Protocol of the Session on November 10, 2011

[Heiterkeit – Vereinzelter Beifall bei der SPD und der CDU]

Ich wundere mich nicht über Sie. Ich wundere mich über die Schulleiterin. Ich habe vorhin darauf hingewiesen, dass ich persönlich in dieser Schule war, mit der Schulleiterin, mit den Elternvertretern und meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesprochen habe, wir völlig einvernehmlich zu einem Ergebnis gekommen sind und dieses Ergebnis selbstverständlich die Ausstattung betrifft. Wir haben völlig einvernehmlich festgestellt, dass wir uns wegen eines starken Aufwuchses an sonderpädagogischem Förderbedarf in der letzten Zeit die Akten noch einmal ansehen, die letzten Endes diesen sonderpädagogischen Förderbedarf nach sich ziehen. Das hat mit Datenschutz und ähnlichen Dingen überhaupt nichts zu tun.

Wenn festgestellt wird, dass sonderpädagogischer Förderbedarf anfällt, muss es irgendjemand machen. Das muss auch durch irgendjemanden überprüfbar sein. All das ist in völligem Einvernehmen erfolgt. Das hat mit Datenschutz und Ähnlichem nichts zu tun. Es sind die notwendigen Schritte, um letztlich Schülerinnen und Schüler, die einer besonderen Förderung bedürfen, auch die besondere Förderung zuteil werden zu lassen.

Die Förderung ist unterschiedlich, je nachdem, welcher Förderbedarf festgestellt worden ist. Da dieser Förderbedarf in der Vergangenheit einzig und allein von der betreffenden Schule festgestellt worden ist und dieses sicher ein nicht normales Verfahren ist, sondern dies

letztlich von unabhängigen Sonderpädagogen gemacht werden muss, war es völlig einvernehmlich, auch mit der Schule, dass wir diesem noch einmal nachgehen und dieses noch einmal hinterfragen. Nichts anderes als das, was abgesprochen worden ist, ist erfolgt. Wenn sich nun die Schule im Nachhinein davon distanziert, bin ich – vorsichtig formuliert – etwas verwundert.

Haben Sie eine Nachfrage? – Bitte schön!

Die Nachfrage bezieht sich darauf, welche Stelle das geprüft hat. Warum dürfen die Eltern bei den Gutachten nicht dabei sein? Das ist eigentlich die Frage, die gestellt wurde.

Herr Prof. Zöllner!

Die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs wird auch bei der Überprüfung in der Art und Weise durchgeführt, wie sie auch bei der Erstfeststellung durchgeführt wurde. Der Prozess ist im Gange und ist nicht abgeschlossen. Ich kann ohne Weiteres sagen, dass mir selbst an einem Tag wie heute die Sache so wichtig war, dass ich über das weitere Vorgehen in dieser Sache mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesprochen habe. Ich darf mit absoluter Sicherheit sagen, dass überhaupt keine Entscheidung in diesem Zusammenhang getroffen worden ist und die Begutachtung der einzelnen Fälle, die einvernehmlich mit der Schule durchgeführt werden müssen, auf dem normalen Weg unter Beteiligung wessen auch immer in den verschiedenen Schritten stattfinden wird.

Vielen Dank, Herr Prof. Zöllner! – Die erste Runde nach Stärke der Fraktionen ist damit beendet. Nun können wir die weiteren Meldungen in freiem Zugriff berücksichtigen. Ich eröffne diese Runde mit einem Gongzeichen. Schon mit dem Ertönen des Gongs haben Sie die Möglichkeit, sich durch die Ruftaste anzumelden. Alle vorher eingegangenen Meldungen werden gelöscht.

[Gongzeichen – Uwe Doering (LINKE): Das ist aber nicht transparent!]

Der Kollege Mutlu hat das Wort.

[Heiterkeit]

Meine Frage richtet sich naturgemäß an Herrn Prof. Zöllner als noch amtierenden Bildungssenator.

[Beifall bei den PIRATEN]

Wie bewerten Sie, Herr Senator, Pressemeldungen, wonach Leistungen des Bildungspakets vielerorts bei den Betroffenen nicht ankommen und von den Betroffenen oft bürokratische Hürden als Grund für die Probleme genannt werden?

Bitte schön, Herr Senator Zöllner!

Das Schöne ist, dass ich mir sicher war, Sie würden mich nicht enttäuschen und mir in der wahrscheinlich letzten Sitzung noch eine Profilierungschance bieten.

