Dann haben Sie heute schon mehrmals über den Willen der Bevölkerung bei Volksentscheiden geredet. Der Volksentscheid zum Berliner Wasser hat in sein Gesetz geschrieben, dass alle Vorgänge zum Wasser öffentlich zu sein haben. Warum gibt es dann zum Beispiel eine grüne Nummer 0086, die zwei Tage vor der am 25. September stattfindenden Sitzung des Unterausschusses Vermögen ausgegeben wurde? – Da steht unter anderem auch drin, wie das mit den Preisen in der Zukunft tatsächlich aussieht. – Blöderweise ist das als geheim eingestuft, sonst würde ich das jetzt sagen können. Ich würde es auch den Kollegen von CDU und SPD empfehlen, dieses Dokument einmal gründlich durchzulesen. Dann hätten sie sich einige ihrer Redebeiträge und Sätze sparen können.
Was für uns auch ein Problem ist, ist, dass wir Ihnen bei bestimmten Punkten zustimmen sollen, wenn Sie es von uns als Opposition fordern, Sie aber im Gegenzug unseren Punkten, die wir beitragen, nicht zustimmen wollen. Dann brauchen Sie sich nicht zu wundern, dass wir dagegen sind, und ich frage mich da auch, was Sie da denken.
Wir haben in unseren Antrag auch die Forderung geschrieben, dass die anhängenden Gerichtsverfahren, die noch laufen, in den Rückkaufverhandlungen berücksichtigt hätten werden müssen. Denn wenn wir jetzt annehmen würden, dass das Vertragswerk als nichtig erklärt wird – eben weil man beim Verfassungsgericht mit unserer Organklage gewonnen hat –, dann gäbe es ja eine Differenz zwischen der nur dann fälligen Entschädi
gungssumme und dem jetzigen Rückkaufspreis. Das heißt: Wenn man ordentlich arbeitet, Herr Nußbaum, müsste man diese Differenz auf ein Treuhandkonto einzahlen, damit dann, wenn das Gerichtsverfahren abgeschlossen ist, entweder das Land Berlin das Geld zurückerhält oder der jetzige Unternehmensteil das Geld bekommt.
Dann ist noch offen, dass wir, wenn wir den Rückkauf, wie auch immer, abgeschlossen haben, immer noch die Rechtsform des Unternehmens und die Struktur der Beteiligung haben. Das ist dann nur ein ruhendes Vertragswerk. Es gibt dann immer noch den Konsortialvertrag und das Shareholder Agreement. Dies darf man nicht ruhen lassen, sondern man muss es aufheben, so dass es juristisch vom Tisch ist und nicht mehr existiert. Das ist hier in keinem Punkt deutlich gemacht worden. Das sollten wir aber machen, und so lange ist für uns dieses Kapitel auch nicht abgeschlossen.
Dann: Wie wollen Sie denn die Wasserpreissenkung umsetzen, wenn Sie diese 1,3 Milliarden Euro Schulden mit dreißig Jahren Laufzeit im Unternehmen installieren? Wo haben Sie dann denn den Spielraum? – Dann haben Sie auch noch ganz unterschlagen, dass sich in diesem Unternehmen ein Investitionsstau angesammelt hat. Veolia und RWE haben natürlich nur das Allernötigste in dieses Unternehmen investiert, aber nicht viel darüber hinaus, denn sie haben als Privatunternehmer natürlich die Maxime, möglichst viel Gewinn herauszunehmen. Das ist letztlich nicht illegitim, aber man sollte es auch berücksichtigen. Fachleute sprechen hier von über einer Milliarde Investitionsstau.
Diese ganzen Beträge, die ich eben genannt habe, tauchen in keinem Punkt im Haushaltsplan auf. Auch das ist ein Punkt, wo Sie unehrlich sind. Aber, wie es so schön heißt: Den Senat in seinem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf. – Ich bin immer noch der Meinung, dass in diesem Land Veolia keine private Beteiligung haben sollte.
Ich bitte jetzt um Ihre über das normale Maß hinausgehende Konzentration, denn wir haben heute in dieser Frage zwei namentliche Abstimmungen, die wir hintereinander durchführen. Die eine Abstimmung betrifft den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke. Das ist die Drucksache 17/1192-1. Hinterher werden wir auch noch eine namentliche Abstimmung über das Vermögensgeschäft an sich haben.
Ich lasse jetzt über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 17/1192-1 im Wege der namentlichen Abstimmung abstimmen. Zu diesem Punkt ist die namentliche Abstimmung beantragt worden.
Ich bitte den Saaldienst, die vorgesehenen Tische aufzustellen, und zwar an den Seiten des Stenografentischs! Wir können sie danach für die zweite Runde gleich stehen lassen.
In der Zwischenzeit darf ich die Beisitzerin und die Beisitzer nach vorne bitten. Eine namentliche Abstimmung ist mit Namensaufruf durchzuführen – Sie kennen das, das steht in Paragraf 71 der Geschäftsordnung. – Ich bitte ein Mitglied des Präsidiums, die Namen der Abgeordneten aufzurufen! – Bitte, Frau Kollegin Haußdörfer!
