Wir haben allein 10 Millionen Euro Mehraufwand bei der Abdichtung des Hauses, beim Untergrund. Das Grundwasser kommt hoch. Wir haben explodierende Baukosten bei den Baunebenkosten und bei der Projektsteuerung. Wir haben bei der Projektsteuerung 7,3 Millionen Euro Mehrleistung. Wir haben 6,5 Millionen Euro Mehrleistung bei den Architekten und Ingenieuren. Das ist dann ein Verhältnis von Planungskostensteigerung zu Baukostensteigerung von 63 Prozent. Das ist für solche Bauprojekte ungewöhnlich.
Wir haben weiterhin – jetzt muss ich einmal kurz in meine Notizen schauen – eine mehrmonatige Bauverzögerung, wie ich es vorhin schon angesprochen habe. Die lässt sich im Grunde genommen nur noch dadurch einholen, dass man durch eine Umorganisation des Projekts eine bauliche Beschleunigung herausholt oder darauf hofft, dass es 2013 und 2014 keinen kalten Winter gibt und bestimmte Bauphasen hintereinander ablaufen müssen. Es ist natürlich äußerst unwahrscheinlich, dass das so passieren wird. Außerdem entstehen weitere Mehrkosten dadurch, dass die Staatsoper an ihrem Ausweichspielort im Schillertheater ist und dort nicht so viele Gäste be
Es ist auch interessant, wenn man sich einmal die Vergangenheit der Staatsoper und das Raumprogramm anschaut. Es gab zunächst sehr umfassend eine Planung von 24 000 Quadratmetern. Dann wurde es auf 17 600 Quadratmeter minimiert. Danach wurde es wieder auf 19 100 Quadratmeter ausgeweitet. Am Ende gab es 20 980 Quadratmeter. Allerdings haben sich die damals eingeplanten Kosten für 11 400 Quadratmeter von 239,3 Millionen Euro für die 20 980 Quadratmeter nicht wesentlich erhöht.
Wir sind bei der Staatsoper inzwischen bei einem Quadratmeterpreis von 14 000 Euro pro Quadratmeter. Die sehr interessante Frage, die man sicher auch im Rahmen einer Aktuellen Stunde hätte besprechen können, ist, ob die 300 Millionen Euro, die die Staatsoper jetzt voraussichtlich kosten wird, im Jahr 2009 schon hätten abschätzbar sein können. Also wurde dort damals im Grunde genommen wider besseren Wissens eine Entscheidung getroffen, hier ein Opernhaus zu sanieren mit einer Kostenangabe, von der man schon 2009 hätte wissen können, dass das nicht ausreicht. Ursprünglich gab es einmal eine Position Unvorhergesehenes von 13 Prozent. Diese ist jetzt schon längst überschritten.
Es hat sich im Vorfeld abgezeichnet, dass dieses Thema keine Mehrheit bekommen wird und wir über etwas Anderes in der Aktuellen Stunde sprechen werden. So viel ist aber sicher, dass uns das Thema Staatsoper in dieser Legislaturperiode begleiten wird. Es wird spannend bleiben. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Kollege Lauer! – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich lasse nun abstimmen und zwar zunächst über den Antrag der Fraktion Die Linke, für den sich im Ältestenrat eine Mehrheit abgezeichnet hat. Wer diesem Thema – Stichwort: Stromnetz – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen und der fraktionslose Kollege. Ich frage vorsichtshalber nach, ob es Gegenstimmen gibt. – Enthaltungen? – Dann haben wir einstimmig so beschlossen.
Die Grünen enthalten sich komplett? Das war eben anders zu sehen. Dann halten wir fest, dass sich die Grünen enthalten haben. Somit rufe ich dieses Thema für die Aktuelle Stunde unter dem Tagesordnungspunkt 3 auf. Sofern Einvernehmen besteht, könnten wir eine Verbindung zu Tagesordnungspunkt 32 A herstellen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Die anderen
Dann möchte ich Sie auf die vorliegende Konsensliste sowie auf das Verzeichnis der Dringlichkeiten hinweisen. Ich gehe davon aus, dass allen eingegangenen Vorgängen die dringliche Behandlung zugebilligt wird. Sollte dies im Einzelfall nicht Ihre Zustimmung finden, bitte ich um entsprechende Mitteilung.
Entschuldigung eines Senatsmitglieds für die heutige Sitzung: Herr Senator Heilmann ist ganztägig abwesend. Grund: Er nimmt teil an der 9. Verbraucherschutzkonferenz in Bad Nauheim.
Das Wort zur ersten Mündlichen Anfrage hat die Abgeordnete Iris Spranger von der SPD-Fraktion mit der Frage über
1. In welcher Form nutzt der Senat die durch das Mietrechtsänderungsgesetz geschaffenen Möglichkeiten zur Begrenzung der Mieten in Berlin?
