Das wurde durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt. Das Nachtflugverbot von Mitternacht bis 5 Uhr morgens ist ein guter Kompromiss. Er sieht außerdem in den Zeiten davor und danach abnehmende bzw. aufwachsende Flugbewegungen vor. Wir wollen vom Planfeststellungbeschluss nicht abrücken. Wir wollen Planungssicherheit für das Flughafenprojekt und keine neue Unsicherheit.
Ich möchte auch daran erinnern: Derzeit gibt es an den beiden Flughäfen zwei Regelungen. In Tegel gibt es ein Nachtflugverbot, in Schönefeld ist ein 24-StundenBetrieb möglich.
Am Ende! – Und wir dürfen nicht vergessen, dass der neue Flughafen für eine Entlastung vieler Stadtgebiete sorgt, indem der Flughafen Tegel aufgegeben wird und der Standort Tempelhof bereits aufgegeben wurde und wir somit die Flugbewegungen auf einen Standort reduzieren,
nicht, weil dort niemand betroffen ist – um das auch noch mal ganz deutlich zu sagen –, sondern weil dort weniger Leute betroffen sind.
Gerade vor diesem Hintergrund bleibt es Aufgabe nachhaltiger Politik, wirtschaftliche Interessen und das Bedürfnis nach Mobilität und den notwendigen Schutz der betroffenen Menschen vor Lärm und Gesundheitsschäden in einen Ausgleich zu bringen. Am BER wird der beste,
Ursprünglich wurden 140 Millionen Euro für den Schallschutz eingeplant. Inzwischen gehen wir von fünfmal so hohen Kosten aus – rund 700 Millionen Euro.
Zudem arbeiten SPD und CDU im Bund an einer Reihe von Maßnahmen, die den Fluglärm insgesamt reduzieren sollen – beispielsweise reduzierende flugbetriebliche Verfahren, verschärfte Lärmschutzgrenzwerte für neue Flugzeuge und lärmabhängige Flughafenentgelte.
Wir stehen zum Nachtflugverbot, sind aber nicht für dessen Ausweitung. Wir wollen einen erfolgreichen Flughafen und nicht mehrere Millionen weniger Passagiere, weniger Erlöse im dreistelligen Millionenbereich, Tausende Arbeitsplätze weniger und insgesamt weniger Steuereinnahmen durch eine Ausweitung des Nachtflugverbots. Für die Koalition bleibt es dabei: Der künftige Flughafen muss wirtschaftlich leistungsfähig sein und gleichzeitig den Lärmschutz für die Bürgerinnen und Bürger gewährleisten.
Am Schluss möchte ich in diesem Zusammenhang auch noch mal Herrn Mehdorn und die Flughafengesellschaft erinnern: Wir wollen eine noch schnellere und unbürokratischere Bearbeitung der Anträge zu den Lärmschutzmaßnahmen. Hier erwarten wir noch mehr Engagement. – Schönen Dank!
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt das Wort der Herr Abgeordnete Moritz. – Bitte sehr!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bündnis 90/Die Grünen sind für den größtmöglichen Lärmschutz für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner an den Berliner Flughäfen, wie es in der Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses heißt.
Wenn es der Koalition mit dem größtmöglichen Lärmschutz ernst ist und das nicht nur eine rhetorische Floskel ist, müssten Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, dem Änderungsantrag der Opposition zustimmen
und damit dem Senat schon für die morgige Aufsichtsratssitzung den Verhandlungsauftrag geben, sich für ein konsequentes Nachtflugverbot einzusetzen. Das Nachtflugverbot ist der effektivste und preiswerteste Lärmschutz. Er schützt die sensibelste Tageszeit, nämlich die Zeit der Nachtruhe. Sie ist übrigens nach dem Berliner Landesimmissionsschutzgesetz definiert als die Zeit von 22 bis 6 Uhr. Und das Nachtflugverbot schützt auch diejenigen außerhalb der Schutzzonen.
