Protocol of the Session on March 20, 2014

Der Senat wird aufgefordert, zur Sicherung der bestehenden Kleingartenflächen eine Fortschreibung des Kleingartenentwicklungsplans vorzunehmen mit der Zielsetzung, die vorhandenen Kleingärten so weit wie möglich dauerhaft und verbindlich zu sichern. Hierzu sind ggf. Instrumente jenseits der Festlegung von Schutzfristen zu entwickeln. Für Kleingartenflächen, bei denen perspektivisch Nutzungsänderungen vorgesehen sind, sollen die entsprechenden Planungen gleichzeitig bekanntgemacht, stichhaltig begründet und mit einer verbindlichen zeitlichen Perspektive unterlegt werden.

In Zusammenarbeit mit den Berliner Kleingärtnern und -gärtnerinnen und ihren Verbänden ist auf eine noch stärkere Öffnung der Anlagen für die Allgemeinheit und Integration in den Kiez, insbesondere durch Einrichtung von Flächen, auf denen z. B. Kitas und Schulklassen Naturerfahrungen sammeln können, sowie durch öffentliche Durchwegung, Sitzplätze und Spielflächen hinzuwirken.

Für Kleingartenflächen, die unter die 3-Hektar-Regelung fallen, ist der Senat aufgefordert, in einem eng abgestimmten Verfahren mit den jeweiligen Bezirken dafür Sorge zu tragen, dass die Sicherung der bestehenden Parzellen möglichst dauerhaft erreicht werden kann.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. Juni 2014 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 11 A:

Bewährte Berliner Altglassammlung sichern: Hoftonnen stadtweit erhalten, Sammelqualität verbessern, Öffentlichkeitsarbeit verstärken

Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt vom 19. März 2014 Drucksache 17/1536

zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 17/1369

Der Senat wird aufgefordert, gegenüber dem Dualen System Deutschland (DSD) darauf zu drängen, dass die seit Jahrzehnten bewährte und verbraucherfreundliche Berliner haushaltsnahe Altglassammlung (Holsystem) erhalten und optimiert wird. Dazu sind insbesondere die Qualität des gesammelten Altglases und seine Verwertungsmöglichkeiten zu verbessern und die Sammelmengen zu steigern.

Sofern die dualen Systeme ihren Pflichten nach der Verpackungsverordnung (VerpackV) nicht nachkommen, ist zu prüfen, ob die Altglassammlung in Berlin auf dem Wege der Ersatzvornahme im Auftrag des Landes Berlin ergänzt wird. Fragen der Altglasqualität (Scherbenanteil, Fremdstoffe, Aufbereitung) sind lt. Verpackungsverordnung Aufgabe der dualen Systeme und müssen von diesen gelöst werden. Ungelöste Qualitätsfragen dürfen nicht für eine Einschränkung des Sammelangebots in Berlin missbraucht werden.

Die Abstimmungsvereinbarung zwischen den dualen Systemen (vertreten durch die DSD GmbH) und dem Land Berlin als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger (ÖrE) nach § 6 VerpackV ist entsprechend nachzubessern. Sofern die dualen Systeme mit den vorgenommenen Änderungen keine ausreichende und flächendeckende haushaltsnahe Altglaserfassung mehr anbieten, ist seitens des Landes Berlin die Feststellung des Sammelsystems nach § 6 VerpackV zu überprüfen.

Für die in den Bezirken Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick seit November 2013 abgezogenen Altglastonnen ist kurzfristig die Wiederaufstellung zu erreichen. In allen anderen Berliner Bezirken ist sicherzustellen, dass der vorhandene Ausbaugrad der haushaltsnahen Altglassammlung mindestens erhalten bleibt. Eine verstärkte Sammlung im Bringsystem, also über Depotcontainerstellplätze im Straßenland („AltglasIglus“), ist nicht zu tolerieren.

Der Senat wird aufgefordert, die mit dem DSD vereinbarte Erstellung eines Gutachtens zur Bewertung der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Laufe des Jahres 2014 intensiv zu begleiten und eine Beibehaltung und Optimierung der haushaltsnahen Berliner Altglassammlung zu verfolgen. Dabei sind mindestens folgende Fragestellungen zu untersuchen:

Wie wird eine „Nullmessung“ (Vergleichsmessung der Ausgangssituation vor der Umstellung) sicherge

stellt, die im betroffenen Gebiet nicht mehr möglich ist?

Wie kann durch geeignete Untersuchungsbedingungen sichergestellt werden, dass im Hol- bzw. Bringsystem gesammelte Mengen getrennt begutachtet werden?

Wie verändert sich die Gesamtmenge des gesammelten Glases (Aufschlüsselung nach Sammelart, Ort, Menge, Vergleich von Sammelgebieten mit und ohne Holsystemen)?

Welche Fehlwürfe von Altglas finden sich vor und nach der Umstellung in anderen Abfalltonnen (Wertstofftonne, Restmülltonne, Biotonne, Papiertonne)?

Wie stellt sich die Zusammensetzung der Glassammlung im Hol- und im Bringsystem dar (Iglu mit und ohne „Schutzzone“, Hoftonne Status quo/mit Wurfloch/mit abschließbarem Deckel)?

Wie verändert sich die Sammelqualität an „vergleichbaren Anfallstellen“ (Gaststätten, Krankenhäuser, Einzelhändler etc.)? Wie hoch ist der Anteil der „vergleichbaren Anfallstellen“ an der gesamten Sammelmenge im Holsystem bis zur Umstellung und danach?

