Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss vorwegschicken, dass das von der Senatskanzlei angefragte Bundesministerium des Innern in einer Stellungnahme darauf hingewiesen hat, dass die Frage nach dem Flughafenverfahren nicht Teil des parlamentarischen Kontrollrechts eines Mitglieds des Abgeordnetenhauses ist, da sie nicht in den Verantwortungsbereich der Berliner Landesregierung fällt. Hier liegt die alleinige Zuständigkeit beim Bund und bei Brandenburg. Dementsprechend haben wir uns schwergetan, nicht nur auf Ihre, sondern auch auf die Fragen der Kollegin Bayram zufriedenstellende Antworten zu geben.
Auch politisch werden wir darüber nicht diskutieren, wenn es in der Zuständigkeit des Bundes und des Landes Brandenburg liegt.
Die Frage nach dem sogenannten Flughafenverfahren für Asylsuchende gemäß § 18a des Asylverfahrensgesetzes am künftigen Flughafen Berlin-Brandenburg betrifft den Zuständigkeitsbereich des Bundes und des Landes Brandenburg. Eine Beteiligung des Landes Berlin am Entscheidungsprozess zur Durchführung dieses Verfahrens hat es nicht gegeben. Bereits in den Antworten zu den Kleinen Anfragen Nr. 16/15761 bis 16/15764 der Abgeordneten Bayram habe ich aber erläutert, dass die im Flughafenbereich vorgesehene Einrichtung zur Unterbringung von Asylsuchenden nach Kenntnis des Senats Teil eines Gesamtkonzepts des Bundes zur Durchführung von Flughafenasylverfahren ist. Die Flughafengesellschaft als Betreiber des Flughafens ist insofern nach § 65 Aufenthaltsgesetz gesetzlich verpflichtet, auf dem Flughafengelände bis zum Vollzug der grenzpolizeilichen Entscheidungen über die Einreise geeignete Unterkünfte bereitzustellen. Anzumerken ist ferner, dass nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts die Begrenzung des Aufenthalts von Asylsuchenden während des Verfahrens nach § 18a Asylverfahrensgesetz und auch die für ihre Unterbringung vorgesehenen Räumlichkeiten im Transitbereich eines Flughafens keine Freiheitsentziehung oder Freiheitsbeschränkung im Sinn von Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 und Artikel 104 Abs. 1 und 2 Grundgesetz darstellen.
Sehr geehrter Herr Regierender Bürgermeister! Teilt der Senat die Kritik von Menschrechts- und Flüchtlingsorganisationen, nach der beim Flughafenverfahren Asylgründe nicht ausreichend geprüft werden können und eine angemessene Behandlung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge nicht möglich ist?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Diese Kritik können wir nicht teilen, weil wir davon ausgehen, dass die entsprechenden Verantwortlichen des Bundes und gegebenenfalls auch des Landes Brandenburg nach den Gesetzen handeln und ihre Maßnahmen vollziehen.
Dann kommen wir zu Frage Nr. 10, einer Frage des Abgeordneten Alexander Spies von der Piratenfraktion zum Thema
1. Sind ausreichende Mittel im Haushalt eingeplant, um notwendiges Fachpersonal, Schulungen der Lehrkräfte und bauliche Veränderungen zu finanzieren?
2. Wird es bei bereits bestehenden Inklusionsschulen wie der Fläming-Grundschule in Berlin-Friedenau zu Mittelkürzungen kommen? Falls ja, ab wann und in welcher Höhe werden diese Kürzungen wirksam?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf Ihre erste Frage antworte ich wie folgt: Das vorliegende Gesamtkonzept Inklusive Schulen, Umsetzung der UNKonvention über die Rechte von Menschen mit Behin
derungen Drucksache 16/3822, wurde am 25. Januar 2011 vom Senat beschlossen und ist dem Abgeordnetenhaus zugeleitet worden. Es enthält ausführliche Berechnungen zum Bedarf im Zuge der Umsteuerung hin zur inklusiven Schule, insbesondere zum künftigen Bedarf an Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern einschließlich der Qualifizierung des Personals. Das Gesamtkonzept Inklusive Schule ist mit den beteiligten Verwaltungen abgestimmt worden, sodass eine entsprechende Finanzierung nach einer Entscheidung, ob und wie es im Detail umgesetzt wird, gewährleistet sein wird. Einen gesonderten finanziellen Ansatz für die bauliche Herrichtung und Qualifizierung von Schulstandorten für Belange der Inklusion gibt es nicht. Sofern an Schulgebäuden bzw. Schulstandorten investive Maßnahmen erforderlich sein sollten, werden gemäß der Bauordnung für Berlin alle in die Baumaßnahme einbezogenen Geschosse barrierefrei erschlossen. Darüber hinaus werden Behinderten-WCs in der erforderlichen Anzahl eingebaut.
