Protocol of the Session on March 20, 2014

Das Abgeordnetenhaus von Berlin ruft alle Berlinerinnen und Berliner dazu auf, dem Gesetzentwurf des Abgeordnetenhauses zuzustimmen.

Stimmen Sie für die Sicherung einer Freifläche von mindestens 230 ha als Grünfläche für alle!

Stimmen Sie für die Entwicklung dieses einzigartigen Freiraums als naturnaher Erholungsraum für alle!

Stimmen Sie für eine behutsame Entwicklung für Wohnen, Wirtschaft, Wohlfühlen (Erholung, Freizeit, Sport) lediglich an den äußeren Rändern dieser großen Freifläche.

Grundsatzfrage:

Die Gestaltung des Tempelhofer Feldes ist eine der großen Zukunftsaufgaben Berlins. Es gilt, dieses Areal im Interesse der ganzen Stadt zu entwickeln und die richtige Balance zu finden zwischen der Bewahrung seiner wertvollen Eigenschaften als Ort naturnaher Erholung und dem dringenden Bedarf der wachsenden Stadt an bezahlbarem Wohnraum und sozialer Infrastruktur.

Das Volksbegehren „100 Prozent Tempelhofer Feld“ geht den falschen Weg. Es will ausnahmslos jegliche bauliche Anlage auf dem gesamten Areal des ehemaligen Flughafens Tempelhof und seinen Rändern ausschließen, von

der Sanitäranlage bis zum Wohnungsbau (§§ 5 Absatz 3 Nr. 3 und Nr. 4, 7 Absatz 2). Ein solcher Entwicklungsstillstand wäre nach unserer Überzeugung schädlich für Berlin.

Der völlige Ausschluss jeder Randbebauung entlang des Tempelhofer Feldes ist die falsche Antwort auf die drängenden Fragen der wachsenden Stadt und kein Weg für unsere lebens- und liebenswerte Metropole.

Das Abgeordnetenhaus legt Wert darauf, dass die Planungen im Dialog und mit Beteiligung der Stadtgesellschaft erfolgen. Die konkrete Ausgestaltung der geplanten Quartiere an den Außenrändern des Feldes bleibt den gesetzlichen Planungsverfahren vorbehalten und wird mit dem Ziel eines breiten Konsenses mit der Stadtgesellschaft diskutiert.

Große Freifläche Tempelhofer Feld dauerhaft gesetzlich sichern

Wir wollen das Tempelhofer Feld zu einem Begegnungs- und Erholungsort für alle entwickeln. Der Erhalt der über 230 Hektar umfassenden zentralen Freifläche für die öffentliche Nutzung als Park- und Erholungsfläche ist uns wichtig. Dieses gewaltige Areal, größer als der Große Tiergarten, wird durch unseren Gesetzentwurf dauerhaft als Grünfläche gesichert und geschützt. Die einzigartige Weite des Tempelhofer Feldes und seine Grundstruktur bleiben also auch in Zukunft erhalten. Durch einzelne Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass die Freifläche allen Berlinerinnen und Berlinern barrierefrei offen steht.

Das Abgeordnetenhaus von Berlin schlägt die Einsetzung eines Beirates vor, der bei der Festlegung von Pflegemaßnahmen und der Erstellung von Nutzungsregelungen der geschützten Freifläche mitwirkt.

Das Volksbegehren „100 Prozent Tempelhofer Feld“ wird den berechtigten Ansprüchen der Berlinerinnen und Berliner an einen naturnahen Erholungsraum hingegen nicht gerecht. Ihm zufolge dürfte im Bereich der großen Freifläche nicht einmal mehr eine Parkbank gesetzt oder ein Baum gepflanzt werden. Auch eine neue Fahrradverbindung zwischen Tempelhof und Kreuzberg wäre nicht möglich. Keine Sträucher, Parkbänke, Wege oder Sonnenschirme, keine Toiletten, sanitären Möglichkeiten oder Sportflächen, nicht einmal Abgrabungen für barrierefreien Zugang für alle Menschen sollen nach dem Willen des Volksbegehrens zulässig sein – Brachland überall (§§ 5 Absatz 3, 7 Absatz 2).

