Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses
zum Antrag der Fraktion Die Linke, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Piratenfraktion Drucksache 17/1850
Der Senat wird aufgefordert, seine konkreten Aktivitäten für eine menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden dahingehend fortzuentwickeln, dass in den Segmenten der Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften gemäß der zahlenmäßigen Nachfrage jeweils ausreichend Plätze zur Unterbringung zur Verfügung gestellt werden können, die den Qualitätsanforderungen entsprechen. Eine Notunterbringung sollte nur dann in Anspruch genommen werden müssen, wenn es zu erheblichen, kurzfristigen Zugängen kommt, die die vorausschauende Planung übertreffen.
Um den derzeit kurzfristig massiv steigenden Zugangszahlen im Bereich der Asylbegehrenden gerecht werden zu können, werden die Aktivitäten des Senats zur Schaffung von standardisierten Wohnappartements nachhaltig unterstützt. Hierbei sind die Bezirke aktiv einzubinden.
Zugleich wird der Senat aufgefordert, sich auch weiterhin für die mittelfristige Ertüchtigung von leerstehenden
Ebenfalls wird der Senat ersucht, die zunehmend erfolgreiche Zusammenarbeit von LAGeSo und städtischen Wohnungsgesellschaften zur Überlassung von Wohnungen an Flüchtlinge und Asylbegehrende weiter zu intensivieren.
Ferner soll der Senat gemeinsam mit allen Verantwortlichen, speziell aber den Bezirken, die Kinderbetreuung und -beschulung sicherstellen und dafür die notwendige finanzielle Ausstattung absichern.
Der Senat wird gebeten, in Koordination von unterschiedlichen Angeboten aus der Bürgerschaft, von sozialen Trägern und durch die Bezirke die Teilnahme der länger in Berlin verbleibenden Flüchtlinge und Asylbegehrenden am gesellschaftlichen Leben zu fördern.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 13. Oktober 2014 Drucksache 17/1912
zum Antrag der Piratenfraktion, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/1636
Der Senat wird aufgefordert, sich im Rahmen der Innenministerkonferenz für die Überprüfung der Begriffe „geisteskrank“ und „Ansteckungsgefahr“ im Leitfaden „Hinweise zur Vergabe personengebundener Hinweise im INPOL“ einzusetzen und auf eine Diskriminierungsvorwürfe ausschließende Ersetzung der Begriffe hinzuwirken.
Wahl von vier Personen des öffentlichen Lebens zu Mitgliedern des Rundfunkrates des Rundfunks Berlin-Brandenburg
Das Abgeordnetenhaus hat gemäß § 14 Absatz 1 Nummer 24 des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und
Brandenburg vom 25. Juni 2002 in der Fassung des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg vom 30. August/11. September 2013 (Berlin GVBl. Nr. 34 vom 11.12.2013, S. 634) – RBB-Staatsvertrag – vier Personen des öffentlichen Lebens für das Abgeordnetenhaus von Berlin für die kommende Amtsperiode des Rundfunkrates des Rundfunk Berlin-Brandenburg zu Mitgliedern des Rundfunkrates gewählt.
Der Senat wird aufgefordert zu prüfen, wie der Pferdesport in Berlin und Umgebung unterstützt werden kann. Im Rahmen der möglichen Maßnahmen soll insbesondere geprüft werden, inwieweit eine hinreichende Präsenz im Rahmen von „Berlin.de“ bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport aufgebaut werden kann. Dabei sollen die Pferderennbahnen in Karlshorst, Mariendorf und Hoppegarten berücksichtigt werden. Außerdem sollte auch auf die Angebote beim Jugendsport und beim therapeutischen Reiten aufmerksam gemacht werden.
Einführung einer Erhebungsmatrix für Funkzellenabfragen – bessere statistische Erfassung von Daten für echte parlamentarische Kontrolle
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung vom 19. November 2014 Drucksache 17/1975
1. Der Senat von Berlin wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus über die Nutzung der nicht individualisierten Funkzellenabfragen zu berichten, soweit dadurch laufende Ermittlungen nicht gefährdet oder behindert werden, und dabei insbesondere darzustellen:
den jeweils abgefragten Zeitraum, – die jeweils zugrundeliegenden Straftatbestände bei der Beantragung,
die Rechtsgrundlagen, – die jeweilige Anzahl der durch die Funkzellenabfragen betroffenen Telekommunikationsanschlüsse,
Weiter ist die Gesamtzahl der übermittelten Verkehrsdatensätze darzustellen und auf welche Art der Dienste, z. B. SMS, Telefon, Internet, diese entfallen.
Der erste Bericht unter Einbeziehung des erstens Quartals 2015 ist dem Abgeordnetenhaus bis zum 30. Juni 2015 vorzulegen. Die weiteren Berichte sind jährlich für die Berichtszeiträume 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres bis zum 31. März des Folgejahres dem Abgeordnetenhaus vorzulegen.