Und hier wird auch die Wasserpreissenkung verkauft. Die Wasserpreissenkung wäre erst gar nicht passiert, wenn nicht das Kartellamt eine entsprechende Verfügung verordnet hätte. Ohne diese Verfügung hätte sich hier gar nichts bewegt, da wäre überhaupt nichts passiert. Es wird hier auch mit großem Widerwillen überhaupt etwas in die Richtung bewegt. Herr Lederer hat es schon angesprochen: Eine Gutschrift – was ist das denn? Eine Gutschrift mit Rückrufvorbehalt – ist ja noch besser! Eine sehr tolle Preissenkung! Und es wird auch nur zeitlich befristet gemacht. Da kann jeder, der rechnen kann, nachdenken, was damit gemeint ist.
Wie gesagt, es wird dann auch noch als große Leistung verkauft, was man mit dem Rückkauf gemacht hat. Man hat bloß die Hälfte gemacht, man hat sich keine Gedanken darüber gemacht, wie man den Rest bekommt, und es wird als große Leistung verkauft. Effektiv hat diese Teilprivatisierung die Berliner über 2 Milliarden Euro gekostet. Das setzt sich daraus zusammen: Ich habe 1999 einen Verkaufspreis von 1,7 Milliarden Euro realisiert. Dem stehen 13 Jahre lang durchschnittlich 250 Millionen Euro pro Jahr Gewinnausschüttung gegenüber, garantiert durch § 23 Abs. 7 Konsortialvertrag. Das kriegen die immer, egal wie das operative Geschäft ausfällt. Und dann kommt noch der Rückkaufpreis dazu. Macht in der Endsumme 2 Milliarden Euro zum Nachteil des Landes Berlin, und da ist der Rückkaufpreis für den RWE-Anteil noch nicht mal miteingerechnet. Dass ich noch einen gesunden Betrieb mit 680 Millionen Euro Schulden belaste, ist hier auch offensichtlich völlig egal. Ich frage mich: Was ist hier für eine Wirtschaftspolitik am Start?
Ich komme zu meinem letzten Satz: Ich bin im Übrigen der Meinung, dass Veolia in dieser Stadt keine Beteiligung mehr haben darf.
Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich lasse nun abstimmen, und zwar zunächst über den Antrag der Fraktion der CDU. Wer diesem Haushaltsthema zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – Das sind die Oppositionsfraktionen. Enthaltungen? – Keine.
Somit rufe ich das Thema Haushaltspolitik für die Aktuelle Stunde unter dem Tagesordnungspunkt 3 auf. Die anderen Anträge für eine Aktuelle Stunde haben damit ihre Erledigung gefunden.
Dann möchte ich auf die Ihnen vorliegende Konsensliste sowie auf das Verzeichnis der Dringlichkeiten hinweisen. Ich gehe davon aus, dass allen eingegangenen Vorgängen die dringliche Behandlung zugebilligt wird. Sollte dies im Einzelfall nicht Ihre Zustimmung finden, bitte ich um entsprechende Mitteilung.
Entschuldigungen von Senatsmitgliedern für die heutige Sitzung: Der Regierende Bürgermeister ist ab ca. 17.30 Uhr abwesend. Grund ist die Teilnahme an der Eröffnungsveranstaltung der Internationalen Grünen Woche. Senator Müller wird um ca. 16.30 Uhr das Plenum verlassen und als Bürgermeister ausländische Minister und Botschafter beim Vorempfang der Internationalen Grünen Woche begrüßen. Anschließend wird er zurückkommen und das Haus um ca. 20 Uhr erneut zu verlassen, um auf der Grünen Woche ein Grußwort auf dem Abendempfang des Zentralverbandes Gartenbau e. V. zu halten und eine Ausstellungshalle zu eröffnen. Herr Senator Heilmann ist ab ca. 17.30 Uhr abwesend, ebenfalls wegen der Grünen Woche.
