Protocol of the Session on October 24, 2013

VIII. Grundsätze der Liegenschaftspolitik

Die Berliner Liegenschaftspolitik wird zu einem strategischen Umgang mit Flächen verändert. Die Liegenschaften des Landes Berlin werden in vier Kategorien nach fachlichen Kriterien geclustert: Grundstücke des Fachvermögens, Grundstücke zur Daseinsvorsorge, Grundstücke mit Entwicklungsperspektive und Grundstücke mit Verkaufsperspektive. Die Grundstücke des Fachvermögens und der Daseinsvorsorge werden gehalten und stehen allenfalls für eine Zwischennutzung zur Verfügung. Grundstücke mit Entwicklungsperspektive können in einem Konzeptverfahren veräußert werden. Im Rahmen dieses Verkaufsverfahrens legt der Steuerungsausschuss die Erlösart für das Grundstückgeschäft aus dem Wettbewerbsverfahren fest, und zwar Kaufpreis, Erbbaupacht und Miete/Pacht, bzw. ob eine Direktvergabe sinnvoll ist. Dies erfolgt auch unter Beachtung der angestrebten fachpolitischen Ziele und ist insbesondere bei Grundstücken mit Entwicklungsperspektive vor dem Hintergrund der langfristig und rechtssicher zu vereinbarenden Entwick

lungsziele festzulegen. Bei Grundstücken mit Verkaufsperspektive wird der höchste Verkaufspreis angestrebt.

IX. Neue Struktur von Liegenschaftsfonds und

Die Berliner Immobilienmanagement (BIM) und der Liegenschaftsfonds Berlin (LFB) werden zusammengeführt und verschmolzen. Aufnehmende Gesellschaft ist der Liegenschaftsfonds. Die Neuausrichtung der Berliner Liegenschaftspolitik mit ihren Clustern wird dadurch abgebildet, gleichzeitig bleibt das Know-how der Mitarbeiter des Liegenschaftsfonds für Berlin erhalten. Der Senat legt dem Abgeordnetenhaus unverzüglich ein entsprechendes Konzept zur Genehmigung vor. Dabei ist sicherzustellen, dass die aktuelle Neuausrichtung die notwendige Entwicklung Berlins im Bereich der Grundstücksvergabe nicht einschränkt. Die laufenden Grundstücksgeschäfte werden unter Beachtung der definierten Grundsätze für Clusterung und Erlösart zügig zum Abschluss gebracht.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. November 2013 Bericht zu erstatten.

Zu lfd. Nr. 26:

Den Pakt des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates zur Beendigung der sexuellen Gewalt gegen Kinder unterzeichnen

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der Piratenfraktion Drucksache 17/1221

Der Senat wird aufgefordert, den Beitritt Berlins zum „Pakt zur Beendigung der sexuellen Gewalt gegen Kinder“ des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates zu erklären, die Ziele des Paktes zu unterstützen und Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele zu ergreifen und/oder zu stärken.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2013 zu berichten.