Die Vertrauenspersonen der Volksinitiative Nachtflugverbot haben im Verkehrsausschuss und im Gesundheitsausschuss überzeugend dargelegt, warum das Nachtflugverbot aus Gesundheitsgründen unbedingt notwendig ist. Sie haben sich dabei auf verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen und Gutachten bezogen, die den Nachweis erbracht haben, dass besonders nächtlicher Fluglärm krank macht. Dadurch entstehen auch immense volkswirtschaftliche Schäden, die wir alle zahlen, ob wir fliegen oder nicht. Auch das Umweltbundesamt oder der 115. Deutsche Ärztetag fordern ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr. Kürzlich hat sich zudem der Sachverständigenrat für Umweltfragen im Auftrag des Bundesumweltministeriums in seinem Sondergutachten für ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr ausgesprochen.
Nur den rot-schwarzen Senat interessiert das alles wenig. Die wissenschaftlichen Gutachten werden bestenfalls zur Kenntnis genommen. Konsequenzen zieht er daraus aber nicht.
Ganz anders bei den Wünschen der Fluggesellschaften! Das ist auch in der Anhörung im Verkehrsausschuss deutlich geworden. Diese Wünsche sind für den Senat
Verpflichtung. Für ihn sind fünf Stunden Nachtruhe am BER genug. Er sagt – das haben wir gerade gehört –, dass die Regelung jetzt rechtssicher ist und dass sich die Betroffenen jetzt endlich damit abfinden sollen. Aber sie tun es nicht und das zu Recht.
Denn die Passagiermengen können durchaus außerhalb der Nachtzeit bewältigt werden – durch Flugverlagerungen, größere Maschinen oder andere Umläufe. Auch die planfestgestellten Flugbewegungszahlen für den BER könnten in der Zeit von 6 bis 22 Uhr bewältigt werden. Das haben die Vertrauensleute in der Anhörung dargestellt. Berlin wird durch das Nachtflugverbot nicht vom Rest der Welt abgeschnitten.
Hinsichtlich der angeblichen wirtschaftlichen Nachteile für den Flughafen wird immer wieder mit pauschalen Behauptungen gearbeitet. Im Verkehrsausschuss wurde auch eine Zahl genannt – ein dreistelliger Millionenverlust. Aber am Ende waren es nur noch 25 Millionen Euro, und im Bundestag war von 40 Millionen Euro Verlust die Rede. Konkrete und belegbare Zahlen gibt es überhaupt nicht. Es sind nur Behauptungen.
Durch das Volksbegehren in Brandenburg und den Verhandlungsauftrag des Brandenburger Landtags an die Brandenburger Landesregierung besteht jetzt die Chance, zu einem Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr zu kommen. Handlungsmöglichkeiten bestehen durch die Änderung des Landesentwicklungsprogramms, aufgrund des Vorbehalts nachträglicher Auflagen aus dem Planfeststellungsbeschluss. Beide Sachen können durch die Länder Berlin und Brandenburg gemacht werden. Dafür braucht man nicht den Bund. Und natürlich ein Antrag der Flughafengesellschaft! Das setzt natürlich voraus, dass der Senat entsprechend handelt. Das tut er aus eigener Verantwortung leider nicht. Deshalb müssen wir, das Berliner Abgeordnetenhaus, dem Senat hier und heute den Auftrag erteilen. Stimmen Sie deswegen für den Änderungsantrag für mehr Nachtruhe und Gesundheitsschutz! – Danke!
Vielen Dank, Herr Moritz! – Für die CDU-Fraktion hat jetzt das Wort der Herr Abgeordnete Friederici. – Bitte sehr!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man hier diese Volksredner der Grünen und
der Piraten und der Opposition insgesamt hört, muss man davon ausgehen, dass sie nie fliegen, nie Auto fahren und vor allem nie nachts fliegen.
Sie dürften nicht immer nur Wasser predigen und Wein trinken, sondern müssten bei ihrer Wahrheit bleiben und sich an ihre eigene Nase fassen.
Sie müssten – das sage ich der Öffentlichkeit, die hier nun nicht so zahlreich sitzt – auch einmal darlegen, dass sie nicht die besseren Menschen sind.