[Heiterkeit – Beifall bei der SPD]

Meine Beurteilung des Bildungspakets ist heute nicht anders als zu Beginn der Einrichtung. Es hätte ganz ohne Zweifel einfachere und unbürokratischere Möglichkeiten gegeben, dem Ziel letzten Endes näher zu kommen. Wir wissen beide, und alle anderen im Parlament hoffentlich auch, dass es das Ergebnis eines sehr mühseligen Kompromisses zwischen Bund und Ländern in diesem Zusammenhang war, bei dem das Ganze sicher nicht unter dem Gesichtspunkt einer optimalen Funktionalität gestaltet worden ist. Etwas anderes war nicht erreichbar. Wir bemühen uns jetzt auf Landesebene – soweit es möglich ist –, dieses noch positiv zu gestalten. Die Klagen, die jetzt auftreten, erfreuen mich nicht, aber sie sind nachvollziehbar – Ähnliches habe ich schon zu Beginn gesagt – und auch nicht überraschend.

Danke schön! – Eine Nachfrage vom Kollegen Mutlu. – Bitte!

Herr Senator! Dann eine Präzisierung der Frage! Da es ja zweifelsfrei Probleme gibt und bürokratische Hürden noch ein Hindernis darstellen – das sieht man auch an dem Missverhältnis zwischen den Anspruchsberechtigtenzahlen und der Zahl derjenigen, die tatsächlich dieses Bildungspaket in Anspruch nehmen –: Was werden Sie unternehmen, um die bürokratischen Hürden – jetzt haben Sie auch einige Monate Erfahrungen mit diesem Instrument gesammelt – auf ein Minimum zu bringen und wenn möglich sogar gänzlich abzuschaffen, damit die Anspruchsberechtigten an die Leistungen, die ihnen rechtlich zustehen, kommen?

Bitte, Herr Senator!

Ich glaube – ohne jetzt in die Einzelheiten zu gehen –, es gibt zwei größere Blocks in dem Zusammenhang, die Schwierigkeiten bereiten können. Zum einen ist es das, was Sie angesprochen haben, die bürokratischen Hürden, die sich möglicherweise nicht zwingend aus dem Gesetz ergeben. Denen muss man sicher nachgehen, und letzten Endes muss man ein laufendes Controlling durchführen, ob tatsächlich Beschwerden, die auftreten, gerechtfertigt sind. Ich gehe davon aus, dass das ein laufender Prozess sein wird.

Der zweite Block, den man auch nicht unterschätzen sollte, ist die Tatsache der Information von Betroffenen über Möglichkeiten, der dann unter Umständen leichter anzugehen ist. Auch dem muss man sich zuwenden.

Ich glaube aber, dass man schon einige Zeit verstreichen lassen sollte, um Erfahrungen zu sammeln und auch die entsprechende Zuordnung von potenziellen Problemen treffen zu können. Dass ein Hinterfragen in Bezug auf die Leistungen notwendig ist, ist sicherlich auch nachvollziehbar. Gerade dann, wenn wir immer begrenzt vorhandene Mittel optimal einsetzen wollen, müssen letzten Endes nicht alle in demselben Maße von bestimmten Leistungen profitieren.

Danke schön!

Dann hat der Kollege Kohlmeier von der SPD das Wort. – Bitte!

Herzlichen Dank, Herr Präsident! – Ich frage die für Soziales zuständige Senatorin, ob ihr bekannt ist, wann bei den seit über 80 Tagen bestreikten drei Pflegeeinrichtungen von „Alpenland“ letztmalig eine Kontrolle des Landesamts für Gesundheit und Soziales stattgefunden hat, um die Pflegequalität zu überprüfen.

Bitte, Frau Senatorin!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter! Diese konkrete Frage kann ich mit einem konkreten Termin hier und jetzt nicht beantworten. Ich kann allerdings als Information hinzugeben, dass ich mich

(Senatorin Carola Bluhm)

mehrmals – ich glaube in der Tat dreimal – mit den Beschäftigten von „Alpenland“, also der Institution, die schon sehr lange streikt, zusammengesetzt habe und wir die Situation des Streiks sowie die Situation, die zum Streik geführt hat, das Angebot des in Baden-Württemberg oder Bayern beheimateten Trägers dieser Pflegeinstitutionen erörtert und besprochen haben und es zahlreiche Unterstützungen sowohl der Gewerkschaften als auch der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gegeben hat. Zum Zeitpunkt dieser zahlreichen Gespräche hat aber das, was Sie nachgefragt haben, keine Rolle gespielt, sodass ich es auch nicht nachgefragt habe. Selbstverständlich kann ich noch einmal versuchen, diese Information schnellstmöglich zu erlangen, um sie Ihnen mitzuteilen.

Danke schön! – Nachfrage? – Bitte, Kollege Kohlmeier!

Als Eingangsbemerkung: Vielleicht können Sie meine Frage als Anregung für Verwaltungshandeln mitnehmen. – Meine Nachfrage: Stimmen Sie mir zu, dass durch Zeitarbeiter, die von „Alpenland“ in den Pflegeeinrichtungen als Streikbrecher eingesetzt werden, nicht dieselbe Pflegequalität erreicht wird wie durch die derzeit streikenden Mitarbeiter?

