einzige Standard. Ich verlasse mich da sehr vertrauensvoll auf die gute Arbeit der Senatsverwaltung und auf die Senatorin und ihre Staatssekretärin. Da bin ich mir ziemlich sicher, dass die Qualität in unseren Kitas gewährleistet und gesichert ist. Da bedarf es meiner Meinung nach fast keiner Kleinen Anfragen mehr. Sie dürfen sie aber trotzdem gerne stellen!
Genau das wollte ich auch sagen! – Herr Eggert! Wir sind nicht in diesem Parlament, um dem Senat die Arbeit zu überlassen! Auch Sie als Koalition müssen hier Anträge stellen.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Zu dem Antrag Drucksache 17/0487 – Stichwort: Kitaausbau (I) – empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich – gegen Grüne, Linke und Piraten – die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und der CDU. Enthaltungen? – Ich sehe keine Enthaltungen. Dann ist der Antrag so abgelehnt.
Zu dem Antrag Drucksache 17/0488 – Stichwort: Kitaausbau (II) – empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich – gegen Grüne, Linke und Piraten – die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen! – Das sind die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und der CDU. Enthaltungen? – Ich sehe keine Enthaltungen. Dann ist das so ebenfalls abgelehnt.
Zu dem Antrag Drucksache 17/0530 – Stichwort Kitaausbau (III) – empfiehlt der Bildungsausschuss einstimmig – bei Enthaltung einer Stimme der Piraten – die Annahme in neuer Fassung. Wer dem Antrag in neuer Fassung im Wortlaut der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das
sind die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Ich sehe keine Gegenstimmen. Enthaltungen? – Ich sehe eine Enthaltung. Dann ist das so, mit einer Enthaltung, angenommen. – Danke schön!
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung vom 23. Januar 2013 Drucksache 17/0795
Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Piratenfraktion. Das Wort hat der Abgeordnete Herr Lauer. – Bitte sehr!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Besucherinnen und Besucher! Vor fast genau einem Jahr, am 23. 2. 2012, wurde der vorliegende Antrag hier im Abgeordnetenhaus in erster Lesung behandelt. Damals standen wir alle unter dem Eindruck von massenhaft durchgeführten nichtindividuellen Funkzellenabfragen, zu denen der Berliner Datenschutzbeauftragte mittlerweile festgestellt hat, dass viele von ihnen gar nicht hätten durchgeführt werden dürfen. Dieses Haus braucht ein Jahr, um einen Antrag durchzubringen, der sofort hätte Abhilfe schaffen können – ein Jahr, an dem sich nichts an der Situation geändert hat, die nach Auffassung der Piratenfraktion untragbar ist. Dieses Haus braucht dann ein Jahr, um diesen Antrag zu behandeln, damit ihn die Koalition ablehnt. Das hätten wir auch schneller haben können.
Die nichtindividualisierte Funkzellenabfrage stellt einen massiven Eingriff in Grundrechte der Betroffenen dar; sie bedeutet für die Polizei viel Arbeit; und sie birgt die Gefahr, dass angefallene Daten missbraucht werden. Demgegenüber steht ein zweifelhafter Nutzen für die Ermittler, denn mit der Funkzellenabfrage ermitteln sie im Zweifelsfall ein Telefon. Aber sie wissen nicht, wer dieses Telefon benutzt hat.
Jetzt handelt es sich bei der Funkzellenabfrage um eine bundesgesetzliche Regelung in der Strafprozessordnung, und daher haben wir einen Antrag gestellt, nämlich dass der Justizsenator eine Dienstanweisung erlässt, um der nichtindividualisierten Funkzellenabfrage in Berlin, wenn sie von der Staatsanwaltschaft beantragt wird, höhere
Hürden zu setzen. Die Piraten fordern weiterhin eine stärkere Regulierung der nichtindividualisierten Funkzellenabfrage.
Aber der Antrag wurde, wie gesagt, von der Koalition abgelehnt, und – es ist kurios; darüber sprechen wir beim nächsten Besprechungspunkt – es gibt mittlerweile einen Antrag der Koalition, in dem Folgendes steht:
Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz wird aufgefordert, die Staatsanwaltschaft durch eine Richtlinie anzuweisen, die Verhältnismäßigkeitsprüfung einer nichtindividualisierten Funkzellenabfrage stärker zu strukturieren.
Hui, hui! Die Koalition braucht also ein Jahr, um einen Antrag der Piraten abzulehnen, ihn dann halbherzig zu kopieren und in einem Halbsatz in einem Änderungsantrag zu einem Antrag der Linken unterzubringen. Wir dürfen jetzt alle sehr gespannt sein, wie die Richtlinie aussehen wird, die der Justizsenator da erlassen soll. Ich kann jetzt schon ankündigen, dass wir unseren Antrag einfach noch einmal einreichen werden, um dem Justizsenator bei seiner Richtlinie ein bisschen Starthilfe zu geben.
In dem halbjährlichen Bericht des Senators für Justiz an das Abgeordnetenhaus müssen insbesondere konkrete Angaben über die Anzahl der beantragten und bewilligten Funkzellenabfragen, der dabei jeweils angefallenen Datenmenge, ihrer jeweiligen Verwendung sowie der darauf beruhenden Ermittlungserfolge enthalten sein.
Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz wird ferner aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus von Berlin jährlich bis zum 30. März über die Anzahl der beantragten und bewilligten Funkzellenabfragen sowie den Umfang der abgefragten Daten des Vorjahres zu berichten.
Sie sehen: Piraten wirken! Wir allerdings sind davon überzeugt, dass die nichtindividualisierte Funkzellenabfrage langfristig aus der Strafprozessordnung fliegen muss. Sie bringt nichts, auch wenn sich die Befürworter viel Mühe geben, ihre Wirksamkeit herbeizubehaupten, Gute Bildungs- und Integrationspolitik – das haben wir vorhin von der Kollegin Graf gehört – verhindern auch Kriminalität. Klassische Polizeiarbeit verhindert übrigens auch Kriminalität. Deswegen fordern die Piraten ja ein alternatives Sicherheitskonzept für Berlin. Es wäre Zeit, dass es hier Konsens wird, dass Kriminalität nicht durch technischen Schnickschnack bekämpft wird, sondern durch eine Gesellschaft, die Chancen bietet, die sich umeinander kümmert und die füreinander einsteht. – Vielen lieben Dank!
Vielen Dank, Herr Lauer! – Für die SPD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Herr Kohlmeier. – Bitte sehr!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Lauer! Sie haben den Ablauf der Beratungen zutreffend dargestellt.
Am 23. Februar 2012 hat das Plenum zum ersten Mal das Thema Funkzellenabfrage behandelt, und zwar aufgrund zweier Anträge, einmal der Drucksache 17/0162, dem Antrag der Linksfraktion zur Konkretisierung der Tatbestandsvoraussetzungen zur Funkzellenabfrage, und dem heute zu beratenden Antrag Drucksache 17/0158, Ihr Antrag zu der Dienstanweisung der Staatsanwaltschaft. Es gab eine Ausschussberatung im Ausschuss für Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit am 7. Mai 2012, eine weitere Beratung mit einer Anhörung am 22. Oktober 2012. Dann gab es eine Ausschussberatung im Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten und Verbraucherschutz am 5. Dezember 2012 mit einer Anhörung mit Experten, eine weitere Besprechung am 23. Januar 2013,
Es ist also nicht so, dass die Koalition nicht in der Lage war, sondern die Ausschussberatungen haben so lange gedauert, und wir haben das, was die Experten uns in der Anhörung gesagt haben, auch ernst genommen. Deshalb haben wir den Antrag, der in der nächsten Plenarsitzung eigentlich beraten werden soll, hier vorgelegt, und in diesem Antrag – den hätten Sie durchaus weiter vorlesen können – haben wir gesagt: Wir als Koalition haben uns auf mehrere Punkte verständigt, die im Ausschuss auch beraten und beschlossen wurden.
Erstens: Die Funkzellenabfrage soll auch zukünftig zur Verfolgung schwerer Straftaten eingesetzt werden, und hierzu soll eine Bundesratsinitiative dies in der Strafprozessordnung entsprechend konkretisieren. Zweitens haben wir gesagt, wir wollen die Bürger zukünftig besser und umfangreicher über Funkzellenabfragen informieren, zum einen über eine Internetseite, zum anderen über ein SMS-Verfahren, wo man sich entsprechend anmelden kann. Drittens haben wir gesagt, wir wollen die Senatsverwaltung für Justiz auffordern, dass eine Richtlinie
erlassen wird, um die Verhältnismäßigkeitsprüfung stärker als bisher zu strukturieren. Viertens hat diese Koalition gesagt, die Justizverwaltung soll regelmäßig einmal im Jahr eine Statistik über den Umfang der abgefragten Daten vorlegen. Sie wird in den entsprechenden Ausschüssen und im Parlament beraten.
Dieser Antrag kommt heute leider nicht zur Beratung, und da fragt sich der geneigte Zuschauer, warum eigentlich nicht. Kollege Rissmann ist der Geschäftsführer seiner Fraktion. Er wird es vielleicht noch mal darstellen können: Die Beratung des zweiten Antrags erfolgt heute nicht, weil die Piraten gern zwei Rederunden haben wollten. Sie wollten einmal heute zu ihrem eigenen Antrag reden. Und da sie höchstwahrscheinlich auch in der nächsten Runde, in 14 Tagen, wenig zu sagen haben, wollen sie das Thema gleich noch einmal aufrufen, und Herr Lauer wird bestimmt seine Rede hier noch einmal wiederholen,
die möglicherweise in diesen Tagen in der „FAZ“ unter einem großen Leitartikel, warum die Piraten jetzt gegen eine Funkzellenabfrage sind, erscheint.
Ihr Antrag sagt nichts Neues, Ihr Antrag sagt nichts Konkretes, Ihr Antrag ist gelinde gesagt auch nicht dazu geeignet, irgendeine Funkzellenabfrage zu verhindern oder weiter zu konkretisieren. Der Antrag ist mit sehr guten Gründen in den Ausschussberatungen – in welchen, habe ich gerade vorgelesen – mehrheitlich abgelehnt worden. Dasselbe werden wir heute im Parlament machen und uns in 14 Tagen zu einer weiteren Besprechung zu dem Thema Funkzellenabfrage wieder hören. – Herzlichen Dank!
Vielen Dank, Herr Kohlmeier! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt das Wort der Abgeordnete Herr Dr. Behrendt. – Bitte sehr!