Wohnen, Wirtschaft, Wohlfühlen: behutsame Entwicklung an den Rändern ermöglichen

Die Mieterstadt Berlin braucht dringend bezahlbaren Wohnraum, gerade auch in der Innenstadt. Berlin boomt

und braucht Wohnraum für alle – für die schon lange hier Lebenden und die Hinzukommenden, für unsere Studentinnen und Studenten, unsere Familien, Lebensälteren und Singles. Wir wollen Berlins Wohnungsneubau nicht nur in den Außenbezirken gestalten. Berlin soll überall lebenswert und auch in der Innenstadt bezahlbar bleiben. Wohnen für alle bedeutet auch: Wir wollen unsere „Berliner Mischung“ unterschiedlicher Wohnstile erhalten. An den äußeren Rändern des Tempelhofer Feldes werden wir Kitas, Schulen und Wohnungen, aber auch Sport-, Freizeit- und Gewerbeflächen schaffen.

Das Abgeordnetenhaus stellt folgenden Entwurf eines Gesetzes zum Erhalt der Freifläche des Tempelhofer Feldes zur gleichzeitigen Abstimmung bei dem Volksentscheid über den Erhalt des Tempelhofer Feldes:

Präambel

Das Tempelhofer Feld ist ein einzigartiger Freiraum. Die 230 ha große zentrale Freifläche wird dauerhaft für Erholung, Freizeit und Sport als Grünfläche gesetzlich geschützt. Lediglich an den äußeren Rändern der großen Freifläche ist eine behutsame Entwicklung für Wohnen, Wirtschaft sowie Erholung, Freizeit und Sport vorgesehen.

§ 1 Erhalt der Freifläche

(1) Die in der Anlage zu diesem Gesetz dargestellte Fläche des ehemaligen Flughafens Tempelhof mit einer Größe von mindestens 230 ha wird als öffentlich genutzte, erlebbare Freifläche dauerhaft erhalten und im Eigentum Berlins belassen.

(2) Spuren der geschichtlichen Entwicklung des Geländes werden weitgehend bewahrt und bleiben sichtbar. Durch Informationsangebote für die Besucherinnen und Besucher soll die historische Bedeutung des Ortes vermittelt werden.

(3) Der für Grünanlagen zuständigen Senatsverwaltung obliegen die Wahrnehmung der Aufgaben nach diesem Gesetz und die Verkehrssicherungspflicht. Das Abgeordnetenhaus bildet einen Beirat mit Mitgliedern von Interessengruppen, der bei der Festlegung von Pflegemaßnahmen und der Erstellung von Nutzungsregelungen mitwirkt.

§ 2 Nutzung der Freifläche

(1) Die Freifläche Tempelhof dient gleichermaßen den Erholungsbedürfnissen der Bevölkerung, dem Natur- und Artenschutz, der Stadtklimatisierung und dem Landschaftsbild.

(2) Die Freifläche Tempelhof wird barrierefreier Erholungsraum für alle Bevölkerungsgruppen. Sportliche Nutzungen, Gemeinschaftsgartenanlagen und andere Nutzungen bürgerschaftlichen Engagements werden ermöglicht. Die naturschutzfachliche Qualität der vorhandenen Potenziale wird durch Biotopentwicklung, Biotopvernetzung und Revierangebote für die Fauna erhalten.

(3) Die allgemeine Nutzbarkeit der Freifläche Tempelhof für alle Bevölkerungsschichten bildet die Grundlage für eine Parkordnung. Veranstaltungen, Gastronomie, kommerzielle und vereinsbezogene Sportangebote können zugelassen werden, soweit die Nutzungsmöglichkeiten im Übrigen nicht wesentlich eingeschränkt werden.

§ 3 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

Anlage