Da sind die Damen und Herren von SPD und CDU in diesem Jahr ja geradezu wagemutig in ihren Prognosen, bedauerlich nur, dass sie die 400 Millionen Euro komplett in den Schuldenabbau stecken wollen. Diese Stadt braucht mehr, und diese Stadt braucht anderes. Berlin ist weiterhin in einer stabilen wirtschaftlichen und finanziellen Situation. Auch in diesem Jahr werden wir Steuermehreinnahmen haben, und zwar in noch höherem Maße, als es SPD und CDU in dieser Woche verkündet haben. Die Folgen des Zensus werden hier mehr als ausgeglichen werden können. Wir werden wieder Mehreinnahmen des Bundes aus der Erstattung für Transferkosten haben, ebenso wie Rückflüsse aus Wohnungsbaudarlehen, Minderausgaben bei Zinsen und Bauinvestitionen. Auch Frau Yzer und Frau Kolat werden sicher ebenfalls wieder ihre Beiträge zum Sparen leisten. Wir gehen von einem Jahresüberschuss von 700 Millionen Euro aus, und der soll nicht wie im letzten Jahr im Schuldenberg verschwinden, auch nicht im Milliardengrab BER. Deshalb wollen wir einen Nachtragshaushalt!
Wir wollen, dass die Jahresüberschüsse vor allem investiv zur Verbesserung der Infrastruktur genutzt werden. Unseren Vorschlag zum Rückkauf der Veolia-Anteile aus den Überschüssen aus dem laufenden Haushalt haben Sie im letzten Plenum abgelehnt. Hier werden in bewährter
Unser zweiter Vorschlag betrifft den hohen Schuldenstand der BVG – eine Teilentschuldung würde den Druck auf die Fahrpreisgestaltung deutlich mindern. Beides sind Maßnahmen, die die Berlinerinnen und Berliner sofort spüren würden, und, Herr Senator Dr. Nußbaum, beides sind Maßnahmen, die sich nicht auf die Schuldenbremse auswirken. Berlin ist eine wachsende, sich entwickelnde Stadt. Damit es so bleibt, braucht es Mut, die wachsenden Einnahmen auch wieder zu investieren. Doch genau an diesem Mut mangelt es Ihnen, verehrte Damen und Herren von SPD und CDU!
Zu dem Antrag empfiehlt der Hauptausschuss mehrheitlich – gegen Grüne, Linke und Piraten – die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und der CDU und der fraktionslose Abgeordnete. Enthaltungen? – Sehe ich keine. Dann ist der Antrag abgelehnt.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 30. Oktober 2013 Drucksache 17/1266
b) Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungsverbot-Gesetz – ZwVbG)
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 30. Oktober 2013 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 20. November 2013 Drucksache 17/1322
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der Piratenfraktion Drucksache 17/1322-1
Wird der Dringlichkeit zu b widersprochen? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich eröffne die zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel der Drucksache 17/0781 bzw. der neun Paragrafen der Drucksache 17/1057 miteinander zu verbinden, und höre auch hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I und II Drucksache 17/0781 bzw. die Paragrafen 1 bis 9 der Drucksache 17/1057. Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das Wort hat die Frau Abgeordnete Schmidberger. – Bitte sehr!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter! Schon im Januar hat meine Fraktion einen Gesetzentwurf für das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum vorgelegt, denn die große Koalition hatte das Thema mal wieder verschlafen.
Es dauerte ein halbes Jahr, bis der Senat seine eigene Vorlage zustande bekam. Dieser Entwurf erwies sich dann bei der Anhörung im Bauausschuss als so mangelhaft, dass sich die Koalition zu umfangreichen Änderungen gezwungen sah. Heute Nacht hat der Hauptausschuss dann noch mal schnell einige Änderungen beschlossen, weil die Vorlage fehlerhaft war. Und dann fiel der Koalition noch auf, dass ja die Frage des Personals noch nicht geklärt ist. Herr Müller! Da wird doch ganz deutlich und erkennbar, dass die CDU Sie hier ausgebremst hat, und das zum Schaden der Mieterinnen und Mieter.