Zur zweiten Frage: Die Fläming-Grundschule ist ohne Zweifel eine Wegbereiterin des integrativen Unterrichts. Sie gehört aber nicht zu den Schulen, die an dem Schulversuch Inklusive Schulen teilnehmen. Für den Ruf der Schule als Integrationsschule ist vor allem der sogenannte Flämingzug maßgebend. Ich habe bei meinem Besuch am 7. September 2011 bereits erklärt, dass die Ausstattung des Flämingzuges bestehen bleibt. Die Ausstattung der Regelzüge erfolgt – wie an allen Schulen – auch an der Fläming-Schule nach den geltenden Zumessungsrichtlinien für den sonderpädagogischen Förderbedarf. Zu Mittelkürzungen ist es an der Fläming-Schule nicht gekommen. Im Übrigen hat mein Besuch an der Schule zu klaren Absprachen – ich betone: im Konsens mit der Schulleiterin und den Elternvertretern – geführt, auf deren Grundlage die Fortführung der bisherigen guten pädagogischen Arbeit der Fläming-Schule ohne Einschränkungen möglich ist. Diese Arbeit wird auch in der Zukunft unter der Maßgabe der Vergleichbarkeit der personellen Ausstattung mit anderen Schulen unterstützt werden.
Herr Senator! Wie bewerten Sie den Umstand, dass nach den bisherigen, öffentlich gewordenen Verhandlungen zweier Koalitionsparteien, welche die Regierung in Berlin bilden wollen, das Thema Inklusion überhaupt keine Rolle gespielt hat? Sehen Sie darin eine Gefahr bei der
Umsetzung des Konzepts, das in der vergangenen Legislatur in diesem Haus ausführlich diskutiert worden ist?
Ich bin weder berechtigt, noch habe ich das geringste Interesse, hier zu diesem Zeitpunkt mit Ihnen irgendetwas aus den Koalitionsverhandlungen zu diskutieren.
Ich habe zweitens das Gefühl, das alle relevanten Themen, die in der Schule eine Rolle spielen, mit einem großen Maß an Verantwortung debattiert und behandelt worden sind. Das wird zu einem guten Ergebnis führen, der Koalitionsvertrag muss ja erst noch endgültig formuliert und beschlossen werden.
Vielen Dank! – Damit ist die Fragestunde beendet. Die heute nicht beantworteten Anfragen werden mit einer von der Geschäftsordnung abweichenden Beantwortungsfrist von bis zu drei Wochen schriftlich beantwortet.
Zuerst erfolgen die Wortmeldungen nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Für die SPDFraktion beginnt Kollege Oberg. – Bitte schön!
Vielen Dank! – Ich habe eine Frage an den Innensenator. – Herr Innensenator Körting! Welche Erkenntnisse über den erneuten Anschlag auf das Anton-Schmaus-Haus der Falken in Neukölln liegen Ihnen vor?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Oberg! Ich glaube, wir alle sind uns einig in der Verurteilung dieses erneuten Brandanschlages auf ein Kinder- und Jugendzentrum.
Wir haben am Mittwoch gegen 7.20 Uhr, und zwar durch Bauarbeiter, die dort auf dem Gelände beschäftigt waren, aber auch durch Arbeiter in der Nähe eines Bauvorhabens bei der BVG, einen Brand festgestellt. Es ist dann sehr schnell zum Einsatz der Feuerwehr und zu einer Löschung des Brandes gekommen. Sie alle wissen, dass dieses Gebäude, das dem Bezirksamt Neukölln gehört und das der „Sozialistischen Jugend Deutschlands – Die Falken“ überlassen wird – für das sogenannte AntonSchmaus-Haus –, schon im Juni Gegenstand eines Brandanschlages war.
Es hat dann eine Untersuchung gegeben, die vom Landeskriminalamt und von den entsprechenden Verantwortlichen noch nicht abgeschlossen worden ist. Sie hat im Ergebnis gezeigt, dass es zwei Brandherde an Fenstern im Erdgeschoss und zwei Brandherde im Oberbereich am Laubengang gegeben hat. Es gibt zu dem Verursacher oder der Verursacherin oder den Verursachern des Brandes bisher keine Hinweise. Beim ersten Brand im Juni diesen Jahres gab es ein Zusammentreffen mit weiteren vier Brandanschlägen auf sogenannte linke Einrichtungen – offensichtlich als Antwort rechtsextremistischer Kreise auf Auseinandersetzungen mit linksextremistischen Kreisen. Wir haben deshalb damals im Juni gefolgert, dass das einen rechtsextremistischen Hintergrund hat. Der ist aber bis heute auch noch nicht erhärtet. Insofern kann man auch für die jetzige Brandstiftung nur Vermutungen über einen möglichen Hintergrund anstellen. Erkenntnisse liegen dem Landeskriminalamt noch nicht vor.
Vielen Dank! – Herr Senator! Gibt es Überlegungen, gemeinsam mit dem Bezirksamt und gegebenenfalls auch den Falken dafür Sorge zu tragen, dass diese Liegenschaft in Zukunft besser gesichert wird?