2. Hält er diese durch die schwarz-gelbe Koalition im Bund geschaffenen Regelungen zur Mietbegrenzung in Ballungsräumen für ausreichend?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Spranger! Zu Ihrer Frage 1: Der Senat hat die seit dem 1. Mai 2013 bestehende Länderermächtigung in § 558 Abs. 3 BGB genutzt und die Kappungsgrenzenverordnung auf den Weg gebracht. Damit wird die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete von 20 auf
Bekanntlich werde ich am 23. Mai den neuen Mietspiegel für Berlin vorstellen. Mir ist es wichtig, dass die Kappungsgrenzenverordnung vorher in Kraft treten kann. Berlin ist damit im Übrigen auch das erste Bundesland, das die Ermächtigung des neuen BGB-Mietrechts sehr zügig genutzt hat.
Zu Ihrer Frage 2: Nein, ich glaube, dass die bisherigen Maßnahmen auf Bundesebene noch nicht reichen. Zu den Themen Mietrecht und Mietbegrenzung liegen etliche Anträge bzw. Mietrechtsinitiativen auch aus Berlin zur Behandlung im Bundesrat vor. Die dort vereinbarten wesentlichen Verbesserungen des allgemeinen Mietrechts: die Absenkung der Kappungsgrenze auf 15 Prozent in vier Jahren – wir sind mit unserer Initiative noch einen Schritt weitergegangen – oder auch die Absenkung der Modernisierungsumlage von 11 auf 9 Prozent – das, was unsere städtischen Gesellschaften schon machen –, sind als Berliner Anträge eingebracht. Diese Anträge fanden in den Ausschüssen des Bundesrats 2012 wenig und im Plenum keine Zustimmung.
Die Gesetzesanträge aus anderen Ländern zur Änderung des Wirtschaftsstrafrechts und zur Änderung des Wohnungsvermittlungsgesetzes stehen auf der Tagesordnung des nächsten Bundesratausschusses für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung. Wir werden zustimmend votieren. Die federführende Behandlung im Rechtsausschuss bleibt allerdings noch abzuwarten.
Herzlichen Dank! – Herr Senator Müller! Sie haben einige Beispiele genannt, was Sie eventuell für möglich und was Sie eher für unzureichend halten. Ich habe eine Frage: Im Gesetz haben wir die grundsätzliche Kündigungssperrfrist für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, die im Bundesrecht auf drei Jahre festgesetzt ist. Wir in Berlin sind wesentlich weiter und machen das mit sieben Jahren. Können Sie sich vorstellen, dass man diese generelle Kündigungssperrfrist auf das gesamte Stadtgebiet ausweitet, oder bleibt das nur in der Innenstadt bestehen – dazu werden uns von vielen Fragen gestellt?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Spranger! Ich freue mich darüber, dass offensichtlich Senatsüberlegungen mit Initiativen aus den Koalitionsfraktionen einhergehen, dass wir die gleiche Zielrichtung haben.
Es ist uns wichtig, dass wir zum einen diese Frist, die Sie angesprochen haben, möglichst von sieben auf zehn Jahre verlängern und dass wir diese Möglichkeit auf das gesamte Stadtgebiet ausweiten. Wir haben jetzt an mehreren Stellen Initiativen, wo wir überlegen, wie wir damit umgehen: Formulieren wir noch einmal Schutzrechte für einige Stadtteile, Quartiere oder Bezirke, oder nehmen wir das gesamte Stadtgebiet? Auch im Zusammenhang mit der Zweckentfremdungsverbotsverordnung hat das eine Rolle gespielt.
Ich glaube, dass es richtig ist zu erkennen, dass wir im gesamten Stadtgebiet eine angespannte Wohnungssituation haben, und dass es in unterschiedlichen Ausprägungen in allen Bezirken eine angespannte Lage auf dem Mietwohnungsmarkt gibt. Insofern wollen wir die Maßnahmen, die wir rechtlich ergreifen können, von Zweckentfremdungs- über Umwandlungsverordnung oder Kappungsgrenzen, für das gesamte Stadtgebiet formulieren.
Sehr geehrter Herr Müller! Ich frage Sie, wie viele Mietwohnungen werden dem Wohnungsmarkt noch vor dem Hintergrund verloren gehen, dass der Senat zwar endlich mit dieser Verordnung einen angespannten Wohnungsmarkt für ganz Berlin erklärt, aber das Verbot von Zweckentfremdung von Wohnraum erst ab 2015 gelten soll?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Ich habe da andere Erkenntnisse. Ich weiß nicht, wie Sie zu dieser Schlussfolgerung auf Grundlage der von uns entworfenen Gesetzestexte und auf Grundlage der Diskussionen, die wir führen, kommen. Es soll entsprechend angewandt wer
den, wenn das Gesetz in Kraft tritt bzw. die daraus folgende Verordnung formuliert ist. Es ist nicht geplant, dass das erst ab 2015 gelten soll. Ganz im Gegenteil, wir wollen so schnell wie möglich Wohnraum als Wohnraum zur Verfügung stellen und die Zweckentfremdung – andere Nutzungen wie die als Ferienwohnung oder was auch immer – so schnell wie möglich unterbinden. Es gibt eine Übergangsfrist, das ist richtig, für diejenigen, die jetzt zweckentfremden. Man muss sehen, dass die ihr Unternehmen geordnet einstellen können müssen. Aber es ist nicht geplant, dass das erst ab 2015 greifen soll, sondern es soll schnellstmöglich angewandt und von den Bezirken umgesetzt werden.