Auch wenn das Gesetz heute verabschiedet wird, ist uns als Grüne-Fraktion nicht zum Jubeln zumute, denn trotz aller Änderungen in letzter Minute hat das Gesetz nach wie vor schwere Mängel. Ich will jetzt gar nicht darüber reden, dass das eigentliche Verbot der Zweckentfremdung und seine Reichweite erst vom Senat in der Verordnung festgeschrieben werden und nicht heute hier vom Gesetzgeber. Bei dieser Gelegenheit frage ich Sie auch mal: Wie lange dauert es eigentlich noch, bis die Mieterinnen und Mieter endlich die Verordnung bekommen?
Ein wirklicher Skandal ist es, dass Sie den Betreibern von Ferienwohnungen für zwei Jahre einen Freibrief dafür geben, einfach so weiterzumachen wie bisher. Und in zwei Jahren passiert auch nur dann etwas, wenn die Bezirke bis dahin das notwendige Personal zur Verfügung haben. Das geht gar nicht.
Wir sind uns einig darüber, dass Ferienwohnungen ein kultureller und touristischer Mehrwert für die Stadt sein können. Aber wir uns doch auch einig darüber, dass sie oft genutzt werden, um unliebsame Mieter loszuwerden und die Rendite zu steigern. Wir diskutieren hier zu Recht über Wohnungsneubau, um die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt zu entlasten. Von der Wiedergewinnung von Ferienwohnungen als Mietwohnungen könnten Tausende Mieterinnen und Mieter hier in Berlin profitieren. Und es kann doch nicht richtig sein, dass man in manchen Kiezen jetzt schon den Eindruck gewinnt, es gebe mehr Ferienwohnungen als Mietwohnungen.
Liebe CDU! Kommen Sie mir bitte nicht wieder mit dem Argument, es ginge hier um Rechtssicherheit! Das ist Quatsch, und das wissen Sie auch. Dass es anders geht, zeigt unser grüner Gesetzentwurf, der alle Bestände der Ferienwohnungen sofort und sogleich rechtssicher erfasst.
Und Sie wissen auch, dass dieser Vorschlag bei der Anhörung im Bauausschuss von den Experten befürwortet wurde. Bekennen Sie heute endlich Farbe und stimmen Sie wenigstens dem Kompromissangebot der Opposition zu! Eine längere Frist als sechs Monate wäre nämlich verantwortungslos für diese Stadt.
Und als ob die zweijährige Übergangsfrist nicht schon Scheinheiligkeit genug wäre, Sie setzen noch einen drauf und wollen eine sogenannte Genehmigungsfiktion einführen. Das würde bedeuten, dass der Betreiber einer Ferienwohnung 14 Wochen nach Antragstellung automatisch eine Genehmigung für seine Unternehmung erhält, wenn das Bezirksamt nicht rechtzeitig widerspricht. Und dann wird die Personallage im Bezirksamt wirklich ausschlaggebend dafür sein, wie viele Ferienwohnungen überhaupt genehmigt werden. So wird das Gesetz zum zahnlosen Papiertiger, muss ich Ihnen leider hier an dieser Stelle sagen.
Es mag ja sein, dass Sie nicht interessiert, was wir als Grüne-Fraktion über Ihren Gesetzentwurf denken, aber Sie sollten sich schon mal überlegen, was der Rat der Bürgermeister dazu sagt. Die haben nämlich dieses Gesetz als absurd bezeichnet. Erst heute Morgen hat doch der Fachausschuss Stadtentwicklung des Rats der Bürgermeister noch mal betont, dass das Gesetz ohne zusätzliches Personal absolut wirkungslos ist. Also bessern Sie jetzt hier mal nach!
