Ich habe die Frage, wie sich der Staatssekretär erklären kann, dass es mehrere Leute gibt, die genau das, was der
Kollege Reinhardt mitgeteilt hat, auf der Demonstration beobachtet haben, dass es größtenteils nicht gekennzeichnete Polizeibeamte gibt.
Frau Bayram! Ich kann meine Antwort, die ich Ihnen bzw. dem Plenum vorhin gegeben habe, gern wiederholen. Die überwiegende Anzahl der Beamten vor Ort war nach den Berliner Vorschriften dementsprechend gekennzeichnet. Was noch fehlt, ist die Rückenkennzeichnung. Die konnte allerdings bisher bei der Berliner Polizei noch nicht in Anwendung gebracht werden, da es ein offenes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht wegen einer Klage des Personalrats gibt.
1. Warum können nicht alle in Berlin ausgebildeten Physiklehrer innerhalb eines Jahres in den Vorbereitungsdienst übernommen werden, obgleich ein großer Fachlehrermangel herrscht und viele dieser Hochschulabsolventen regelmäßig als Vertretungskräfte an den Berliner Schulen eingesetzt werden?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Senatorin für Schule, dass für Mangelfächer die zweiphasige Lehrerausbildung in Berlin ohne Verzögerungen stattfindet und wieder Fachlehrkräfte Berliner Kinder unterrichten, statt nicht vollwertig ausgebildete Pädagogen?
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schlede! Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt ist zulassungsbeschränkt. Das hat damit zu tun, dass
zum Bewerbungstermin mehr Bewerbungen als Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen. Im Bereich des Fachs Physik gestaltet sich das anders. Hier haben wir ausreichende Ausbildungsplätze. Die Auszubildenden haben zwei Fächer, in denen sie ausgebildet werden müssen. In einzelnen Fällen gibt es die Situation, dass eine Ablehnung stattfindet. Zum größten Teil ist es aber realisierbar.
Zum Einstellungstermin am 1. Februar lagen für das Amt des Lehrers mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern mit dem Fach Physik vier Bewerbungen vor. Diese haben alle ein Einstellungsangebot erhalten. Für des Amt des Studienrats lagen mit dem Fach Physik 29 Bewerbungen vor. Von diesen 29 Bewerberinnen und Bewerbern hatten 22 an einer Berliner Universität studiert. Von diesen 29 Bewerbungen konnten auch 24 Bewerbungen berücksichtigt werden. Nur fünf Bewerberinnen und Bewerber erhielten kein Einstellungsangebot, da eben das zweite Fach Geschichte oder Sozialkunde in diesen einzelnen Fällen nicht passend war. Von diesen fünf haben drei Bewerberinnen und Bewerber ihr Studium an einer Universität des Landes Berlin abgeschlossen.
Zu Ihrer zweiten Frage: Das Lehrerbildungsgesetz eröffnet in § 9a die Möglichkeit zur Deckung eines dringenden Lehrerkräftebedarfs Bewerberinnen und Bewerbern, die über eine erste Staatsprüfung oder eine gleichgesetzte Hochschulprüfung verfügen, anzustellen und den Vorbereitungsdienst in berufsbegleitender Form durchführen zu lassen. Diese gesetzliche Möglichkeit wird auch von uns genutzt. So befinden sich beispielsweise im Fach Physik und einem weiteren Fach zurzeit mit dem Ziel Amt des Studienrats zehn, mit dem Ziel Lehrer mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern zwei Lehrkräfte in berufsbegleitendem Vorbereitungsdienst. Ab dem 1. Februar 2012 werden zusätzlich mit dem Ziel Amt des Studienrats 20, Lehrkräfte mit dem Ziel Lehrer mit zwei wissenschaftlichen Fächern zwölf Lehrkräfte in den Vorbereitungsdienst aufgenommen.
Vielen Dank! – Der Kollege Schlede hat keine Nachfrage. Dann haben wir den Kollegen Mutlu mit einer Nachfrage. – Bitte schön!
Frau Senatorin! Ich habe auch eine Frage diesbezüglich. Wartezeiten auf einen Referendariatsplatz von 24 bis 36 Monaten sind in Berlin bedauerlicherweise kein Einzelfall. Deshalb möchte ich gerne wissen: Jenseits des Mangels an Physiklehrern – was gedenken Sie in Anbetracht des Lehrermangels zu tun, damit derartig lange Wartezeiten in Zukunft verringert werden und junge Lehrer nicht in andere Berufe oder andere Tätigkeiten verlorengehen, sondern in der Berliner Schule eingestellt werden?