Das Wort zur ersten Mündlichen Anfrage hat Frau Abgeordnete Ellen Haußdörfer von der SPD-Fraktion mit der Frage über
1. Wie bewertet der Senat die angelaufenen Verhandlungen zum Neubau der polnischen Botschaft in der politischen Mitte Berlins?
2. Welche weiteren – stadtplanerischen – Leistungen werden durch die Senatsverwaltung erfolgen, und welche städtebaulichen Ziele werden verfolgt?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Haußdörfer! Der Senat begrüßt die Entscheidung Polens, auf der Grundlage des im letzten Jahr durchgeführten Wettbewerbs nunmehr alsbald mit den Baumaßnahmen für die polnische Botschaft Unter den Linden zu beginnen. Die Planungen sehen vor, das bestehende Gebäude abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen. Berlin respektiert diese politische Entscheidung der Republik Polen, wobei die bestehenden landesrechtlichen Vorschriften – also Festsetzung des Bebauungsplans, Vorgaben der Baugestaltungsverordnung historisches Zentrum – im Rahmen der Neubauplanung einzuhalten sind. Die Vertreterinnen und Vertreter des polnischen Außenministeriums haben sich bereits an Berlin gewandt, um das weitere Verfahren abzustimmen.
Zu Ihrer zweiten Frage: Der Senat hat im Juni 2006 den Bebauungsplan 1-215, in dessen Geltungsbereich sich das Grundstück der polnischen Botschaft befindet, festgesetzt. Dort sind die städtebaulichen Ziele für das Areal der Botschaft definiert. Darüber hinaus gilt für das Grundstück die vorgenannte Baugestaltungsverordnung, soweit der Bebauungsplan keine entsprechenden Gestaltungsfestsetzungen trifft. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist seitens des Landes somit zu prüfen, ob das Projekt diese Vorgaben berücksichtigt. Wesentlich ist dabei, dass sich die Bebauung in das städtebauliche Ensemble einfügt und die Architektur der Bedeutung des besonderen Raums Unter den Linden gerecht wird. Ein erstes Gespräch zur Vorstellung des prämierten Wettbewerbsentwurfs findet in Kürze bei der Senatsbaudirektorin statt.
Vielen Dank, Herr Senator! – Ich würde, da das polnische Kulturinstitut auch einzieht und auch Ausstellungsflächen vorgesehen sind, gerne wissen, ob Sie Möglichkeiten sehen, dass dieses Gebäude ein offenes Haus, gerade in dieser Zentralität, sein wird?
Ja, Frau Abgeordnete Haußdörfer! Das ist natürlich unser Anspruch. Sie verfolgen das ja auch, dass wir das bei vielen Projekten diskutieren, dass wir den öffentlichen Raum erhalten und ausbauen wollen. Auch bei Bundesbauten spielt das eine Rolle. Wir haben extra dafür eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um das zu ermöglichen. Sie selbst haben eben schon angesprochen, dass das polnische Institut dort einziehen wird. Insofern gehen wir davon aus, dass Zugänglichkeit, Öffentlichkeit von der polnischen Seite auch gewünscht werden. Aber es wird ein Diskussionsgegenstand sein bei dem Gespräch mit der Senatsbaudirektorin. Wir werden darauf achten und darauf dringen.
1. Wie viele Gewerbetreibende sind am BER als Mieter von der Verschiebung der Inbetriebnahme betroffen?
2. Was hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung unternommen, um diesen Unternehmen zu helfen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schultze-Berndt! Ihre beiden Fragen darf ich wie folgt beantworten:
Im Terminalgebäude sind 150 Läden, Gastronomie- und Serviceeinrichtungen geplant. Diese Flächen werden an insgesamt 66 Unternehmen vermietet. Die Bandbreite an Unternehmen ist groß. Sie reicht von kleinen, in Berlin ansässigen Einzelhändlern über die bekannten großen Fastfood-Ketten bis hin zu Aufstellern z. B. von Geldautomaten. 39 der 66 Mieter sind erstmalig an Berliner Flughäfen aktiv. Die anderen sind schon in Tegel und Schönefeld tätig. 20 Prozent der Unternehmen sind den kleinen und mittelständischen Unternehmen zuzurechnen.