Welchen Einfluss hat das an diversen Standorten unzureichende Sammelvolumen (i.d.R. nur 240 Liter pro Glasfraktion weiß bzw. bunt bei vierwöchentlicher Leerung) auf die eingesammelte Altglasmenge und die nicht gewünschte Vermischung der Glasfarben?

Welchen Einfluss haben intensivere und deutlich verbesserte Informationen für die Haushalte auf die gesammelte Glasqualität im Holsystem?

Dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt des Berliner Abgeordnetenhauses ist regelmäßig über den Stand der gutachterlichen Begleitung und die erreichten Zwischenstände zu berichten, beginnend zum 1. Juni 2014.

Um die Qualität des gesammelten Altglases zu verbessern und damit die Wertstoffsammlung ökologisch vorteilhafter zu gestalten, sind mindestens die folgenden Verbesserungen umzusetzen bzw. ist auf die Einhaltung der bereits bestehenden einschlägigen Vorgaben hinzuwirken:

Ausstattung der Tonnen für die haushaltsnahe Sammlung mit kleineren Einwurflöchern und Schließeinrichtungen,

Sicherstellung einer ausreichend häufigen und sortengetrennten Leerung der Haushaltstonnen,

Kontrolle der Behälter auf Fehlwürfe und möglichst Aussortierung von Fremdstoffen,

Reduzierung des Glasbruchs durch schonende Tonnenleerung (Presswerk der Müllfahrzeuge darf nur zum Schieben, nicht zum Pressen eingeschaltet werden),

Begrenzung der Umladevorgänge, z. B. durch Beauftragung der Erfassungsunternehmen mit einer Direktanlieferung an die jeweilige Sortieranlage,

glasbruchminimierende Optimierung der unvermeidlichen Transport- und Umladevorgänge sowie verbesserte Störstoffentfrachtung, z. B. durch Personal des Umschlagplatzes,

Verstärkung der Öffentlichkeitskampagne zur Verbesserung der Sammelqualität und Steigerung der Sammelmenge bei Privathaushalten und den „vergleichbaren Anfallstellen“,

verbesserte Kennzeichnungen der Glastonnen zur Vermeidung von Fehlwürfen,

Ausschluss einer Vermischung von Weiß- und Buntglasfraktionen bei der Abholung der Sammelbehälter.

Dafür sind neben dem DSD auch weitere Entsorgungsvertragspartner, die Wohnungseigentümer und -verbände, Mietervertretungen und ggf. Institutionen der Umweltberatung einzubeziehen.

Soweit die oben beschriebenen Maßnahmen noch nicht Bestandteil vertraglicher Vereinbarungen zwischen dem DSD und dem Auftragnehmer im betreffenden Vertragsgebiet sind, sollen sie in den zum 01.01.2015 bzw. 01.01.2016 anstehenden Ausschreibungen für die verbleibenden zwei Berliner Sammelgebiete (BE-102 Nordberliner Bezirke und BE-103 Südberliner Bezirke) verankert werden.

Dem Abgeordnetenhaus ist zum 30. April 2014 über den konkreten Gutachterauftrag und die aus diesem Parlamentsbeschluss folgenden Schritte zu berichten.

Dem Abgeordnetenhaus ist Anfang 2015 nach Abschluss des Gutachtens über die Ergebnisse und Schlussfolgerungen zu berichten.

Zu lfd. Nr. 11 B:

Onlineangebote der Berliner Verwaltung darstellen und ausbauen

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit vom 3. März 2014 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 19. März 2014 Drucksache 17/1537

zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU Drucksache 17/1299

Das Abgeordnetenhaus von Berlin fordert den Senat auf darzustellen, welche Angebote der Berliner Verwaltung digital, online, über 115 und per App genutzt werden können und wie die bestehenden Onlineverfahren weiter konsequent barriere- und medienbruchfrei ausgebaut werden können. Dazu soll der Senat dem Abgeordnetenhaus einen Bericht erstellen, in dem die Verfahren aufgeführt werden, die bereits jetzt vollständig bzw. teilweise online abgewickelt werden können. Weiter ist darzu

stellen, welche Onlineangebote bis 2016 in welchen Umsetzungsschritten und, soweit möglich, mit welchem Kostenrahmen umgesetzt werden sollen.

Sämtliche Onlineangebote der Berliner Verwaltung sollen zentral auf der Seite service.berlin.de nutzbar eingestellt werden.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Mai 2014 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 5 A b:

„100 Prozent Berlin“ Tempelhofer Freifläche dauerhaft als Grünfläche sichern – behutsame Randentwicklung für Wohnen, Wirtschaft, Wohlfühlen ermöglichen

Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU Drucksache 17/1541

Das Abgeordnetenhaus nimmt gemäß § 32 Absatz 4 Berliner Abstimmungsgesetz zu dem Volksentscheid über den Erhalt des Tempelhofer Feldes wie folgt Stellung:

Tempelhofer Freifläche dauerhaft als Grünfläche sichern – behutsame Randentwicklung für Wohnen, Wirtschaft, Wohlfühlen ermöglichen.

Das Abgeordnetenhaus von Berlin ruft alle Berlinerinnen und Berliner dazu auf, dem Gesetzentwurf des Abgeordnetenhauses zuzustimmen.