Protocol of the Session on November 7, 2013

Herr Senator Müller!

Frau Abgeordnete Lompscher! Zum einen ist es so, dass wir tatsächlich bei den Gründerzeitbeständen der Wohnungsbaugesellschaft weiter überprüfen und begleiten müssen, ob es richtige Annahmen sind, die wir den Wohnungsgrößen zugrunde gelegt haben. Das wird im Rahmen der Evaluierung des Mietenbündnisses mit den städtischen Gesellschaften mit Sicherheit eine Rolle spielen.

Zu Ihrer anderen Frage, wie wir direkt die Mieterinnen und Mieter unterstützen, haben wir uns hier schon mehrfach ausgetauscht. Ich kann immer nur wiederholen – wie ich es auch eben dargestellt habe –, dass wir uns aktiv und vermittelnd in diesen Prozess einbringen, und da hat sich auch viel bewegt. Es gab zu Beginn des Prozesses wesentlich mehr Aufregung und Unsicherheit, wo das alles mit der Modernisierungsmaßnahme hinführen wird. Wir haben mit der GESOBAU, mit dem Bezirksamt, mit dem Mieterprotest direkt den Kontakt gesucht. Dann konnten auch die vermittelnden Gespräche mit der Mieterberatung eingerichtet werden. Alle Beteiligten waren sich im Übrigen darin einig, dass die GESOBAU mit ihren Maßnahmen in Richtung der Mieterinnen und Mieter deutlich über das hinausgegangen ist, was im Mietenbündnis vereinbart ist. Dass es vonseiten der GESOBAU deutlich Bewegung gegeben hat, ist auch Ergebnis des aktiven Eintretens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.

[Beifall bei der SPD]

Vielen Dank! – Für die zweite Nachfrage der Kollege Otto.

Herr Senator! Wenn Sie jetzt sagen, die GESOBAU sei sogar noch über das hinausgegangen, was im Mietenbündnis vereinbart ist – das deutet ja auf Schwächen im Mietenbündnis hin. Welcher Veränderungsbedarf am Mietenbündnis ist in der Frage der Modernisierung von Wohnraum für Sie jetzt schon erkennbar und soll kurzfristig angegangen werden?

Herr Senator Müller – bitte schön!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Otto! Zu den Gründerzeitbeständen, die wir uns noch einmal genau anschauen werden, habe ich eben etwas gesagt. Zum anderen ist es, wenn ein Instrument neu eingeführt wird, immer leicht zu sagen, da gebe es Schwächen und alles sei nicht in Ordnung. – Man führt etwas neu ein, und wir werden das beobachten, nachbearbeiten und evaluieren. In der Grundrichtung ist das Mietenbündnis richtig und auch erfolgreich und hat auch schon vielen Mieterinnen und Mietern geholfen. Eine Schlussfolgerung, die ich ganz unabhängig vom Mietenbündnis bei Modernisierungsmaßnahme ziehe, ist, dass man noch viel früher und viel umfassender informieren muss. Das trifft öffentliche genauso wie private Vermieter. Die Mieterinnen und Mieter wollen wissen, wann was passiert, welche Möglichkeiten sie haben, darauf zu reagieren, wann die Maßnahmen genau beendet sind und welche Konsequenzen und welche möglichen Einsparungen sich ergeben. Diese Informationen müssen noch früher und noch umfassender erfolgen.

Vielen Dank!

Wir kommen dann zur Frage Nr. 10 des Kollegen Fabio Reinhardt von den Piraten über

Keine Aufnahme von syrischen Familienangehörigen?

-– Bitte schön!

Vielen Dank! – Ich frage den Senat:

1. Wie setzt der Senat den am 12. September 2013 einstimmig vom Abgeordnetenhaus von Berlin verabschiedeten Beschluss zur Aufnahme von Flüchtlingen aus Syrien um, gerade in Hinblick auf die Forderung nach einer unbürokratischen Handhabung?

2. Trifft es zu, dass die Landesregelung der Senatsinnenverwaltung so restriktiv ist, dass bisher kein einziger Antrag diese Kriterien erfüllte und noch keine einzige Aufnahme von Flüchtlingen aus Syrien erfolgen konnte?