Die Flughafenbetreibergesellschaft FBB hat bereits in den vergangenen Monaten mit betroffenen Unternehmen eine Vielzahl von Einzelfallregelungen für die Interimsphase getroffen. Wegen der erneuten Terminverschiebung besteht aber natürlich die Gefahr, dass weitere Unternehmen, die sich am Flughafen BER engagiert haben, in eine schwierige Situation geraten werden. Deshalb habe ich veranlasst, dass in der vergangenen Woche eine Hotline eingerichtet wurde: Unter der E-Mail-Adresse Service-fuer-BER-Unternehmen@Berlin-Partner.de erhalten betroffene Unternehmerinnen und Unternehmer ab sofort Unterstützung und Hilfestellung. Es ist sichergestellt, dass durch den Unternehmensservice der Berlin Partner GmbH und seiner Experten eine unverzügliche Meldung bei den Betroffenen erfolgt, die Problemlage aufgenommen wird und auf Wunsch am nächsten Tag persönliche Gespräche geführt werden.
Der Unternehmensservice des Landes Berlin ist in das Netz der Wirtschaftsförderinstitutionen eingebunden, die Beratungs- und Unterstützungsangebote bereithalten. Berlin Partner ist der zentrale Ansprechpartner des Unternehmensservices im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung. Weitere Servicepartner sind die Investitionsbank Berlin, die Bürgschaftsbank Berlin, die Kammern und natürlich die Bundesagentur für Arbeit.
Es ist insbesondere mit den letztgenannten Partnern auch in der vergangenen Woche noch einmal unmittelbar gesprochen worden, damit sie sofort Termine zur Verfügung stellen, wenn hierfür bei den betroffenen Unternehmen Bedarf besteht. Insgesamt besteht das Ziel, das individuelle Lösungsansätze für die Betroffenen entwickelt werden.
Derzeit werden von der IBB zwei Unternehmen betreut. Hier laufen die Gespräche über Fördermöglichkeiten aus dem Liquiditätsfonds, weil es hier um eine Überbrückungshilfe geht. Dieser Liquiditätsfonds steht allerdings nicht für Handel und Gastronomie zur Verfügung. Die betroffenen Händler und Gastronomen können vielmehr im Zusammenwirken mit ihrer Hausbank die Angebote der Bürgschaftsbank in Anspruch nehmen. Durch die Bürgschaftsbank werden derzeit acht Unternehmen begleitet.
Es bleibt dabei, dass über den Unternehmensservice und seine Dienstleistungen, die ich gerade dargelegt habe, hinaus für die Klärung standortspezifischer Fragen und Probleme die Flughafenbetreibergesellschaft FBB sowohl für Problemlagen mit Blick auf die künftige Aktivität am Flughafen BER zur Verfügung steht als auch für die aktuellen Aktivitäten einzelner Betreiber an den Flughäfen Tegel und Schönefeld.
Bislang sind bei der Hotline keine Meldungen eingegangen. Wir werten das als Beleg dafür, dass hier durch die bereits genannten Angebote der IBB und der BBB schon Lösungen aufgezeigt werden und dass darüber hinaus die genannten Einzelfalllösungen, die die FBB getroffen hat, auch in der jetzt erneut besonders kritischen Situation hinreichend sind. Ich habe mir darüber hinaus erlaubt, den Unternehmensservice von Berlin Partner zu bitten, Händler, die gerade in der letzten Zeit in den Medien ihre Betroffenheit geäußert haben, noch einmal proaktiv zu kontaktieren und nachzufragen, ob es neue Problemlagen und den Bedarf an besonderen Hilfestellungen gibt. Dieser Bitte ist unser Projektträger Berlin Partner selbstverständlich nachgekommen, mit dem Ergebnis, dass sie die Auskunft bekommen haben, es gebe keine neuen Problemstellungen.