Bitte, Frau Senatorin Bluhm!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, dieser Hinweis war jetzt nicht notwendig, denn es gibt natürlich eine regelmäßige Kontrolle, die anlassbezogen, wenn es konkrete Anlässe in der Vergangenheit gab, in den Pflegeheimen stattfindet, um die Pflegequalität zu überprüfen bzw. zu sichern.

Darüber hinaus ist es in der Tat so, dass es seit diesem Streik, der schon vor dem 18. September dieses Jahres begonnen hat, so ist, dass der Träger, der nicht in Berlin ansässig ist und deshalb auch für Berliner Akteure schwieriger zu erreichen ist, Leiharbeitskräfte bzw. Kräfte aus anderen Institutionen der Zeitarbeit gewinnen konnte, um Ersatzpersonal für die notwendigerweise aufrecht zu erhaltenden Pflegeleistungen zu beschäftigen. Dieser Sachverhalt spielt eine besondere Rolle. Trotzdem kann man nicht sagen, dass dieser von vornherein dazu führt, dass eine Pflegeleistung nicht mehr gesichert wird. Diese muss natürlich ständig kontrolliert werden – auch vom Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Danke schön!

Die nächste Fragestellerin ist die Kollegin Matuschek von der Linksfraktion. – Bitte sehr!

Vielen Dank! – Ich habe eine Frage an den Regierenden Bürgermeister. – Herr Wowereit! Sie hatten das Thema Mietensicherung gerade bei Ein- und Zweiraumwohnungen im Wahlkampf zum Schwerpunkt erklärt. Ich möchte Sie gern darin bestärken und frage Sie deshalb: Warum wird vom Liegenschaftsfonds eine landeseigene Liegenschaft in der Treskowallee, auf der sich Wohngebäude mit vielen Einraumwohnungen befinden, also aus dem gefragten Wohnsegment, für mehrere Millionen Euro an eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft verkauft, anstatt sie zum Beispiel im Zuge einer Kapitalzuführung bei Auflagen zur Mietbegrenzung an diese Gesellschaft zu übertragen?

Herr Regierender Bürgermeister – bitte!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Diese Aufzählung von Tatbeständen war ziemlich komplex. Hier geht es offensichtlich um ein In-sich-Geschäft. Ich wüsste jetzt gar nicht, wie denn bei den Veräußerungen eines Liegenschaftsfonds an eine städtische Wohnungsbaugesellschaft jetzt das Risiko entsteht. Das konnte ich in Ihrer Darstellung nicht ganz nachvollziehen, weil die Frage, dass die städtischen Wohnungsbaugesellschaften gerade in den von Ihnen beschriebenen Segmenten preisdämpfend agieren sollen, davon unabhängig ist. Und was der Liegenschaftsfonds dauerhaft mit einem Wohngebäude soll, entzieht sich auch meiner Kenntnis.

[Senator Dr. Ulrich Nußbaum: Wir bewirtschaften es!]

Na ja, wir bewirtschaften, aber wozu? – Ich fühle mich ein bisschen überfordert, jetzt mit Ihnen den konkreten Fall im Rahmen dieser Spontanen Fragestunde zu erörtern.

Danke schön! – Eine Nachfrage, Frau Matuschek! – Bitte!

Der Sachverhalt ist doch einfach: Eine städtische Liegenschaft mit Einraumwohnungen wird verkauft an eine städtische Gesellschaft. Man kann es aber der städtischen Gesellschaft auch einfach übertragen, damit die städtische Gesellschaft mit dieser Liegenschaft das macht, was sie

gut kann, nämlich Wohnungen im Einraumsegment zu vermieten und zu bewirtschaften. Das wäre für das Land Berlin linke Tasche, rechte Tasche, aber für die städtische Gesellschaft besser, um schneller und vor allen Dingen kostengünstiger für das Unternehmen und die Mieterinnen und Mieter schnell diesen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Werden Sie vielleicht in diesem Sinn im Senat dieses Problem noch einmal aufgreifen?

Bitte, Herr Regierender Bürgermeister!

Ich werde es im Senat nicht aufgreifen, weil es der bisherigen Liegenschaftspolitik nicht entgegensteht. Der Liegenschaftsfonds ist nicht dazu da, die Grundstücke zu verschenken – auch nicht an die Wohnungsbaugesellschaften. Wenn damit ein Wert verbunden ist, dann liegt der Wertzuwachs auch bei der Wohnungsbaugesellschaft. Ich unterstelle mal, dass die Wohnungsbaugesellschaft nicht gezwungen worden ist, diese Liegenschaft zu übernehmen. Das kann ich nicht beurteilen; dazu kenne ich den Fall nicht. Wenn das Interesse nachhaltig ist, dann bitte ich, gegebenenfalls noch einmal beim Ausschuss nachzufragen, um das dann mit der zuständigen Fachverwaltung für Finanzen näher zu erörtern, die das besser beantworten kann.