Herr Staatssekretär Krömer für die Innenverwaltung – bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Reinhardt! Ich beantworte Ihre mündliche Anfrage wie folgt – zu 1.: Im März 2013 hat der Bundesminister des Innern im Einvernehmen mit den Innenministern und -senatoren der Länder entschieden, zur Bekämpfung der Flüchtlingskrise in Syrien und dessen Anrainerstaaten im Jahr 2013 insgesamt 5 000 besonders schutzbedürftige syrische Flüchtlinge vorübergehend in Deutschland aufzunehmen. Mit der Anordnung des Bundesministeriums des Innern vom 30. Mai. 2013 wurde diese Entscheidung umgesetzt.

Der Senat von Berlin hält es aus humanitären Gründen für geboten, darüber hinaus auch syrischen Staatsangehörigen, die vom Bürgerkrieg in Syrien betroffen sind, den Weg zu einer Aufenthaltserlaubnis zu ermöglichen, sofern sie enge verwandtschaftliche Beziehungen zu in Berlin aufenthaltsberechtigten Personen haben, die bereit und in der Lage sind, den Lebensunterhalt ihrer Verwandten während des Aufenthalts in Deutschland zu sichern. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat daher mit Erlass vom 25. September 2013 die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Deutschland lebenden Verwandten beantragen, gemäß § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes angeordnet. Darüber hinaus hat das Land Berlin unbürokratisch bereits 45 Flüchtlinge aus Syrien gemäß § 22 des Aufenthaltsgesetzes aufgenommen, die keinen Aufenthalt nach der o. g. Anordnung und der des Bundesministeriums des Innern vom 30. Mai 2013 erhalten konnten.

Zu 2: Bisher konnte durch die Berliner Ausländerbehörde für 46 Personen die Vorabzustimmung zur Visumserteilung an die jeweilige deutsche Botschaft übermittelt werden. Insofern trifft die erste Annahme, dass bisher kein Antrag die Kriterien für eine Aufnahme erfüllte, nicht zu. Die Aufnahme der Flüchtlinge erfolgt dann im Wege der Visumserteilung durch die deutsche Botschaft vor Ort. Auf die Verfahrensabläufe und die Laufzeiten bei den Botschaften, die dem Auswärtigen Amt unterstehen, hat die Ausländerbehörde Berlin keinen Einfluss. Die Dauer der Verfahrenslaufzeiten ist hier im Einzelnen auch nicht bekannt. Die Botschaften melden leider auch nicht die auf der Basis der Vorabzustimmung durch Berlin erteilten

Visa an die Ausländerbehörde gesondert weiter. Daher kann die Ausländerbehörde keine Auskunft darüber geben, inwieweit auf der Grundlage unserer Vorabzustimmung bereits durch die Botschaften die erforderlichen Visa zur Einreise erteilt wurden. Es ist aber festzustellen, dass die Verfahrenslaufzeiten für die Visumerteilung bei den Botschaften nicht durch die Tätigkeit der Berliner Ausländerbehörde unnötig verlängert werden. Vielmehr wird aufseiten der Ausländerbehörde alles dafür getan, eine positive Entscheidung im Visumsverfahren zeitnah zu ermöglichen.

Vielen Dank! – Herr Kollege! Wünschen Sie eine Nachfrage zu stellen? – Bitte schön!

Ja, vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Staatssekretär! Es ist ja nachvollziehbar, dass es jetzt noch ein relativ kurzer Zeitraum ist, aber trotzdem ist es natürlich schade, wenn wir als Parlament hier den Beschluss treffen und dann letztendlich nicht nachvollziehen können, ob die Umsetzung des Beschlusses dazu führt, das angestrebte Ergebnis zu erreichen. Insofern wüsste ich dann schon – gerade in Anbetracht des von Ihnen genannten Kriteriums, dazu in der Lage zu sein, für den Lebensunterhalt von Familiennachzügen auch aufkommen zu können –, ob Sie die Kriterien in der Umsetzung unseres Beschlusses für angemessen halten, und falls sich in den nächsten Monaten dann doch herausstellt, dass die Kriterien zu hart sind, ob Sie dann auch erwägen, bei den Kriterien und bei der Umsetzung noch mal nachzujustieren.

Herr Staatssekretär – bitte schön!

Die Kriterien des Beschlusses des Abgeordnetenhauses entsprechen ja im Wesentlichen dem, was auch der Senat als Anordnung erlassen hat. Ich gehe davon aus, dass wenn die Verfahren zur Visumserteilung für diese Menschen, die sicherlich unter einem erheblichen Leidensdruck stehen, weiterhin so zögerlich laufen, wie sie aus unserer Sicht jetzt laufen, durch die entsprechende deutsche Botschaft, die natürlich auch mit einer Vielzahl von Anträgen überschwemmt wird – das darf man dabei auch nicht verkennen –, dann wird das sicherlich auch noch mal in den zuständigen Gremien wie z. B. der Innenministerkonferenz, die ja im nächsten Monat tagt, besprochen werden, und dann wird da sicherlich nachgesteuert werden.

