Geheimhaltungsbedürftige Teile des Berichts sind im Datenraum des Abgeordnetenhauses zur Verfügung zu stellen.

2. Das Abgeordnetenhaus wird im Frühjahr 2016 eine Evaluierung der Berichtspflicht vornehmen.

3. Der Senat von Berlin wird aufgefordert, in einem Pilotprojekt die Benachrichtigung über ein SMSInformationssystem umzusetzen, bei der Bürger durch eine SMS an eine behördliche Stelle den Wunsch dokumentieren können, per SMS über eine Erhebung ihrer Daten im Rahmen einer Funkzellenabfrage informiert zu werden. Das Pilotprojekt ist im Rahmen des beschlossenen Haushaltsplanes umzusetzen. Dem Abgeordnetenhaus ist hierzu bis zum 30. Juni 2015 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 16 B:

Nr. 7/2014 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 26. November 2014 Drucksache 17/1983

Das Abgeordnetenhaus stimmt der Gründung einer landeseigenen Musicboard Berlin GmbH zur ideellen und finanziellen Förderung der Popmusikszene in Berlin nach Maßgabe der den Mitgliedern des Unterausschusses „Vermögensverwaltung“ des Hauptausschusses – zur Beschlussfassung – vorgelegten Vorlage mit den folgenden vom Senat vorgeschlagenen Änderungen im Entwurf des Gesellschaftsvertrags der Musicboard Berlin GmbH zu:

1. Dem § 2 Absatz 1 wird folgender Satz 6 angefügt:

„Für Musikwirtschaftsförderung erhält die Berlin Music Commission (BMC) Zuschüsse in Höhe der laut Haushaltsbeschluss zur Verfügung gestellten Mittel. Die Musicboard Berlin GmbH prüft als Treuhänder die Einhaltung des Geschäftsbesorgungsvertrages sowie die haushaltsrechtliche Verwendung der Mittel, entscheidet aber nicht über die inhaltliche Ausgestaltung der damit finanzierten BMC-Aktivitäten.“

2. In § 2 entfallen die Absätze 2 und 3. Der bisherige § 2 Absatz 4 wird zu § 2 Absatz 2.

3. In § 3 entfällt der Absatz 5.

4. § 13 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„(1) Zur Beratung über Förderprogramme und sonstige Gegenstände des Unternehmens kann ein Beirat eingerichtet werden. Der Beirat wird für die Dauer von jeweils zwei Jahren von der Gesellschafterversammlung berufen. Er besteht aus 13 Personen, von denen für jeweils drei Beiratsmitglieder die Clubcommission und die Berlin Music Commission das Benennungsrecht haben. Vor der Berufung unterrichtet die Musicboard Berlin GmbH das Abgeordnetenhaus von Berlin.“

Die Gesellschaft wird mit einem Stammkapital von 25 000 Euro ausgestattet und hat ihren Sitz in Berlin.

Zu lfd. Nr. 16 C:

Personalpolitik V: Personalpolitische Entwicklungen bei Dauerkranken

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 10. November 2014 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 26. November 2014 Drucksache 17/1985

zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU Drucksache 17/1653

Der Senat wird aufgefordert, im öffentlichen Dienst des Landes Berlin das Gesundheitsmanagement auszubauen. Dies betrifft vor allem die präventiven Maßnahmen, die dem Erhalt und der Förderung der Gesundheit der Beschäftigten dienen sowie zur Steigerung und Bewahrung der Arbeitszufriedenheit, Motivation und Leistungsbereitschaft der Beschäftigten beitragen. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist entsprechend der gesetzlichen Grundlage konsequent anzuwenden und muss insbesondere bei den langzeiterkrankten Beschäftigten eine Prüfung alternativer Verwendungsmöglichkeiten beinhalten. Darüber hinaus soll bei langfristig dauererkrankten Beschäftigten zeitnah durch einen Amtsarzt oder einen Arzt eines geeigneten Kooperationspartners eine Erstuntersuchung durchgeführt werden, die Handlungsgrundlage für die weiteren Schritte des Dienstherrn bzw. des Arbeitgebers ist.