Meine Damen und Herren! Die Stimmkarten werden Ihnen durch die Präsidiumsmitglieder ausgegeben. Ich weise darauf hin, dass die tatsächliche Stimmabgabe erst nach Namensaufruf möglich ist – also bitte keine Rudelbildung hier vorne! Zuvor werden die Urnenschlitze durch Präsidiumsmitglieder abgedeckt. Nur so ist ein reibungsloser und geordneter Wahlgang möglich. Sie finden zwei Urnen vor, die eindeutig gekennzeichnet sind: Eine Urne ist für die Ja-Stimmen, eine für die NeinStimmen, und eine Urne ist für Enthaltungen sowie für die nicht benötigten restlichen Karten und Umschläge.
Ich darf es noch einmal sagen: Wir stimmen jetzt zunächst über den Änderungsantrag ab. Ist alles so weit fertig? – Ich eröffne also jetzt die Abstimmung über den Änderungsantrag Drucksache 17/1192-1 und bitte, mit dem Namensaufruf zu beginnen!
Meine Damen und Herren! Das Präsidium hat auch abgestimmt. Hat jeder die Gelegenheit gehabt, seine Stimme abzugeben? – Dann ist das der Fall. Dann schließe ich den Wahlgang und unterbreche bis zur Auszählung und bitte also die Damen und Herren auszuzählen.
Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen und die Gespräche einzustellen. Ich warte noch einen kleinen Moment, bis jeder sein Plätzchen gefunden hat. Ich habe ein Ergebnis über die namentliche Abstimmung, was den Änderungsantrag angeht, vorzutragen: Abgegebene Stimmen 140, Ja-Stimmen 58, Nein-Stimmen 82, Enthaltungen keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Jetzt komme ich zum Gesetz an sich. Das können wir jetzt ohne namentliche Abstimmung machen durch das übliche Handaufheben. Der Hauptausschuss empfiehlt zur Gesetzesvorlage Drucksache 17/1192 mehrheitlich gegen die Oppositionsfraktionen die Annahme. Wer der Gesetzesvorlage seine Zustimmung geben will, den bitte
ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? – Das sind, so, wie ich sehe, alle Damen und Herren Kollegen aus der Opposition. Das Erstere war die Mehrheit. Damit ist das Gesetz – das sogenannte BWB-Finanzierungssicherstellungsgesetz – angenommen.
Jetzt kommen wir erneut zur namentlichen Abstimmung. Diesmal geht es um das Vermögensgeschäft Nr. 17/2013. Da kann ich sagen, dass der Hauptausschuss mehrheitlich gegen Grüne, Linke und Piraten die Zustimmung empfiehlt. Ich glaube, ich kann mir das Prozedere jetzt sparen. Das haben wir eben einmal durchexerziert.
Ich eröffne also die Abstimmung über das Vermögensgeschäft Nr. 17/2013 und bitte die Kollegin Haußdörfer – Sie ist nicht da? Dann machen Sie es bitte, Herr Kollege Buchner – mit dem Namensaufruf zu beginnen.
So! Ich frage noch mal: Haben jetzt alle Damen und Herren Kollegen die Gelegenheit gehabt, abzustimmen? – Das ist der Fall. Herr Kollege Höfinghoff bestätigt es mir auch. Dann ist es für mich natürlich wie ein Gesetz. Damit schließe ich den Wahlgang und bitte um Auszählung der Stimmen. Ich unterbreche die Sitzung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie, wieder die Plätze einzunehmen und die Gespräche zu beenden oder sie draußen fortzusetzen. – Vielen Dank!
Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Vermögensgeschäft 17/2013 bekannt: abgegebene Stimmen 140, davon Ja-Stimmen 82, Nein-Stimmen 58. Das Vermögensgeschäft 17/2013 ist damit angenommen.
Zum Antrag der Piratenfraktion Drucksache 17/1125 empfiehlt der Hauptausschuss mehrheitlich gegen die Oppositionsfraktionen die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Piraten, die Grünen und die Linke. Gegenstimmen? – Das sind die Koalitionsfraktionen und der fraktionslose Kollege. Enthaltungen sehe ich keine. Dann ist das abgelehnt.
Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/1167 empfiehlt der Hauptausschuss mehrheitlich gegen Grüne, Linke und Piraten die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Linke, die Grünen und
die Piraten. Gegenstimmen? – Das sind die Koalitionsfraktionen und der fraktionslose Kollege. Dann ist das abgelehnt.
Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/1242 wird die Überweisung an den Hauptausschuss empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Forschung und Technologie vom 21. Oktober 2013 Drucksache 17/1235
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die zweite Lesung zur Gesetzesvorlage des Senats Drucksache 17/1096 und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden, und höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I und II – Drucksache 17/1096. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.
Zur Gesetzesvorlage Drucksache 17/1096 empfiehlt der Wirtschaftsausschuss einstimmig bei Enthaltung der Fraktion die Linke die Annahme. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Piraten, die CDU, der fraktionslose Kollege, die SPD und die Grünen. Gegenstimmen? – Keine Enthaltungen? – Die gibt es bei der Fraktion Die Linke. Damit haben wir die Änderung des ASOG so beschlossen.
Gesetz zur Neufassung des Gesetzes über die Anwendung des Binnenmarktinformationssystems im Land Berlin und zur Änderung des Gesetzes über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Berlin
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Forschung und Technologie vom 21. Oktober 2013 Drucksache 17/1236