(Fabio Reinhardt)

Für eine zweite Nachfrage hat jetzt der Kollege Taş das Wort. – Bitte schön!

Danke sehr, Herr Präsident! – Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sie sind ja sehr großzügig, was die Aufnahme zusätzlicher syrischer Flüchtlinge in Berlin anbetrifft – anscheinend. Ist Ihnen denn überhaupt klar, dass bei der jetzigen Lage überhaupt nicht schutzbedürftige Menschen aus Syrien Zuflucht nach Berlin, den Weg nach Berlin finden können und – wie wir festgestellt haben – bis jetzt nicht gefunden haben? Sind Sie überhaupt bereit, dort Veränderungen vorzunehmen?

Herr Staatssekretär!

Ich bin – ehrlich gesagt – über Ihre Nachfrage, was nicht so häufig vorkommt, etwas verdutzt. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist das der Wunsch gewesen, dass wir restriktiver vorgehen sollen.

[Steffen Zillich (LINKE): Nein! Das war ein Missverständnis!]

Das werden wir ganz sicherlich nicht tun. Ich glaube, dass eine solche groß angelegte Aktion sicherlich eine Zeit des Anlaufs braucht, die nicht bei uns liegt. Wir gehen in der Tat großzügig vor –

[Hakan Taş (LINKE): Sehr!]

das ist vollkommen richtig – und werden das auch weiterhin tun.

[Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Vielen Dank! – Die Fragestunde ist damit beendet. Die heute nicht beantworteten Anfragen werden gemäß § 51 Abs. 5 unserer Geschäftsordnung mit einer Beantwortungsfrist von einer Woche schriftlich beantwortet.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 2:

Spontane Fragestunde

gemäß § 51 Abs. 7 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Zuerst erfolgen die Wortmeldungen nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Es beginnt der Kollege Jahnke von der SPD-Fraktion. – Bitte schön!

Danke, Herr Präsident! – Ich frage die Wirtschaftssenatorin: Jüngste Pressemeldungen über die Zukunft des Berliner Traditionsunternehmens Herlitz legen die Befürchtung nahe, Herlitz höre demnächst auf, als Produktionsbetrieb zu existieren. Können Sie diese Meldung bestätigen, und wenn ja, gibt es bereits Erkenntnisse über die resultierenden Arbeitsplatzverluste in der Region BerlinBrandenburg?

Frau Senatorin – bitte schön!

Ich kann die Meldung, die in den Medien zu lesen war, nicht im vollen Umfang bestätigen. Tatsache ist, dass es einen Arbeitsplatzabbau bei Herlitz in Falkensee im Zuge des Verkaufs an Pelikan geben wird und dass die Standortentscheidung, die damit grundsätzlich für Berlin anstehen kann, vom Senat bedauernd zur Kenntnis genommen wird. Alles andere muss aber in weiteren Gesprächen mit dem Unternehmen geklärt werden.

Wünschen Sie eine Nachfrage zu stellen? – Bitte schön!

Eine Nachfrage, und zwar: Haben Sie denn Erkenntnisse darüber, inwiefern Herlitz für einen Logistikstandort oder Dienstleistungen im weiteren Sinne ohne die Produktion hier in der Region überlebensfähig ist?

Frau Senatorin!

In der Tat sollen die Geschäftsbereiche Logistik und sonstige Dienstleistungen bei Herlitz erhalten bleiben. Wie gerade schon hingewiesen, ist alles Weitere jetzt unmittelbar nach den unternehmensinternen Entscheidungen auch noch nicht abschließend unternehmensintern geklärt. Insofern wird es weiterer Gespräche mit dem Unternehmen bedürfen.

Vielen Dank!

Die zweite Frage kommt vom Kollegen Braun von der CDU. – Bitte schön!

Herr Senator Müller! Ich frage Sie: Ist die Titelzeile einer großen Berliner Tageszeitung richtig, wonach der Neptunbrunnen nur noch Schrott ist, oder sachlicher, in welchem Zustand befindet sich der Neptunbrunnen?

Herr Senator Müller!