Sie gaukeln den Berlinerinnen und Berlinern vor, jetzt etwas gesetzlich zu regeln, während Sie gleichzeitig die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Regelung überhaupt nicht greift. Diese Form von geplanter Willkür kann doch nicht im Interesse der Mieterstadt Berlin sein. Stattdessen bürden Sie den Bezirken die Last auf und schmücken sich mit fremden Federn. Da hätte ich wirklich mehr von Ihnen erwartet. Deswegen noch mal an Sie den deutlichen Rat: Arbeiten Sie nach, und zwar am besten sofort und nicht erst in zwei Jahren! – Danke schön!
Vielen Dank, Frau Schmidberger! – Für die SPDFraktion hat nun das Wort Frau Abgeordnete Spranger. – Bitte sehr!
Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Frau Schmidberger! Wie sicher Sie mit Ihrer eigenen Position tatsächlich sind, das merkt man ja daran, dass Sie sich nicht mal trauen, aus Ihrer eigenen Fraktion noch Nachfragen zuzulassen.
Wir legen heute ein Gesetz vor, welches in anderen Bundesländern seit vielen Jahren anerkannte Praxis ist. Uns ist es wichtig, dass wir mit dem Gesetz eine klare Transparenz und eine klare Rechtssicherheit haben. Trotzdem werden wir natürlich immer wieder mit Aussagen konfrontiert, wo ich versuche, hier einige Fragen klarzustellen und hiermit dann auch den Willen des Senats und der Koalitionsfraktionen noch mal klar zu definieren.
Die erste Frage, die uns immer wieder gestellt wurde: Das Gesetz ist ungeeignet, die Versorgung mit ausreichend Wohnraum sicherzustellen. – Dazu sagen wir, der Zweck des Gesetzes ist es eben genau nicht, den zusätzlichen Wohnungsbedarf in Berlin vollständig zu decken. Dazu beschließen wir ja u. a. im kommenden Haushalt das Wohnungsneubauprogramm mit immerhin 320 Millionen. Das heißt also, es ist ein kleiner Bestandteil. Zweck ist es, das Gesamtwohnraumangebot zu erhalten, Fehlentwicklungen, wie sie ja vorgekommen sind, wie Ferienwohnungen in ganzen Straßenzügen, zu stoppen und der Verengung des Wohnungsmarktes entgegenzuwirken.
Ist es ein ungerechtfertigter Eingriff in die unternehmerische Freiheit der Ferienwohnungsvermieter und -vermitt
ler? – Nein! Es gibt keinen verfassungsrechtlichen Anspruch, Mietwohnungen und auch Wohnraum ganz generell, dauerhaft zu gewerblichen Zwecken zu nutzen. Vielmehr ist anerkannt, dass bei bestehender Wohnungsmangellage eine Regulierung zulässig und geboten ist, damit Wohnraum nicht frei und uneingeschränkt dem Wohnungsmarkt entzogen werden kann. Die maßvollen, von vielen – und von Frau Schmidberger gerade wieder angeprangert – als viel zu lang empfundenen Übergangsfristen von zwei Jahren sichern aber, dass sich die Betroffenen in angemessener Frist auf die neue Rechtslage einstellen können.
Gefährdet das Gesetz alteingesessene gewerbliche Einrichtungen wie Freiberufler? – Der Wortlaut stellt klar, dass Ärzte, Rechtsanwälte, Kitas, Läden, Gästewohnungen vom Gesetz überhaupt nicht erfasst werden. Sie sind nicht Zweckentfremdung im Sinne dieses Gesetzes und deshalb in ihrem Bestand geschützt.
Wie verhält sich das nun bei Wohnungstausch, privaten Untervermietungen? Wird das erschwert oder gar unmöglich gemacht? – Nein, wir haben im Gesetz durch klare Definitionen dafür gesorgt, dass Nutzungen im Rahmen der üblichen Wohnungsnutzung selbstverständlich weiterhin erlaubt sind bzw. keiner Einschränkung unterliegen. Das gilt insbesondere für unentgeltliche nicht gewerbliche Wohnungstausche, Mitbenutzung zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken, wenn die Wohnungsnutzung überwiegt, also mehr als 50 Prozent beträgt, und natürlich auch für Zweitwohnungen.