in der Stiftung Preußischer Kulturbesitz darauf hinwirken, dass bedeutsame Dokumente der Pressegeschichte Deutschlands für Berlin gesichert werden, um sie hier in einem Pressemuseum der Öffentlichkeit zugänglich zu machen,
für eine Kooperation der Stiftung Preußischer Kulturbesitz mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft und ggf. Berliner Universitäten eintreten mit dem Ziel, die Erforschung der deutschen Presse- und Verlagsgeschichte zu vertiefen,
sich beim Bund dafür einsetzen, dass dieser sich an dem Aufbau des Museums- und Forschungsprojekts zur deutschen Pressegeschichte in Berlin beteiligt,
bei der Programmgestaltung zum Themenjahr 2013 „Zerstörte Vielfalt“ die Rolle und die Bedeutung der freien Presse am Ende der Weimarer Republik und ihrer Zerstörung in der NS-Diktatur angemessen würdigen.
Versorgung an Berliner Schulen verbessern (III) – leistungsgerechte Versorgung an den Berliner Sportschulen sicherstellen
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 10. Januar 2013 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 20. März 2013 Drucksache 17/0903
Der Senat soll prüfen, ob im Schuljahr 2012/2013 an den sportbetonten Schulen des Landes Berlin (Schul- und Sportleistungszentrum Hohenschönhausen, Flatow-Schule, Poelchau-Schule) für die Schüler und Schülerinnen eine leistungsgerechte Ernährung sichergestellt wurde.
Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz einer Teilfläche der öffentlichen Sportanlage Neue Krugallee 4 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Treptow, für Zwecke des Gemeinbedarfs
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 8. März 2013 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 20. März 2013 Drucksache 17/0904
Der Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz einer Teilfläche der öffentlichen Sportanlage Neue Krugallee 4 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Treptow, für Zwecke des Gemeinbedarfs wird zugestimmt.
1. Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Herauslösung des nachfolgend genannten Grundstückes aus dem Treuhandvermögen der Liegenschaftsfonds Berlin Projektgesellschaft mbH & Co. KG und der Rückübertragung in das Eigentum des Landes Berlin zu.
2. Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Zuordnung des nachfolgend genannten Grundstückes zum Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) rückwirkend zum 01.01.2013 zu:
Die Herauslösung des v. g. Grundstückes aus dem Treuhandvermögen der Liegenschaftsfonds Berlin Projektgesellschaft mbH & Co. KG und die Zuweisung zum SILB stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Hauptausschusses zur Bildung einer Rücklage nach dem SILB ErrichtungsG zur Finanzierung der Herrichtung der Flächen, die von der BIM GmbH an die C/O Berlin vermietet werden.