Herr Abgeordneter Mutlu! Diese Wartezeiten sind mir noch nicht bekannt. Selbstverständlich muss man sich Gedanken machen, ob man da eine Optimierung vornehmen kann. Ich werde mir das ganz genau anschauen.
1. Werden in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft nicht vergütete Praktika angeboten bzw. zugelassen, und wenn ja, unter welchen Bedingungen?
2. Wie steht die Senatsverwaltung zur Anwendung der allgemein anerkannten Grundsätze für ein faires Praktikum im eigenen Haus und in den übrigen Senatsverwaltungen?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Schillhaneck! In der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft werden Praktikantinnen und Praktikanten grundsätzlich nur im Rahmen von Ausbildung eingestellt, also was Schul-, Fachhochschul- oder Hochschulausbildung angeht. Diese Praktika finden ohne Vergütung statt. Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat in der letzten Legislaturperiode einen Beschluss gefasst, was den fairen Umgang mit Praktikantinnen und Praktikanten angeht. Daran werde ich mich in Zukunft orientieren. Mein Haus hat sich auch in der Vergangenheit daran orientiert. Mir ist bekannt, dass es eine Praktikumsstelle gab, die für eine Berufseinsteigerin vorgesehen war. Hier hat man sich an die Regularien, die Sie eben angesprochen haben, gehalten. Dort gab es für drei Monate eine Vergütung von 410 Euro.
Vielen Dank! – Frau Senatorin! Wie stehen Sie dazu, dass es – zumindest in der Vergangenheit – bis zum Einstellungstermin 1. Dezember Ausschreibungen der Senatsverwaltung für nicht vergütete Praktika gab, bei denen nach Auskunft der entsprechenden Praktikumsstellen der Hochschulen zumindest die Anerkennung im Rahmen eines wissenschaftlichen Studiums arg zweifelhaft ist?
Ich habe eben schon gesagt, dass ich den Beschluss des Abgeordnetenhauses ernst nehme. Das werde ich auch mit meiner Verwaltung bzw. mit dem Personalchef besprechen. Ich bin für einen fairen Umgang mit Praktikanten, und das werde ich auch vor Ort umsetzen.
1. Ist dem Senat bekannt, ob das Bezirksamt Reinickendorf entsprechend dem Beschluss der BVV vom 16. November 2011 – DS 0018/XIX – auf Einführung einer Gemeinschaftsschule im Märkischen Viertel zum Schuljahr 2012/13 der Einführung zugestimmt hat?
2. Wie befördert der Senat eine Beschleunigung des Verfahrens, damit für die Hannah-Höch-Grundschule und die Greenwich-ISS Planungssicherheit vor dem 13. Dezember 2011, dem Tag der Oberschulmesse in Reinickendorf, besteht?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Kittler! Nach Informationen aus dem Bezirksamt Reinickendorf ist uns noch keine Entscheidungsvorlage bekannt. Wir haben als Senatsverwaltung ziemlich deutlich gemacht: Sobald diese vorliegt, genehmigen wir sie auch. Es gibt bestimmte Regularien, deswegen ist ein Beschleunigen von unserer Seite aus nicht möglich. Aber, wie Sie wissen, befürworten wir diese Genehmigung.
Schönen Dank, Frau Scheeres! Ich möchte Sie trotzdem fragen: Wie stellen Sie sich das vor? Wie soll sich die Schule an diesem Oberschultag vorstellen? Danach entscheiden die Eltern und Kinder, wo sie sich anmelden. Wenn sie sich mit dem Projekt Gemeinschaftsschule nicht vorstellen kann, wird es für die Schule schwer, genügend Anmeldungen zu haben.
Frau Abgeordnete Kittler! Das ist Thema des Bezirks. Dort müssen auch die Entscheidungen getroffen werden. Sobald diese Entscheidungen getroffen worden sind, kann die Senatsverwaltung damit arbeiten. Dann können wir diese Schule genehmigen. Das haben wir immer wieder positiv zum Ausdruck gebracht, und dazu stehen wir auch. Ich hoffe, dass der Bezirk seine Aufgaben dort erledigt.
Frau Senatorin! Da Rot-Schwarz diese Gemeinschaftsschulen fortführen möchte und der Beschluss der BVV tatsächlich vorliegt, aber aus formalen Gründen noch nicht bei Ihnen im Hause angekommen ist, möchte ich fragen, ob Sie ein Problem damit haben, wenn diese neue